Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 138/2020

«Die Alternative», Verein für umfassende Suchttherapie, Familieneinheit ULMENHOF, Ottenbach, Beitragsberechtigung, Erneuerung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Februar 2020

138. «Die Alternative», Verein für umfassende Suchttherapie,

Erwägungen

Familieneinheit Ulmenhof, Ottenbach (Erneuerung der Beitragsberechtigung) Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) in Verbindung mit § 10 der Jugendheimverordnung vom 4. Oktober 1962 (LS 852.21) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Jugendheimen bezüglich der Ausrichtung von Staatsbeiträgen (Kostenanteile) gemäss §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 (LS 852.2). Mit Beschluss Nr. 338/2017 erteilte der Regierungsrat der Trägerschaft «Die Alternative», Verein für umfassende Suchttherapie, eine Beitragsberechtigung für den Betrieb der Familieneinheit Ulmenhof mit insgesamt neun Plätzen für Kinder bis Ende 2019. Mit Eingabe vom 11. Juli 2019 ersucht die Trägerschaft um Erneuerung der Beitragsberechtigung. In der Familieneinheit Ulmenhof werden Kleinkinder aufgenommen, deren familiäres Umfeld das Kindswohl nicht gewährleisten kann. Die Eltern sind von einer Sucht- oder einer psychischen Erkrankung betroffen und nicht in der Lage, selbstständig für ihre Kinder zu sorgen. Die Kleinkinder werden während 24 Stunden an 365 Tagen teilweise zusammen mit ihren Eltern oder einem Elternteil sozialpädagogisch und teilweise in einem besonders für sie vorgesehenen Kinderbereich betreut. Währenddessen besuchen die Eltern die suchttherapeutischen Angebote. Es wird geprüft, inwiefern die Eltern in der Lage sind, ihre Erziehungskompetenzen wahrzunehmen. Zudem werden sie in der Betreuung ihrer Kinder angeleitet. Nach dem rund einjährigen Aufenthalt in der Familieneinheit Ulmenhof wechseln die Familien nach Birmensdorf in die Familieneinheit Fischerhuus, ein weiteres, weniger intensives Angebot der Trägerschaft. «Die Alternative», Verein für umfassende Suchttherapie, verfügt über die notwendige Bewilligung zum Betrieb der Familieneinheit Ulmenhof, die ihm gestützt auf das vom Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) genehmigte Konzept erteilt wurde. Der Betrieb beruht auf dem Konzept vom November 2019. Dieses stellt die verbindliche, qualitative und quantitative Grundlage für die von der Einrichtung zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kanton gestützt auf § 2 des Staatsbeitragsgesetzes in Verbindung mit §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes Kostenanteile leistet.

Das Angebot der Einrichtung entspricht einem Bedarf und die Trägerschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Staatsbeiträgen gemäss Staatsbeitrags- und Jugendheimgesetzgebung. Die Beitragsberechtigung ist für vier Jahre zu erteilen.

Der Staatsbeitrag wird auf der Grundlage des mit der Bewilligung genehmigten Konzeptes in Verbindung mit den Vorgaben zu den beitragsberechtigten Kosten in der Jugendheimgesetzgebung berechnet. Gestützt auf § 19b der Jugendheimverordnung entscheidet das AJB über die Ausrichtung von Kostenanteilen an Jugendheime gemäss § 7 des Jugendheimgesetzes.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung von «Die Alternative», Verein für umfassende Suchttherapie, für den Betrieb der Familieneinheit Ulmenhof wird mit Wirkung ab 1. Januar 2020 im Umfang von neun Plätzen für Kinder erneuert.

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2023. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft gegebenenfalls bis 31. Dezember 2022 einzureichen.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an die «Die Alternative», Verein für umfassende Suchttherapie, Affolternstrasse 40, Postfach, 8913 Ottenbach (im Doppel für sich und die Gesamtleitung [E]), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli