RRB Nr. 1417/2010
Anfrage Michael Welz, Oberembrach, Ruth Frei, Gibswil, und Eva Gutmann, Zürich, betreffend Auswirkungen der Schweinegrippeimpfung während der Schwangerschaft auf die Kinder, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 227/2010
Sitzung vom 29. September 2010
1417. Anfrage (Auswirkungen der Schweinegrippeimpfung während der Schwangerschaft auf die Kinder) Kantonsrat Michael Welz, Oberembrach, sowie die Kantonsrätinnen Ruth Frei-Baumann, Gibswil, und Eva Gutmann, Zürich, haben am 12. Juli 2010 folgende Anfrage eingereicht: Bis zum Winter 2009/2010 wurde schwangeren Frauen mehrheitlich nur in Ausnahmefällen eine Schutzimpfung appliziert. Die Ärzteschaft handhabte bis zu diesem Winter eine dementsprechende Zurückhaltung. Diese Zurückhaltung lässt vermuten, dass in früheren Jahren negative Erscheinungen mit Schutzimpfungen bei schwangeren Frauen oder deren Nachwuchs festgestellt wurde. Als die Schweinegrippe zum Thema wurde, wurde explizit den schwangeren Frauen die Schutzimpfung empfohlen. Dies widerspricht der Handhabung der jahrzehntelangen Praxis. Die Ärzteschaft war sich in der Anwendung der Schweinegrippeimpfung aber insbesondere bezüglich der Impfstoffverstärkung uneinig. Zurzeit werden viele Kinder geboren, deren Mütter während der Schwangerschaft eine Schutzimpfung gegen die Schweinegrippe appliziert wurde. Deswegen möchten wir den Regierungsrat um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersuchen:
Erwägungen
1. Ist der Ärzteschaft und den Geburtskliniken bekannt oder ersichtlich, ob der Mutter des Kindes während der Schwangerschaft eine Schweinegrippe-Schutzimpfung appliziert wurde? Ist oder wird die erwähnte Impfung auch in der KG des Kindes eingetragen?
2. Wird die Kindergruppe von geimpften Müttern mit der Kindergruppe, bei welchen die Mütter auf eine Impfung verzichtet haben, oder mit der Kindergruppe vor der Impfung verglichen?
3. Hat der Regierungsrat die Ärzteschaft, Geburtskliniken, Mütterberatungen usw. aufgefordert, negative Vorkommnisse zu melden oder die Kindergruppe von geimpften Müttern zu beobachten?
4. Wurden an Kindern, deren Mütter während der Schwangerschaft gegen die Schweinegrippe geimpft wurden, ausserordentliche Feststellungen beobachtet oder eine Häufung gewisser Vorkommnisse beobachtet?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Michael Welz, Oberembrach, Ruth Frei-Baumann, Gibswil, und Eva Gutmann, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Die Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Kantonen im Hinblick auf die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten sind im Epidemiengesetz vom 18. Dezember 1970 (SR 818.101) geregelt. Dem Bund kommt dabei die Führungsrolle zu. Er erfasst das epidemiologische Geschehen und beschafft die geeigneten Impfstoffe, erlässt Richtlinien zu deren Einsatz und informiert die Bevölkerung. Die Einzelheiten dazu sind in der Influenza-Pandemieverordnung vom 27. April 2005 (SR 818.101.23) festgehalten. Auch die Zulassung und die Erfassung von Nebenwirkungen der Impfstoffe ist eine Bundesaufgabe. Gemäss dem Heilmittelgesetz vom 15. Dezember 2000 (SR 812.21) obliegt es Swissmedic als zentraler schweizerischer Überwachungsbehörde, neue Risiken frühzeitig zu erkennen und sicherheitsrelevante Massnahmen bei Bedarf gesamtschweizerisch rasch umzusetzen. Die vorliegende Anfrage bezieht sich damit auf Inhalte, die überwiegend in der Verantwortung des Bundes liegen. Die Beantwortung der Fragen beruht daher weitgehend auf einer bei den zuständigen Bundesbehörden eingeholten Stellungnahme. Zu Frage 1: Impfungen während der Schwangerschaft werden in der Krankengeschichte der Mutter festgehalten, aber kaum in der Krankengeschichte des Kindes. Falls beim Säugling Gesundheitsprobleme auftreten sollten, so gehört zur Abklärung auch eine Beurteilung des Schwangerschaftsverlaufs (Krankheiten, Medikamente, Impfungen usw.). Bei schwangeren Frauen ist das Komplikationsrisiko einer Influenzainfektion erhöht. Nach den Erfahrungen mit der Grippe H1N1/2009 empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit schwangeren Frauen ab dem zweiten Trimester der Schwangerschaft eine Impfung gegen die saisonale Grippe (2010– 2011). In Ländern wie Österreich oder den USA sind entsprechende Empfehlungen bereits in Kraft. Zu Frage 2: Vergleichende Studien, bei der Kinder von geimpften mit solchen von nicht geimpften Müttern verglichen werden, werden nicht routinemässig durchgeführt. Hingegen sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, unerwünschte Erscheinungen nach Impfungen, wie auch nach Medikamenten zu melden. Falls sich aufgrund dieser Meldungen Bedenken an der Sicherheit der Impfung ergeben, werden zusätzliche Untersuchungen und gegebenenfalls Studien in die Wege geleitet. Im Rahmen der
Impfung gegen die pandemische Grippe wurden zudem zusätzlich Register der geimpften schwangeren Frauen geführt (vgl. auch die Beantwortung der Frage 4). Zu Frage 3: Ärztinnen und Ärzte haben unerwünschte Erscheinungen nach Impfungen zu melden (vgl. Beantwortung der Frage 2). Bei allen Säuglingen und Kindern werden im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen regelmässig der Gesundheits- und Entwicklungszustand beurteilt. Die schweizweit getroffenen Massnahmen erwiesen sich als ausreichend; zu zusätzlichen Massnahmen bestand keine Veranlassung. Zu Frage 4: Während der Impfkampagne gegen die pandemische Grippe (H1N1) 2009 hat Swissmedic die Fachleute aufgefordert, vermutete schwerwiegende und/oder bisher nicht bekannte Nebenwirkungen über das zur Verfügung gestellte Online-Meldesystem PaniFlow zu melden. Im Brennpunkt standen dabei insbesondere auch vermutete Nebenwirkungen bei geimpften schwangeren Frauen und ihren Neugeborenen, weshalb diese zusätzlich in Registern aufgenommen wurden. Für den Impfstoff Celtura® wird das Register in der Schweiz geführt, für Focetria® und Pandemrix® im Ausland. Die Register werden nach Ende der letzten eingetragenen Schwangerschaft abschliessend ausgewertet. Die bisherigen Daten und die Überwachung mittels PaniFlow ergaben in Bezug auf die Anwendung der empfohlenen Impfstoffe bei Schwangeren und sehr kleinen Kindern keine Sicherheitsbedenken. Die Erfahrungen aus dem Ausland und die entsprechenden epidemiologischen Studien wurden ebenfalls sorgfältig verfolgt und berücksichtigt. Der Abschlussbericht über die Pharmacovigilance der Impfstoffe gegen die pandemische Grippe (H1N1) 2009 wurde nach Überprüfung durch die Impfstofffachpersonen des wissenschaftlichen und klinischen Expertengremiums von Swissmedic (Human Medicines Expert Committee, HMEC) im Juli auf der Homepage von Swissmedic veröffentlicht (vgl.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi