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RRB Nr. 1482/2022

Kantonsapplikation Geografisches Informationssystem der kantonalen Verwaltung Zürich, Finanzierung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. November 2022

1482. Kantonsapplikation Geografisches Informationssystem der kantonalen Verwaltung Zürich (GIS-ZH), Finanzierung und Betriebskosten, gebundene Ausgabe

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Abteilung Geoinformation des Amtes für Raumentwicklung betreibt seit 1992 das Geografische Informationssystem der kantonalen Verwaltung Zürich (GIS-ZH) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäss § 20 des Kantonalen Geoinformationsgesetzes vom 24. Oktober 2011 (KGeoIG; LS 704.1). Das GIS-ZH ist gemäss Business Continuity Management als einen der zentralen risikorelevanten Arbeitsabläufe der Baudirektion identifiziert worden und stellt ein unverzichtbares Arbeitsinstrument für die Erfüllung zentraler Verwaltungsaufgaben dar, insbesondere auch im Bedrohungsfall. Die Plattform GIS-ZH wurde im Zuge der Umsetzung der IKT-Strategie im Jahr 2022 als Kantonsapplikation bezeichnet. Mit Beschluss Nr. 1331/2022 hat der Regierungsrat vier Stellen für die Kantonsapplikation GIS-ZH geschaffen. Zwei weitere Stellen sollen im Frühjahr 2023 geschaffen werden. Festzulegen sind mit dem vorliegenden Beschluss die Betriebskosten für die Kantonsapplikation GIS-ZH und die Finanzierung gemäss neuem Verrechnungskonzept.

B. Handlungsfelder Mit der Ernennung der Plattform GIS-ZH zur Kantonsapplikation gemäss Ziff. 14 der IKT-Strategie (vgl. RRB Nr. 383/2018) soll die Finanzierung der Betriebsaufwendungen strategiekonform neu geregelt sowie der Betrieb als Verwaltungsaufgabe des Amtes für Raumentwicklung (ARE) und die Weiterentwicklung der Kantonsapplikation GIS-ZH langfristig gesichert werden. Umsetzung der neuen IKT-Verrechnung Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1233/2020 gestützt auf die kantonale IKT-Strategie die Ziele und Grundsätze der IKT-Verrechnung festgesetzt. Zur Umsetzung dieser IKT-Verrechnung wurde ein Handbuch erarbeitet. Dieses konkretisiert die vom Regierungsrat beschlossenen Ziele und Grundsätze und legt damit die Grundlage für die praktische Umsetzung der IKT-Verrechnung in der kantonalen Verwaltung.

Mit der Neuregelung der Verrechnung von IKT-Leistungen muss auch die Verrechnung von GIS-Leistungen nach neu formulierten Zielen und Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Gemäss Handbuch IKT-Verrechnung entscheiden grundsätzlich die Fachlichen Applikationsverantwortlichen (FAV) über die Verrechnung der Applikationen. Die FAV entscheiden, wie ihre Leistungen an die Nutzenden weiterverrechnet bzw. innerhalb eines Amtes umgelegt werden. Zeitpunkt der Einführung der neuen Verrechnung der Kantonsapplikation GIS-ZH Die Umsetzung der IKT-Verrechnung für die Kantonsapplikation GIS-ZH wird ab 2024 (Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan [KEF] 2024–2027) eingeführt. Vereinfachung durch zentrale Budgetierung und Verzicht auf interne Weiterverrechnung der GIS-Leistungen Das ARE hat in Rücksprache mit der Projektleitung IKT-Verrechnung mit einer zentralen Budgetierung und einem Verzicht der kantonsinternen Verrechnung weitere Möglichkeiten der Vereinfachung geprüft. Im Zentrum der Überlegungen stehen die mit der IKT-Strategie verlangten Vereinfachung der administrativen Aufwände bei den Leistungserbringern und Leistungsbezügern. Die Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV; LS 704.11) enthält keine Bestimmungen zur Finanzierung und Kostentragung. Das KGeoIG formuliert in diesem Zusammenhang in § 24 Abs. 1 ausschliesslich den Grundsatz, dass Kanton und Gemeinden die Kosten tragen, die ihnen aus der Erfüllung ihrer Aufgaben erwachsen. Eine zentrale Budgetierung und Finanzierung der vorliegenden Staatsaufgabe ist deshalb umsetzbar. Daneben enthalten die in der IKT-Strategie festgelegten Grundsätze unter anderem die Möglichkeit einer differenzierten Ausgestaltung der Kostenverteilung und insbesondere auch den Verzicht einer Verrechnung, sollte dies aufgrund der durch die Kantonsapplikation erbrachten Leistungen als sinnvoll erscheinen. Ein Verzicht der Weiterverrechnung der durch das ARE (Abteilung Geoinformation) erbrachten Leistungen an alle Direktionen mit Ausnahme externer Leistungsbezüger erfordert eine Erhöhung des Saldos der Erfolgsrechnung im ARE für das Budgetjahr 2024 und die folgenden KEF-Jahre. Die Erhöhung umfasst neben der Saldoverschiebung von den bisherigen Leistungsbezügern aller Direktionen (Basis Stand Budget 2023)

zum ARE auch die mit dem Ausbau der GIS-Infrastruktur einhergehenden höheren Betriebskosten. Konkret sind Anpassungen des bestehenden Budgets in der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raumentwicklung, zum Betrieb des GIS-ZH auf der Grundlage der Kostenkalkulationen und des neuen Kostenmodells vorzunehmen.

Die strategische Steuerung und finanzielle Planung wird durch die Kommission über das geographische Informationssystem (GIS-Ausschuss; eingesetzt mit RRB Nr. 648/2019) durch eine Betriebskostenrechnung sichergestellt.

C. Mittelbedarf Der Betrieb des Geoinformationssystems des Kantons Zürich stellt gestützt auf § 20 KGeoIG in Verbindung mit §§ 18 ff. KGeoIV eine gesetzlich vorgeschriebene Verwaltungsaufgabe dar. Gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG; LS 611) gilt eine zwingend erforderliche Ausgabe zur Erfüllung von gesetzlichen Verwaltungsaufgaben als gebundene Ausgabe. Die für den Betrieb zwingend notwendigen Aufwendungen werden dabei gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. a CRG ebenfalls den gebundenen Ausgaben zugerechnet. 1. Betriebskosten GIS-ZH Die Betriebskosten für das GIS-ZH werden auf der Grundlage der vorliegenden Kalkulation zum Zeitpunkt der Einführung der neuen IKT- Verrechnung 2024 abgeschätzt. Mit RRB Nr. 688/2020 erfolgte ein Ausbau und eine Erneuerung der GIS-Infrastruktur. Die erhöhten Anforderungen an die Betriebssicherheit (Business Continuity Management) sowie den Datenschutz für Cloud-Infrastrukturen und Informationssicherheit (Allgemeine und Besondere Informationssicherheitsrichtlinie) führen zu höheren jährlichen Betriebskosten. Betriebskosten GIS-ZH Vergleich der Sachkosten Budget 2022 KEF 2023 KEF 2024 Differenz 23/24 in Franken in Franken in Franken in Franken GIS-ZH Plattform Content 660 000 727 000 912 000 185 000 Zugang auf Content 470 000 360 000 733 000 373 000 Service Request & Projekte 23 000 22 000 24 000 2 000 Subtotal 1 153 000 1 109 000 1 669 000 560 000 Reserve 20% 333 000 333 000 Total 1 153 000 1 109 000 2 002 000 893 000 Summe Betriebskosten 2023–2024 3 111 000 Da die Kalkulation der künftigen IKT-Infrastrukturkosten des Amtes für Informatik zurzeit noch mit grossen Unsicherheiten verbunden ist, wurde in die Kalkulation eine Reserve von 20% für Kostensteigerungen eingerechnet. Die Betriebskosten für die restliche Laufzeit der Strategie bis Ende 2024 betragen gemäss voranstehender Aufstellung Fr. 3 111 000. Dafür ist eine gebundene Ausgabe zu bewilligen.

Unter Berücksichtigung der angepassten Kostenkalkulation wird gegenüber dem KEF 2023–2026 ab Planjahr 2024 ein zusätzlicher Budgetbedarf aufgrund der erhöhten Betriebskosten von Fr. 893 000 pro Jahr erwartet. Dieser Betrag kann innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raumentwicklung, nicht kompensiert werden. Er ist neu im KEF 2024–2027 einzustellen. Für den Betrieb der Kantonsapplikation GIS-ZH fallen zudem jährliche Personalkosten im Umfang von Fr. 3 359 000 an (einschliesslich bewilligter Stellen gemäss RRB Nr. 1331/2022). Die Personalkosten sind im Budgetentwurf 2023 und im KEF 2023–2026 teilweise eingestellt bzw. werden über die von der Finanzdirektion zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten 10 Mio. Franken finanziert. 2. Verzicht auf Verrechnung der Betriebskosten GIS-ZH Eine zentrale Budgetierung und ein Verzicht der Weiterverrechnung der durch die Abteilung Geoformation erbrachten Leistungen an alle Direktionen mit Ausnahme externer Leistungsbezüger führt zu einer Verschlechterung des Saldos in der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raumentwicklung, und entsprechend zu einer Saldoverbesserung bei den Leistungsbezügern in den Direktionen. Verrechnung GIS-ZH gemäss KEF 2023–2026, Planjahr 2023 Betrag in Franken Ertrag aus internen und externen Verrechnungen 3 059 930 davon Verrechnung an externe Leistungsbezüger 156 834 davon Verrechnung an interne Leistungsbezüger ARE 388 822 davon interne Verrechnung an Baudirektion und andere Direktionen 2 514 274 Um diesen Effekt auszugleichen, muss eine Saldoverschiebung von rund Fr. 2 514 000 zugunsten der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raumentwicklung, und zulasten der bisherigen Leistungsbezüger in den Direktionen vorgenommen werden. Saldoverschiebung durch Wegfall der Verrechnungen gemäss KEF 2023–2026 Saldo Budget in Franken Staatskanzlei 0 Direktion der Justiz und des Innern 85 852 Sicherheitsdirektion 205 513 Finanzdirektion 49 366 Volkswirtschaftsdirektion 304 305 Gesundheitsdirektion 25 394 Bildungsdirektion 0 Baudirektion (innerhalb BD zugunsten ARE) 1 843 834 Amt für Raumentwicklung –2 514 274 Total Saldoverschiebungen (saldoneutral) 0

Diese Saldoverschiebungen werden einmalig in den Richtlinien zum KEF 2024–2027 im Planjahr 2024 festgelegt. Die detaillierten Saldoverschiebungen mit den konkreten Auswirkungen auf die einzelnen Leistungsgruppen der Leistungsbezüger sind folgender Tabelle zusammengestellt. Die durch das GIS-ZH erbrachten Leistungen gegenüber dem ARE sind im Betrag der Saldoverschiebungen nicht enthalten. Saldoverschiebungen auf der Grundlage des genehmigten Budgets 2023 für die Richtlinien zum KEF 2024–2027 (Betriebskosten GIS-ZH) Leistungsgruppe/ Budget Buchungskreis Nr. in Franken Gesamtbudget 3 059 930 Kanton Zürich, Zentralverwaltung 2 903 096 Staatskanzlei 0 Direktion der Justiz und des Innern 85 852 Gemeindeamt 2207 102 Statistisches Amt 2223 85 750 Sicherheitsdirektion 205 513 Amt für Militär und Zivilschutz (AMZ) 44 057 AMZ Ausbildungszentrum Andelfingen 3430 42 088 AMZ Waffenplatz Reppischtal 3440 1 969 Kantonspolizei Zürich 3100 159 549 Sportamt 3700 1 908 Strassenverkehrsamt 3200 0 Finanzdirektion 49 366 Kantonales Steueramt 4400 49 366 Volkswirtschaftsdirektion 304 305 Amt für Mobilität (AFM) 5205 208 449 AFM Mobilitätsentwicklung und Steuerung 68 411 AFM Flughafen Luftverkehr 0 AFM Stab 1 908 AFM Verkehrsplanung Veloverkehr 5 730 AFM Verkehrsplanung 22 932 AFM Amtsleitung 94 627 AFM Gesamtverkehrsmodell 14 841 Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) 5300 37 810 AWA Arbeitsinspektorat 11 241 AWA Wohnbauförderung 13 420 AWA Standortförderung 13 149 Zürcher Verkehrsverbund 9300 58 046 Gesundheitsdirektion 25 394 Veterinäramt 6130 25 394 Bildungsdirektion 0

Leistungsgruppe/ Budget Buchungskreis Nr. in Franken Baudirektion 2 232 665 Amt für Landschaft und Natur (ALN) 699 807 ALN Landwirtschaft 8820 124 818 ALN Wald (Forstdienst) 8830 120 669 ALN Naturschutz 8840 215 923 ALN Bodenschutz 8850 210 128 ALN Fischerei 8860 9 290 ALN Jagdverwaltung 8860 18 980 Amt für Raumentwicklung (ARE) 8300 388 821 ARE Raumplanung 129 834 ARE Geoinformation 143 355 ARE Denkmalpflege 25 729 ARE Archäologie 89 904 Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) 8500 529 346 AWEL Allgemein 235 949 AWEL Abfallwirtschaft 42 706 AWEL Luft, Klima und Strahlung 36 456 AWEL Wasserbau Geoinformation und Hydrometrie 106 153 AWEL Wasserbau Gefahrenkarte 14 664 AWEL Gewässerschutz 64 165 AWEL Energie 29 254 Generalsekretariat Baudirektion 8000 20 575 Koordination Bau und Umwelt 20 575 Hochbauamt (HBA) 8100 37 345 HBA Stab 37 345 Tiefbauamt (TBA) 8400 475 641 TBA Stab 321 762 TBA Fachstelle Lärmschutz 27 445 TBA Oberbau+Geotechnik 0 TBA Projektieren und Realisieren 33 979 TBA Strasseninspektorat 54 939 TBA Strassenregion I 360 TBA Strassenregion II 23 316 TBA Strassenregion III 480 TBA Strassenregion IV 360 TBA GE VII Nationalstrassenunterhalt 13 001 Immobilienamt (IMA) 8700 81 130 IMA Stab/Controlling 81 130 Externe 156 834 Gebäudeversicherung Kanton Zürich 156 834 Stadt Zürich Geomatik + Vermessung 0

Subtotal Leistungsverrechnung GIS-ZH 3 059 930 abzüglich externe Leistungsbezüger –156 834 abzüglich nterne Leistungen ARE –388 821 Amt für Raumentwicklung –2 514 274 Total Saldoverschiebungen (saldoneutral) 0

Im KEF 2023–2026 sind bisher Kosten von Fr. 1 109 000 ausgewiesen und die zusätzlich notwendigen Ausgaben müssen neu im KEF 2024–2027 eingestellt werden. 3. Kostenumlage mit Pauschale für die IKT-Grundversorgung Gestützt auf das Handbuch IKT-Verrechnung können nach Grundsatz G10 weit verbreitete Kantonsapplikationen zusammen mit der Pauschale für die IKT-Grundversorgung verrechnet werden. Für die Kantonsapplikation GIS-ZH umfasst dies die Bereitstellung von raumbezogenen Daten und Informationen (Services «GIS Basisfunktionalität» und «WebGIS Plus») auf dem digitalen Arbeitsplatz (DAP) im Umfang von Fr. 969 000, die dem ARE durch das Amt für Informatik rückvergütet werden.

D. Strategiebezug Geodaten-Infrastruktur des Kantons Die Umsetzung und Stossrichtung der Entwicklung wird in der Strategie GIS-ZH vom GIS-Ausschuss festgelegt und vom Regierungsrat genehmigt (Geodaten-Infrastruktur des Kantons Zürich [GIS-ZH]; Strategie 2021–2024 und deren Umsetzung; RRB Nr. 768/2021). Ab der nächsten Strategieperiode werden die Betriebskosten zusammen mit allfälligen Anpassungen des Betriebsbudgets koordiniert mit der Strategie vom GIS- Ausschuss festgelegt. Der Regierungsrat beschliesst sodann die GIS- Strategie samt Ausgabenbewilligung für die entsprechende Strategieperiode.

E. Steuerung Digitale Verwaltung und IKT Das Gremium Steuerung Digitale Verwaltung und IKT hat den vorliegenden Antrag an seiner Sitzung vom 1. September 2022 zuhanden des Regierungsrates vorberaten und diesem zugestimmt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Finanzplanung der Kantonsapplikation GIS-ZH erfolgt ab 2024 nach den neuen Grundsätzen der IKT-Verrechnung. Das neue Verrechnungskonzept für die Kantonsapplikation GIS-ZH wird genehmigt. Auf eine Weiterverrechnung der Kosten an die Direktionen wird verzichtet. Leistungen an externe Leistungsbezüger werden weiterhin verrechnet.

II. Für die Betriebskosten der Kantonsapplikation GIS-ZH für die Jahre 2023 und 2024 wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 111 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raumentwicklung, bewilligt.

III. Die Saldoverschiebungen, die sich aus dem Verrechnungsverzicht gemäss Abschnitt C Ziff. 2 ergeben, werden in den Richtlinien zum KEF 2024–2027 und Budget 2024 festgelegt.

IV. Der Anteil der Kantonsapplikation GIS-ZH für die Verrechnung mit der IKT-Grundversorgung wird mit den KEF-Richtlinien zu den IKT-Services der Grundversorgung festgelegt.

V. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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