RRB Nr. 1404/2013
Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus, Prävention sowie für Forschung, Aus- und Weiterbildung, Zuwendungen 2013
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Dezember 2013
1404. Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Zuwendungen 2013 für Prävention sowie für Forschung, Aus- und Weiterbildung)
Erwägungen
A. Allgemeine Bemerkungen Aufgrund Art. 131 der Bundesverfassung erhalten die Kantone 10% des Reinertrags aus der Besteuerung der gebrannten Wasser. Die Kantone sind verpflichtet, diesen Alkoholzehntel zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs zu verwenden und dem Bund entsprechend Bericht zu erstatten (Art. 45 Abs. 2 Alkoholgesetz). Gemäss den kantonalen Richtlinien für den Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (RRB Nr. 2587/1998) liegt die Zuständigkeit für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung bei der Gesundheitsdirektion, während die Sicherheitsdirektion für den Bereich der Behandlung einschliesslich Nachsorge zuständig ist. Zudem stellt die Sicherheitsdirektion die Berichterstattung an den Bund sicher. Für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung sind 45% des Jahresbetreffnisses aus dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus vorgesehen. Für das Jahr 2013 werden der Gesundheitsdirektion von der Sicherheitsdirektion Fr. 2 184 576 zur Verfügung gestellt. Gemäss Gesundheitsgesetz (GesG) bekämpfen Kanton und Gemeinden den Suchtmittelmissbrauch (§ 48 Abs. 1 GesG). Der Kanton sorgt dabei zusammen mit den Gemeinden für ein Netz von Suchtpräventionsstellen und unterstützt Massnahmen Dritter zur Prävention, Therapie und Schadensminderung (§ 48 Abs. 8 GesG). Mit dem Beschluss Nr. 1465/1999 hat der Regierungsrat das Konzept für spezialisierte, kantonsweit tätige Fachstellen für Suchtprävention verabschiedet. Im Konzept ist die Verwendung des Alkoholzehntels im Bereiche der Suchtprävention im Grundsatz festgelegt worden. Das für die Koordination der Suchtprävention zuständige Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich (ISPMZ) schliesst mit den fünf privaten Fachstellen, die aus dem Fonds mitfinanziert werden, Leistungsaufträge ab. Das Konzept Sicherstellung der Suchtprävention in allen Regionen des Kantons Zürich und RRB Nr. 1295/1994 bilden die Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an die acht regionalen Suchtpräventionsstellen. Zusätzlich können Beiträge an wenige bewährte, eigenständige Projekte gewährt werden.
B. Bemerkungen zu den eingegangenen Gesuchen a) Verhütung (Primärprävention) 1. Die Fachstelle ASN – Alkohol- und Drogenprävention im Strassenverkehr leistet durch professionelle Suchtprävention in Schulen und Betrieben sowie direkt an öffentlichen Anlässen einen wichtigen Beitrag zur Verminderung suchtmittelbedingter Unfälle. Die Informationsmassnahmen zur Einhaltung der Promillegrenzen und der Drogenabstinenz im Strassenverkehr werden verstärkt. Mit der Fachstelle hat das ISPMZ für die Jahre 2013–2015 einen Leistungsauftrag abgeschlossen. Für 2014 ist eine Abgeltung von Fr. 190 000 vorgesehen. 2. Die Fachstelle Radix Gesundheitsförderung führt entsprechend dem kantonalen Konzept für kantonsweit tätige Fachstellen eine umfassende, öffentlich leicht zugängliche Dokumentationsstelle für Suchtprävention. Sie bietet den Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich neue Dienstleistungen an, insbesondere den Zugriff auf aktuelle und für die Präventionsstellen aufbereitete fachspezifische Literatur. Für die Führung der Dokumentationsstelle hat das ISPMZ mit der Fachstelle Radix für die Jahre 2013–2015 einen Leistungsauftrag mit einer Abgeltungssumme von Fr. 110 000 für 2014 abgeschlossen. 3. Gemäss Konzept für die kantonsweit tätigen Fachstellen erbringt die Fachstelle des Vereins für interkulturelle Suchtprävention und Gesundheitsförderung (VISP) Leistungen für die Migrationsbevölkerung. Diese an Bedeutung zunehmende Aufgabe ist angesichts der Vielzahl von Ethnien mit entsprechendem Kommunikationsbedarf anspruchsvoll. Das ISPMZ hat mit der Fachstelle für die Jahre 2012–2014 einen Leistungsauftrag mit einer Abgeltungssumme für 2014 von Fr. 250 000 vereinbart. 4. Der Zürcher Verein zur Prävention des Alkohol- und Medikamentenmissbrauchs (ZüVAM) vereinigt alle massgebenden Organisationen, die im Bereich der primären und sekundären Prävention des Alkohol- und Medikamentenmissbrauchs im Kanton Zürich engagiert sind. Er betreibt gemäss dem Konzept für kantonsweit tätige Fachstellen für Suchtprävention die entsprechende Fachstelle ZüFAM. Für die Jahre 2012–2014 hat das ISPMZ mit ZüVAM einen Leistungsauftrag mit einer Abgeltungssumme von Fr. 380 000 für das Jahr 2014 vereinbart. Darin eingeschlossen sind Fr. 20 000 für Angebote attraktiver, alkoholfreier Getränke an Jugendliche durch das Blaue Kreuz.
5. Der kantonale Abstinentenverband Zürich wird für 2014 mit Fr. 8000 unterstützt. Der Beitrag wird für die Förderung der Abstinenz durch die angegliederten Verbände eingesetzt. 6. Das Projekt SPOIZ – Prävention und Gesundheitsförderung der Jugendverbände des Kantons Zürich befasst sich mit der Leiterausbildung und der Betreuung von Kinder- und Jugendlagern sowie mit der offenen Jugendarbeit. Die Federführung des Projekts, an dem alle wichtigen Jugendverbände beteiligt sind, liegt bei OKAJ, Organisation und Kontaktstelle aller Jugendvereinigungen Zürich. Die für 2014 mit einem Beitrag von Fr. 65 000 unterstützten Angebote werden durch die Stellen für Suchtprävention im Kanton systematisch begleitet. 7. Aufgrund des Konzepts Sicherstellung der Suchtprävention in allen Regionen des Kantons Zürich und gestützt auf RRB Nr. 1295/1994 sind den regionalen Suchtpräventionsstellen (RSPS) für 2013 Fr. 445 431 zugewiesen worden (bereits ausbezahlt). Als gemeinsames Jahresthema 2014/15 des Stellenverbundes wurde das Thema «Schwer erreichbare Zielgruppen» gewählt. Um solche Zielgruppen künftig besser zu erreichen, sollen bewährte Massnahmen für die Alltagsarbeit dokumentiert und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Die Medienkampagne «Sucht beginnt im Alltag. Prävention auch» wurde in der Vergangenheit mehrfach mit positiven Ergebnissen evaluiert. Die Werbemittel der Kampagne müssen nun aktualisiert und die TV-Spots neuen technischen Normen angepasst werden. Am Nationalen Aktionstag Alkohol wird zudem gezielt auf die Problematik des übermässigen Alkoholkonsums hingewiesen werden. Informationsbroschüren zum Alkohol am Steuer, zum Medikamentenkonsum im Alltag oder zu den Risiken von Schlaf- und Beruhigungsmittel sind weitere wichtige Elemente in der gemeinsamen Präventionsarbeit. Das Interesse der Gemeinden am letztjährigen Projekt «Die Gemeinden handeln» war grösser als erwartet; mit zusätzlichen Mitteln soll die Teilnahme weiterer Gemeinden ermöglicht werden. Die gemeinsamen Projekte der Stellen für Suchtprävention werden im Jahr 2014 mit Fr. 381 145 unterstützt. Die RSPS erhalten damit insgesamt Fr. 826 576. 8.1 Die Fachstelle Züri Rauchfrei koordiniert die Aktivitäten bezüglich Tabakmissbrauch und dem Schutz der Nichtrauchenden und ist in
diesen Bereichen auch die zentrale Anlaufstelle für die Öffentlichkeit. Sie ergreift Massnahmen zur Förderung des Nichtrauchens und verwirklicht entsprechende Projekte, insbesondere in Schulen und bei Jugendlichen. Der Tabakpräventionsfonds des Bundes unterstützt das Tabakpräventionsprogramm des Kantons Zürich für die
Jahre 2013–2016 mit insgesamt Fr. 801 000. Die Zusage des Tabakpräventionsfonds ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass der Kanton Zürich die Fachstelle für die Primär- und Sekundärprävention mit mindestens dem gleichen Betrag unterstützt. Das ISPMZ hat daher mit der Fachstelle Züri Rauchfrei einen Leistungsauftrag für die Periode 2013–2016 abgeschlossen und dabei für die Primärprävention im Jahr 2014 einen Beitrag von Fr. 115 000 vereinbart. Der Beitrag an die Sekundärprävention ist unter 8.2 aufgeführt. b) Früherfassung (Sekundärprävention) 8.2 Die Krebsliga Zürich betreibt die Projektstelle Nicht (mehr) Rauchen und leistet wertvolle Arbeit im Bereich der Raucherentwöhnung. Wie in den Vorjahren werden die Arbeiten der Projektstelle zur Sekundärprävention unter dem Dach von Züri Rauchfrei erbracht. Die Krebsliga Zürich ist selbst Mitglied des Vereins Züri Rauchfrei. Für diese Aktivitäten im Bereich der Sekundärprävention stehen für 2014 wie bisher Fr. 130 000 zur Verfügung. Die Präventionsmassnahmen von Züri Rauchfrei werden damit aus dem Fonds mit insgesamt Fr. 245 000 unterstützt. c) Forschung, Aus- und Weiterbildung 9. Die Fachstelle Sucht Schweiz (vormals Sucht Info Schweiz) bietet gesamtschweizerisch ein breites Angebot mit Forschung, Prävention und Weiterbildung an, das der Öffentlichkeit und den Fachleuten im Kanton Zürich zugute kommt. Die Stelle berichtet kompetent über neue Suchtmittel, aktuelle Konsumtrends bei Jugendlichen und suchtmittelrelevante, sozialepidemiologische Fragestellungen und entwickelt auch neue Präventionsansätze. Sie führt auch die Befragung zum Gesundheitsverhalten von Schülerinnen und Schülern durch. Vorab für ihre Forschungstätigkeit und die Bildungsangebote wird die Stelle 2014 mit einem Beitrag von Fr. 110 000 unterstützt.
C. Verbuchung Gemäss Art. 45 Abs. 2 des Alkoholgesetzes ist der Kanton Zürich verpflichtet, die vom Bund jährlich erhaltenen Mittel des Alkoholzehntels zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs einzusetzen. Mit § 48 Abs. 1 GesG besteht dafür eine gesetzliche Grundlage im Kanton. Gemäss § 46 GesG kann der Kanton Massnahmen Dritter zur Gesundheitsförderung und Prävention bis zu 100% subventionieren. Gestützt auf § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes handelt es sich um eine gebundene Ausgabe. Da die Auszahlung des Alkoholzehntels jeweils erst Ende Jahr erfolgt, können in der Regel mit den Mitteln erst im Folgejahr konkrete Leis- tungen eingekauft werden. Im Rahmen der Zuwendungen 2013 werden Fr. 445 431 für Aufwendungen im Jahr 2013 (siehe Ziff. 7) und Fr. 1 739 145 für Leistungen im Jahr 2014 ausgerichtet. Die auszurichtenden Beträge von insgesamt Fr. 2 184 576 sind dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Leistungsgruppe Nr. 3920), Konto 3981 0 00000, Übertragung aus Fonds, zu belasten und der Gesundheitsdirektion, Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, Konto 4981 0 00000, Übertragung aus Fonds, gutzuschreiben. Die Beiträge an die Gemeinden aus dem Alkoholzehntel (Ziff. 7, Fr. 826 576) sind dem Konto 3632 2 62020 und die Beiträge an private Institutionen (Ziff. 1 bis 6, 8 und 9, Fr. 1 358 000) dem Konto 3636 2 62020 zu belasten. Die Mittel sind im Budget 2013 und im Budgetentwurf 2014 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Prävention des Suchtmittelmissbrauchs im Kanton Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 184 576 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, bewilligt und als Beitrag an folgende Institutionen ausgerichtet: in Franken 1. Fachstelle ASN – Alkohol- und Drogenprävention im Strassenverkehr 190 000 2. Fachstelle Radix Gesundheitsförderung, InfoDoc 110 000 3. Verein für interkulturelle Suchtprävention und Gesundheitsförderung (VISP) 250 000 4. Zürcher Verein zur Prävention des Alkohol- und 380 000 Medikamenten-Missbrauchs (ZüVAM) 5. Kantonaler Abstinentenverband Zürich 8 000 6. Projekt SPOIZ – Prävention und Gesundheitsförderung 65 000 der Jugendverbände im Kanton Zürich 7. Regionale Suchtpräventionsstellen 826 576 8. Verein Züri Rauchfrei 245 000 9. Fachstelle Sucht Schweiz 110 000
II. Mitteilung an das Institut für Sozial- und Präventivmedizin, Hirschengraben 84, 8001 Zürich, sowie die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi