RRB Nr. 1440/2022
Postulat Qëndresa Hoxha-Sadriu, Opfikon, Monika Wicki, Zürich, und Carmen Marty Fässler, Adliswil, betreffend Mehr Entlastungslektionen für Lehrpersonen ab dem 50. Altersjahr, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 272/2022
Sitzung vom 2. November 2022
1440. Postulat (Mehr Entlastungslektionen für Lehrpersonen ab
Erwägungen
dem 50. Altersjahr) Die Kantonsrätinnen Qëndresa Hoxha-Sadriu, Opfikon, Monika Wicki, Zürich, und Carmen Marty Fässler, Adliswil, haben am 22. August 2022 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Entlastungslektionen für Lehrpersonen ab dem 50. Altersjahr wie nachfolgend neu anzupassen: Ab dem 50. Altersjahr 1 Entlastungslektion pro Woche Ab dem 57. Altersjahr 2 Entlastungslektionen pro Woche Ab dem 62. Altersjahr 3 Entlastungslektionen pro Woche Begründung Der Lehrberuf wird immer komplexer, so steigen auch die Anforderungen stetig. Während die Klassen immer heterogener werden, wird die Förderung von einzelnen Schülerinnen und Schüler (SuS) zeitaufwändiger und absorbierend. Ausserdem haben sich Didaktik und Unterrichtsformen stark gewandelt. Gruppenarbeiten, Werkstätte- und Online-Lektionen sind aus den Schulzimmern nicht wegzudenken. Der Koordinationsaufwand steigt damit deutlich an. Zusätzlich zum belastenden Berufsalltag ist bei den Lehrpersonen der Fachkräftemangel stark zu spüren. Die im neuen Berufsauftrag (nBa) definierten Arbeitszeiten sind dabei gut gemeint in der Theorie, jedoch sieht die Praxis völlig anders aus. Während die Arbeitszeiten zwischen den Lehrpersonen stark variieren, arbeiten diese teilweise massiv viel mehr als ihre definierten Arbeitszeiten und mit zunehmendem Dienstalter steigen auch ihre Verantwortungen und somit ihre Arbeitsstunden. Mit dem neuen Berufsauftrag hat sich vieles verändert im Berufsalltag der Lehrpersonen. Genau jetzt muss geschaut werden, dass ältere Lehrpersonen entlastet werden und langfristig im Beruf bleiben. Durch den hohen Fachkräftemangel sind die Schulen enorm angewiesen auf erfahrene Lehrpersonen. Betrachtet man jedoch ihre steigende Belastung, ist dabei die Regelung zur Unterrichtsentlastung nicht kohärent mit ihrem Berufsalltag.
Mit diesem Postulat sollen die Entlastungslektionen so angepasst werden, dass diese dem Berufsauftrag der Lehrpersonen ab dem 50. Altersjahr entsprechen und diese auch tatsächlich langfristig neben den Ferienwochen entlasten. Die Anpassung der Entlastungslektionen trägt langfristig dazu bei, dass erfahrene Lehrpersonen im Beruf tätig bleiben, was dem Fachkräftemangel entgegensteuert, und durch ihre langjährige Berufserfahrung eine wichtige Ressource für ihre Schulen sind.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Qëndresa Hoxha-Sadriu, Opfikon, Monika Wicki, Zürich, und Carmen Marty Fässler, Adliswil, wird wie folgt Stellung genommen: Im neu definierten Berufsauftrag bildet der Beschäftigungsgrad die Grundlage für das Arbeitsverhältnis. Daraus ergibt sich die Jahresarbeitszeit, welche die Lehrperson zu leisten hat. Diese ist wie beim übrigen Staatspersonal altersabhängig. Ab dem 50. bzw. 60. Altersjahr sinkt die zu leistende Jahresarbeitszeit aufgrund des höheren Ferienanspruchs. Der Tätigkeitsbereich Unterricht umfasst bei der Jahresarbeitszeit einer Lehrperson den grössten Anteil. Die Lehrpersonen leisten zudem Arbeitszeit in weiteren Tätigkeitsbereichen (Schule, Zusammenarbeit, Weiterbildung, Klassenlehrperson). Die Schulleitung kann die Lehrpersonen gezielt nach ihren Stärken und Fähigkeiten einsetzen. Entsprechend kann sich bei gleichem Beschäftigungsgrad eine unterschiedliche Lektionenzahl ergeben. Das vorliegende Postulat geht vom früheren Arbeitszeitmodell aus. Damals bildete die Lektionenzahl die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Alle übrigen Tätigkeiten einer Lehrperson waren damit abgegolten. Die Umsetzung des Postulats würde zudem den Gestaltungsspielraum der Schulleitung einschränken: Sie müsste einer älteren Lehrperson zwingend weniger Lektionen zuweisen. Um dennoch auf die vorgegebene Arbeitszeit zu kommen, wäre die Lehrperson dazu verpflichtet, vermehrt Arbeiten in den weiteren Tätigkeitsbereichen zu übernehmen. Das Postulat möchte die Lehrpersonen im Alter zusätzlich entlasten. Im Arbeitszeitmodell des neu definierten Berufsauftrags müsste deshalb die Jahresarbeitszeit zusätzlich zum erhöhten Ferienanspruch im Alter gesenkt werden. Damit würden die Lehrpersonen ab dem 50. Altersjahr einen höheren Ferienanspruch als das übrige Staatspersonal erhalten. Eine solche Privilegierung ist aus Sicht des Regierungsrates nicht angezeigt.
Schliesslich berücksichtigt das Postulat mit der absoluten Vorgabe in Lektionen auch nicht, dass heute die grosse Mehrheit der Lehrpersonen Teilzeit arbeitet. Eine Lehrperson mit dem minimalen Beschäftigungsgrad von 35% und einer Unterrichtsverpflichtung von neun Wochenlektionen würde gemäss dem Postulat ab dem 62. Altersjahr und bei unverändertem Beschäftigungsgrad nur noch sechs Wochenlektionen unterrichten müssen und damit anteilsmässig viel mehr profitieren als eine Lehrperson mit einem hohen Beschäftigungsgrad. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 272/2022 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli