Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1432/2010

Erneuerungswahl der Mitglieder des Regierungsrates für die Amtsdauer 2011-2015, Anordnung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. September 2010

1432. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der Erneuerungswahl der Mitglieder des Regierungsrates für die Amtsdauer 2011–2015

Der Regierungsrat beschliesst: I. Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Regierungsrates für die Amtsdauer 2011–2015 findet am Sonntag, den 3. April 2011, statt. Die Wahl wird durch sämtliche Stimmberechtigte des Kantons in einem Wahlkreis nach dem Mehrheitswahlverfahren an der Urne mit leeren Wahlzetteln vorgenommen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. II. Die Wahlbüros übermitteln die Wahlergebnisse am Wahltag ab

Erwägungen

10.00 Uhr bis spätestens 17.00 Uhr dem Statistischen Amt als kantonalem Wahlbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. III. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in besonderen Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros sowie sämtlichen Kreiswahlvorsteherschaften mitzuteilen. IV. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10 d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959). V. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil. VI. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statistische Amt als kantonales Wahlbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi