Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 152/2016

Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht, insbesondere Lotteriespielsucht im Kanton Zürich, Weiterführung des Zentrums für Spielsucht, Zustimmung, Finanzierung 2016-2018, neue Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. März 2016

152. Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht,

Erwägungen

insbesondere Lotteriespielsucht, im Kanton Zürich; Zentrum für Spielsucht (Finanzierung 2016–2018)

Ausgangslage Am 6. Februar 2006 beschloss der Kantonsrat das Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung vom 7. Januar 2005 über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten (LS 553.3). Art. 18 der Vereinbarung verpflichtet die Lotteriegesellschaften, den Kantonen eine Spielsuchtabgabe zu leisten, die diese zur Prävention und Spielsuchtbekämpfung einzusetzen haben. Am 12. Januar 2011 genehmigte der Regierungsrat ein von der Sicherheitsdirektion in Auftrag gegebenes Konzept des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich (ISPM, heute: EBPI Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention) für den Aufbau und den Betrieb eines Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte (RRB Nr. 36/2011). Als Trägerin des Zentrums wurde Radix Schweizer Kompetenzzentrum für Gesundheitsförderung und Prävention, Zürich (Radix), eine kantonsweit tätige Fachstelle für Suchtprävention, verpflichtet. Für den Betrieb des Zentrums wurden zwischen der Sicherheitsdirektion, dem ISPM und Radix befristete Leistungsvereinbarungen geschlossen. Am 26. Juni 2013 stimmte der Regierungsrat der Weiterführung des Zentrums bis Ende März 2016 zu (RRB Nr. 731/2013). Die bewilligten Gelder (Februar 2011 bis März 2013: Fr. 1 108 000, April 2013 bis März 2016: Fr. 1 773 000) wurden dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht, in den die Spielsuchtabgabe fliesst, entnommen. Die Leistungsvereinbarungen laufen Ende März 2016 innerhalb der bewilligten Ausgabe aus.

Weiterführung des Zentrums für Spielsucht In der Schweiz gibt es 80 000–120 000 Personen, die ein zu Schwierigkeiten führendes und krankhaftes Spielverhalten zeigen (Sucht Schweiz 2013). Die mit dieser Problematik verbundenen jährlichen gesellschaftlichen Kosten belaufen sich auf 545 Mio. Franken (Jeanrenaud et al. 2012). Im Kanton Zürich ist mit bis zu 14 000 pathologisch und problematisch

Spielenden zu rechnen. Das Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte führt eine Abteilung Prävention, die sich mit allgemeinen Anfragen zum Thema Spielsucht, Kampagnen, Sensibilisierungsarbeiten sowie Schulungen zu Prävention und Früherkennung befasst, sowie eine Abteilung Behandlung, die Betroffene und ihr Umfeld berät und behandelt. Seit der Eröffnung des Zentrums hat die Inanspruchnahme von unterstützender Behandlung dank sensibilisierender Präventionsmassnahmen und einem niederschwellig ausgestalteten Behandlungsangebot laufend zugenommen. Die Konzeption des Zentrums hat sich auch in der zweiten Vertragsphase 2013–2016 bewährt. Entsprechend dem Konzept befasst sich das Zentrum mit Glücksspielsucht, insbesondere mit problematischem Lotteriespielen und Wetten. Mit der Swiss Casinos Zürich AG besteht eine Vereinbarung über die Koordination im Präventionsbereich sowie über die Durchführung von Beratungen und Spielentsperrungsabklärungen von problematisch Spielenden des Casinos in Zürich. Die Finanzierung der Behandlungen erfolgt über Fallpauschalen. Unterlagen des Zentrums liegen im Casino auf und werden durch Casinomitarbeitende nach Bedarf abgegeben. Die Arbeit des Zentrums soll in einer dritten Vertragsphase 2016–2018 weitergeführt werden: – In der Prävention sollen, aufbauend auf den bisher bewährten Ansätzen, vier Schwerpunkte verfolgt werden: Information, Prävention bei spezifischen Risikogruppen, Früherkennung/Frühintervention und Kampagnen, letzteres auch in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen. – Die Behandlungsangebote sollen aufgrund der positiven Erfahrungen der vorangegangenen Vertragsperioden weitergeführt werden. Das umfasst Informationen, Beratungen und Behandlungen für Betroffene, Angehörige und Fachpersonen. Entsprechend der zunehmenden Nachfrage soll die Kapazität für Einzel-, Paar- und Familiengespräche ausgebaut werden.

Finanzierung 2016–2018 Der Fonds für die Bekämpfung der Spielsucht wies Ende 2015 einen Bestand von Fr. 2 295 844 auf. Es ist mit jährlichen, jeweils im Folgejahr zu verbuchenden Einnahmen aus der Spielsuchtabgabe der Lotteriegesellschaft von rund Fr. 600 000 zu rechnen. Für die Weiterführung des Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte im Sinne des Konzepts (RRB Nr. 36/2011) ist mit folgenden neuen Aufwendungen gemäss § 37 Abs. 1 CRG zu rechnen:

(in Franken) 2016 1 2017 2018 Abteilung Prävention Personal/Sozialleistungen 157 000 210 000 210 000 Betriebskosten 30 000 40 000 40 000 Sach- und Projektkosten 21 000 28 000 28 000 Total 208 000 278 000 278 000 Abteilung Behandlung Personal/Sozialleistungen 215 000 321 000 321 000 Betriebskosten 41 000 62 000 62 000 Sach- und Projektkosten 9 000 12 000 12 000 Total 265 000 395 000 395 000 Total beide Abteilungen 473 000 673 000 673 000 1 819 000 1 1. April 2016 bis 31. Dezember 2016

Die Kosten des Zentrums betragen demnach für die 2¾ Jahre von April 2016 bis Ende 2018 Fr. 1 819 000. Das EBPI wird für Formulierung, Begleitung und Kontrolle des Leistungsauftrages des Zentrums für diesen Zeitraum insgesamt höchstens Fr. 55 000 in Rechnung stellen. Die Gesamtkosten zur Weiterführung des Zentrums bis Ende 2018 betragen somit Fr. 1 874 000. Die Mittel sind im Budget 2016 und im KEF 2016–2019 ab Planjahr 2017 enthalten; sie werden der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht, belastet. Neben den Ausgaben für die Weiterführung des Zentrums verbleiben dem Fonds Mittel als Reserve, die es erlauben, weitere Projekte zur Bekämpfung der Lotteriespielsucht zu finanzieren (z. B. Forschungsprojekte, aufwendige Internetapplikationen, Massnahmen zur Qualitätssicherung). Diese Ausgaben sind gestützt auf die ordentlichen Ausgabekompetenzen zu bewilligen und nicht Gegenstand dieses Beschlusses.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Weiterführung des Zentrums für Spielsucht gemäss dem mit RRB Nr. 36/2011 genehmigten Konzept zur Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht, insbesondere Lotteriespielsucht, im Kanton Zürich vom 10. Juni 2010 wird zugestimmt.

II. Für die Weiterführung des Zentrums für Spielsucht bis Ende 2018 wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 874 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht, bewilligt.

III. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, mit dem Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention eine Leistungsvereinbarung betreffend Weiterführung des Zentrums abzuschliessen.

IV. Mitteilung an das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich, Hirschengraben 84, 8001 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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