RRB Nr. 1528/2010
Regionaler Richtplan, Winterthur und Umgebung, Revision, Festsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2010
1528. Regionaler Richtplan Winterthur und Umgebung (Revision des regionalen Richtplans betreffend Vergärungsanlage Riet, Winterthur, und Bleuelwies–Reitplatz, Winterthur)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 2662/1997 hat der Regierungsrat den regionalen Richtplan Winterthur und Umgebung neu festgesetzt. Seither wurden verschiedene Änderungen vorgenommen, letztmals mit RRB Nr. 57/2008 betreffend Polosport Wisental in Seuzach. Mit Schreiben vom 24. Juni 2010 beantragt der Zweckverband Regionalplanung Winterthur und Umgebung (RWU), gestützt auf den Beschluss der Delegiertenversammlung vom 17. Juni 2009, im regionalen Richtplan im Gebiet Bleuelwies–Reitplatz in Winterthur eine Änderung der Parkierung, der Radwege und der Fuss- und Wanderwege sowie im Gebiet Riet, Winterthur, den Standort für eine Vergärungsanlage festzusetzen.
B. Festlegungen im Gebiet Bleuelwies–Reitplatz, Winterthur Der Reitplatz in Winterthur-Töss ist eine Sportanlage und ein vielfältig genutztes Naherholungsgebiet. Die heutige Haupterschliessung des Gebiets über die Reitplatzstrasse ist unbefriedigend. Zudem entsprechen nur wenige bestehende Parkplätze den Grundwasserschutzvorschriften. Zur Minimierung der Konflikte soll die Erschliessung des Reitplatzareals, insbesondere für den motorisierten Individualverkehr, neu geregelt werden. Die Zufahrt für Motorfahrzeuge soll künftig ausschliesslich über die Zürcher- und die Rossbergstrasse zu einem neuen Parkplatz westlich der Töss (im Bereich der Kemptmündung) erfolgen. Von dort soll eine Rad- und Fusswegverbindung unter der Bahnlinie Winterthur–Zürich und über die Töss zum Reitplatzareal geführt werden. Dieses neue Erschliessungskonzept bedarf einer Revision des regionalen Richtplans in folgenden Bereichen:
Parkierung Pt. 4.4.1b Fahrzeugparkierung im öffentlichen Interesse, Parkplätze für Erholungsuchende Bezeichnung Bemerkungen Winterthur – beim Reitplatz, Bleuelwies – Erholungsgebiete an der Töss, Rossberg, Eschenberg Es bestehen bereits rund 60 Parkplätze – geplant sind 150 Parkplätze Festlegungen in der Karte 1 : 25 000: – Parkierungsanlage geplant im Gebiet Bleuelwies – Streichen der Parkierungsanlage bestehend beim «Chinesenbrüggli» (wird im kommunalen Richtplan bezeichnet) Radwege Pt. 4.5.1 Radwege, Festlegung (Ergänzung) Bezeichnung des Teilstücks Angaben zur Realisierung Winterthur, Verbindung Bleuelwies– Rad-/Fusswegverbindung unter Reitplatz SBB-Geleise und über Töss Festlegungen in der Karte 1 : 25 000: – Radweg geplant/bestehend, Verbindung Bleuelwies–Reitplatzareal – Umklassierung Radweg bei Ersatz, Abschnitt Rossberg-/Bannhaldenstrasse von Bleuelwies bis Brunnibrugg Fuss- und Wanderwege Pt. 4.6.1 Fuss- und Wanderwege, Festlegung (Ergänzung) Bezeichnung des Teilstücks Angaben zur Realisierung Winterthur, Verbindung Bleuelwies– Rad-/Fusswegverbindung unter Reitplatz SBB-Geleise und über Töss Festlegungen in der Karte 1 : 25 000: – Fuss-/Wanderweg ohne Hartbelag bestehend, Verlegung im Bereich des Reitplatzes (längere Führung auf Reitplatzstrasse) – Fuss-/Wanderweg ohne Hartbelag geplant, Verbindung Bleuelwies– Reitplatzareal – Bei Ersatz aufzuhebender Fuss-/Wanderweg, Abschnitt Rossberg-/ Bannhaldenstrasse von Bleuelwies bis «Chinesenbrüggli» Die Revision des regionalen Richtplans ist Voraussetzung für eine optimierte Verkehrserschliessung, die den umweltrechtlichen Anforderungen gerecht wird und eine Trennung der Erschliessung und der Erholungsnutzungen ermöglicht.
C. Festlegung Vergärungsanlage Riet, Winterthur Im regionalen Richtplan ist im Gebiet Riet eine bestehende Kompostieranlage Winterthur-Riet festgelegt. Diese Festlegung entspricht dem bereits am 6. Oktober 1993 mit RRB Nr. 3048/1993 genehmigten öffentlichen Gestaltungsplan «Kompostierplatz Riet Winterthur». Mit diesem Gestaltungsplan wurde die planungsrechtliche Grundlage für die Verwirklichung eines Kompostierplatzes geschaffen, der heute allerdings nur als Umladestation betrieben wird. Die geplante Vergärungsanlage kann weder gestützt auf diesen Richtplaneintrag noch nach Art. 16a des Raumplanungsgesetzes bzw. Art. 34a der Raumplanungsverordnung bewilligt werden. Es stellte sich daher die Frage, ob mit einer Planung die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung der Vergärungsanlage geschaffen werden kann. Gemäss kantonalem Richtplan Bereich Gewässer, Gefahren, Ver- und Entsorgung, den der Kantonsrat am 24. November 2009 festgesetzt hat, sind bezüglich Abfall- bzw. Biogasanlagen folgende Bestimmungen festgelegt: Pt. 5.4.3b): Anlagen zur Nutzung von Abwärme oder erneuerbaren Energien mit einem Potenzial von mehr als 5000 MWh/a (z. B. ARA, Vergärungsanlagen, Holzfeuerungen) sind in den regionalen Richtplänen zu bezeichnen. Pt. 5.7.2: Anlagen zur Behandlung von organischen Abfällen unterstehen der Planungspflicht, wenn die Gesamtkapazität (Gülle, landwirtschaftliche Abfälle, Siedlungs- und Betriebsabfälle) mehr als 5000 t/a beträgt. Die vorgesehene Vergärungsanlage bedingt somit einerseits eine entsprechende Standortfestlegung im regionalen Richtplan und anderseits einen Gestaltungsplan, der gleichzeitig auch das massgebliche Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung ist. Der regionale Richtplan wird wie folgt revidiert: Abfallbewirtschaftung Pt. 5.12.1 Abfallbewirtschaftung, Festlegung Bezeichnung Bemerkungen Vergärungsanlage Winterthur-Riet geplant Kompostieranlagen Winterthur – Riet bestehend Festlegungen in der Karte 1 : 25 000: – Ergänzung Legendenbezeichnung: Kompostierwerk oder Vergärungsanlage
An die Standortfestlegung für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone sind hohe Anforderungen zu stellen. Namentlich für eine Anlage industriell-gewerblicher Art erfordert dies eine umfassende Interessensabwägung. Der vorliegende Standort für die Vergärungsanlage ist aus Sicht des Gebots der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sowie der Schonung der Fruchtfolgeflächen kritisch zu beurteilen. Aufgrund der günstigen Erschliessungsmöglichkeiten, der Nähe zur Stadt Winterthur und die Nachbarschaft zu weiteren Entsorgungsanlagen ist eine gesamträumlich zweckmässige Einbettung möglich. Eine insgesamt positive Beurteilung der Standortfestlegung bedingt jedoch, dass die durch die Vergärung gewinnbare Energie möglichst vollständig genutzt wird. In den nachgelagerten Planungen sind daher ein ressourcenschonender Umgang mit dem Boden sowie eine möglichst vollständige Nutzung der Energie sicherzustellen. Mit der Standortfestlegung für eine Vergärungsanlage wird der Eintrag betreffend Kompostieranlage Winterthur Riet hinfällig und ist daher zu streichen.
D. Anhörung und Mitwirkung Die Anhörung der Nachbargemeinden und der Nachbarregionen sowie die öffentliche Auflage fanden gleichzeitig vom 6. März 2009 bis 4. Mai 2009 statt. Während der Auflagefrist gingen keine Einwendungen ein. Die Delegiertenversammlung der RWU hat am 17. Juni 2009 der Revision des regionalen Richtplans zugestimmt und dem Regierungsrat die Änderungen beantragt. Gegen diesen Beschluss wurde gemäss Bestätigung der RWU vom 24. Juni 2010 kein Referendum sowie gemäss Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrates Winterthur vom 22. Juni 2010 kein Rechtsmittel ergriffen. Aus den Beschlussdokumenten der Delegiertenversammlung der RWU vom 17. Juni 2009 geht nicht hervor, dass im Gebiet Riet, Winterthur, gleichzeitig mit der Standortfestlegung für eine Vergärungsanlage auch die Festlegung für Kompostieranlage gestrichen werden soll. Die Baudirektion, Amt für Raumordnung und Vermessung, hat mit Schreiben vom 2. August 2010 der RWU mitgeteilt, dass sie dem Regierungsrat auch die Streichung der Kompostieranlage Riet, Winterthur, beantragen wird. Mit Schreiben vom 7. September 2010 hat sich die RWU in Rücksprache mit der Stadt Winterthur mit den Präzisierungen des Beschlusses der Delegiertenversammlung einverstanden erklärt. Der Festsetzung der Änderungen des regionalen Richtplans betreffend Bleuelwies–Reitplatz, Winterthur, und betreffend Vergärungsanlage Riet, Winterthur, steht nichts entgegen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Revision des regionalen Richtplans Winterthur und Umgebung betreffend: – neue Parkierungsanlage Bleuelwies, Winterthur, – Streichung Parkierungsanlage beim «Chinesenbrüggli», Winterthur, – geänderte Radwegverbindungen Bleuelwies–Reitplatz, Winterthur, – geänderte Fuss- und Wanderwegverbindungen Bleuelwies–Reitplatz, Winterthur, – neue Standortfestlegung für eine Vergärungsanlage Riet, Winterthur, – Streichung der Standortfestlegung für die Kompostieranlage Riet, Winterthur, wird festgesetzt.
II. Der regionale Richtplan steht bei den Kanzleien der Regionsgemeinden und bei der Baudirektion (Amt für Raumordnung und Vermessung, Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich) jedermann zur Einsicht offen.
III. Dispositiv I und II sind von der Baudirektion gemäss § 6 Abs. 1 lit. a PBG öffentlich bekannt zu machen.
IV. Mitteilung an die Regionalplanung Winterthur und Umgebung, c/o Amt für Städtebau, Technikumstrasse 81, Postfach, 8402 Winterthur, das Verwaltungsgericht, die Kanzlei der Baurekurskommissionen sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli