Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 148/2014

Familienergänzende Kinderbetreuung für das kantonale Personal, Beendigung des Projekts und Verzicht auf Massnahmen

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Februar 2014

148. Familienergänzende Kinderbetreuung für das kantonale Personal (Beendigung des Projekts und Verzicht auf Massnahmen)

Erwägungen

1. Ausgangslage

1.1 Legislaturziel und Projektauftrag Der Regierungsrat hat sich in der Legislaturperiode 2007–2011 das Legislaturziel 12.4 gesetzt, die Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Angebote zur familienergänzenden Kinderbetreuung direktionsübergreifend zu koordinieren, da die verschiedenen Direktionen über kein oder nur ein beschränktes, uneinheitlich organisiertes Angebot für die familienergänzende Betreuung der Kinder ihrer Mitarbeitenden verfügen. Gemäss Personalmanagement-Strategie 2007–2011 sollte ausserdem die Positionierung des Kantons als attraktiver, familienfreundlicher Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt gestärkt und die Gewinnung und Erhaltung qualifizierter und motivierter Mitarbeitender gefördert werden. Gestützt darauf hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 426/2008 die Finanzdirektion beauftragt, ein Projekt durchzuführen mit dem Ziel, die familienergänzende Kinderbetreuung direktionsübergreifend zu koordinieren, auszubauen und flächendeckend zu gewährleisten. Damit sollte erreicht werden, dass Mütter und Väter, die beim Kanton arbeiten, ihre berufliche Tätigkeit besser mit Kinderbetreuungsaufgaben vereinbaren können. Die Umsetzung des Projekts wird zudem in den Richtlinien der Regierungspolitik 2011–2015 als Massnahme des Legislaturziels 16 zur Steigerung der Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber genannt.

1.2 Bericht der Projektgruppe vom 31. März 2009 Die eingesetzte Projektgruppe prüfte verschiedene Vorgehensvarianten im Hinblick auf Kosten und Nutzen bzw. Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Es wurden ausserdem eine Befragung der Mitarbeitenden durchgeführt und Angebote anderer Arbeitgeber evaluiert. Gestützt auf diese Arbeiten wurde am 31. März 2009 zuhanden der Finanzdirektion ein Bericht verabschiedet, worin drei Varianten aufgezeigt wurden. Variante 1 sah einen direkten finanziellen Beitrag an die familienergänzende Betreuung vor. Diese Variante wurde von der grossen Mehrheit der befragten Mitarbeitenden bevorzugt. Variante 2 umfasste die Bereitstellung eines eigenen Angebots an Kinderbetreuungsplätzen, entweder durch Errichtung von Arbeitgeberkrippen oder durch Einkauf von Be- treuungsplätzen in bestehenden Krippen. Eigene Krippen zu betreiben, wäre aber kaum bedarfsgerecht durchzuführen. Die Verwaltung ist dezentral organisiert und viele Mitarbeitende wohnen nicht in der Stadt oder im Kanton Zürich. Somit wäre die Wahl eines für alle Mitarbeitenden befriedigenden Standorts nicht zu bewerkstelligen. Das gleiche Problem stellte sich beim Einkauf in bestehende Krippen. Somit hätte von einem entsprechenden Angebot trotz der sehr hohen administrativen und finanziellen Aufwendungen nur ein kleiner Teil der Mitarbeitenden profitieren können. Variante 3 bestand darin, die Mitarbeitenden bei der Suche nach geeigneten Krippenplätzen zu unterstützen. Damit kann aber die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht wirksam gefördert werden. Aus all diesen Gründen empfahl die Projektgruppe, Variante 1 weiter auszuarbeiten.

1.3 Grundsatzentscheid des Regierungsrates vom 28. September 2011 Mit Beschluss Nr. 1194/2011 folgte der Regierungsrat der Empfehlung der Projektgruppe und entschied, die Variante des finanziellen Beitrags an eine familienergänzende Kinderbetreuung weiterzuverfolgen. Er legte als Eckwerte fest, dass die Beiträge für verschiedene Formen der familienergänzenden Betreuung bis zur Beendigung des 6. Schuljahres und in Abhängigkeit des Beschäftigungsgrades der Mitarbeitenden und erziehungsberechtigter Partnerinnen bzw. Partner, aber unabhängig vom Einkommen gewährt werden sollten. Der Projektgruppe erteilte der Regierungsrat den Auftrag, eine Detailregelung sowie die rechtlichen Grundlagen auszuarbeiten.

2. Vernehmlassung

2.1 Vorgeschlagene Regelungsinhalte Gestützt auf den Grundsatzentscheid des Regierungsrates erarbeitete die Projektgruppe ein detailliertes Modell und formulierte eine Bestimmung für die Personalverordnung (PVO, LS 177.11) mit den wichtigsten Anspruchsvoraussetzungen. Es wurden folgende Voraussetzungen vorgesehen: – Anstellung beim Kanton Zürich – Ausserfamiliäre Betreuung Beiträge sollten nur für die ausserfamiliäre Betreuung in Kinderkrippen und -horten (einschliesslich Mittagstische) sowie durch Tageseltern und durch Nannies ausgerichtet werden. – Alter des Kindes und familiäre Beziehung Vorgesehen waren Beiträge für eigene Kinder der kantonalen Mitarbeitenden (Kindesverhältnis nach ZGB) bzw. Stiefkinder (Kinder der mit den Mitarbeitenden in ungetrennter Ehe bzw. eingetragener Part- nerschaft lebenden Person). Gefordert wurde ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und als Obergrenze war das vollendete zwölfte Lebensjahr vorgeschlagen. – Mindestbeschäftigungsgrad Der Beitrag sollte zudem in Abhängigkeit des Beschäftigungsgrades von Mitarbeitenden und Partnerinnen und Partnern erst ab einem Mindestbeschäftigungsgrad ausgerichtet werden, aber unabhängig vom Einkommen.

2.2 Kostenschätzung Es wurde geschätzt, dass die Vorlage rund 10 Mio. Franken jährlich kosten würde, die zusätzlich benötigten personellen Mittel im Umfang von mindestens sechs Vollzeitstellen eingeschlossen. Die Schätzung ist aber mit verschiedenen Unsicherheiten behaftet, da nicht bekannt ist, für wie viele Kinder tatsächlich Beiträge beantragt werden könnten.

2.3 Durchführung der Vernehmlassung Mit Beschluss vom 23. Januar 2013 (RRB Nr. 79/2013) ermächtigte der Regierungsrat die Finanzdirektion, die Vernehmlassung zur vorgeschlagenen PVO Bestimmung zu eröffnen. Die Vernehmlassung dauerte vom 19. Februar 2013 bis 20. Mai 2013. Es gingen 31 Stellungnahmen ein.

2.4 Ergebnis der Vernehmlassung 14 Vernehmlassende äusserten sich zur Vorlage bzw. zu deren Ziel – die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern – grundsätzlich zustimmend oder mindestens zustimmend mit Vorbehalt. Acht Vernehmlassende lehnten die vorgeschlagene Regelung ab oder hatten starke Vorbehalte. Die meisten selbstständigen Anstalten äusserten sich nicht zum Inhalt der Vorlage, sondern beschränkten sich darauf mitzuteilen, dass sie die Regelung nicht zu übernehmen gedenken, weil bereits spezifische Lösungen vorhanden seien. Kritisiert wurde aber fast durchwegs der administrative Aufwand, der durch die Massnahme zusätzlich verursacht würde. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass der geschätzte Betrag von 10 Mio. Franken vollumfänglich den Familien zur Verfügung stehen müsste und nicht durch die Kosten für den Personalaufwand geschmälert werden sollte. Auf der anderen Seite ist klar, dass die Vorlage ohne zusätzliche personelle Mittel nicht umgesetzt werden könnte. Im Übrigen waren die Vernehmlassungsantworten auch bezüglich der Ausgestaltung der konkreten Regelung sehr kontrovers: Während den einen die Vorlage zu wenig weit ging (unter anderen SP, VPOD, Grüne, EVP), hielten andere rein organisatorische Massnahmen für die bessere Lösung (unter anderen FDP und SVP). Einige Vernehmlassungsteilnehmende hielten eine Erhöhung der Familienzulage aus administrativen oder aus ideologischen Gründen (EVP) für die geeignetere Massnahme.

3. Beendigung Projekt und Verzicht auf Massnahmen Es wurden im Verlauf des Projektes verschiedene Varianten geprüft, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mitarbeitende des Kantons zu verbessern und damit die Arbeitgeberattraktivität zu stärken. Unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse ist festzustellen, dass die Vorlage nicht mehrheitsfähig ist. Insbesondere der hohe administrative Aufwand und die damit verbundenen beträchtlichen Personalkosten verunmöglichen eine effektive und effiziente Umsetzung der Massnahme. Eine materielle Anpassung der Vorlage ist als nicht zielführend zu beurteilen, weil alternative Massnahmen zur Verbesserung der familienergänzenden Kinderbetreuung bereits durch die Projektgruppe geprüft und als nicht umsetzbar beurteilt wurden. Im Übrigen hat der Kantonsrat in der Budgetberatung den ins Budget 2014 eingestellten Betrag gestrichen. Das Projekt «Familienergänzende Kinderbetreuung für das kantonale Personal gemäss RRB Nr. 426/2008» ist daher zu beenden.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt «Familienergänzende Kinderbetreuung für das kantonale Personal» wird per sofort beendet. Auf die Einführung von Massnahmen wird verzichtet.

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei, die Finanzkontrolle, die Verwaltungskommission der Gerichte (c/o Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, Lagerhausstrasse 19, 8401 Winterthur) sowie die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (Peter Reinhard, Präsident VPV, c/o EVP ZH, Josefstrasse 32, 8005 Zürich).

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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