Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 154/2016

Anfrage Josef Wiederkehr, Dietikon, Andreas Geistlichn, Schlieren, und Rosmarie Joss, Dietikon, betreffend Verkehrskollaps verhindern – Koordination der Limmattaler Verkehrsprojekte, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 305/2015

Sitzung vom 2. März 2016

154. Anfrage (Verkehrskollaps verhindern – Koordination der Limmattaler Verkehrsprojekte) Die Kantonsräte Josef Wiederkehr, Dietikon, Andreas Geistlich, Schlieren, sowie Kantonsrätin Rosmarie Joss, Dietikon, und Mitunterzeichnende haben am 23. November 2015 folgende Anfrage eingereicht: Am 22. November 2015 hat sich die Zürcher Stimmbevölkerung für die Limmattalbahn ausgesprochen. Die Abstimmungsresultate zeigen jedoch auch sehr deutlich, dass die direkt betroffene Region dem Projekt kritisch gegenübersteht. Der Entscheid ist ein wichtiger Schritt, um den drängenden Verkehrsproblemen der Region entgegenzuwirken. Doch bis diese Entlastung voll funktionsfähig ist, müssen die Limmattaler noch lange geduldig sein. Denn neben dem Bau der Limmattalbahn sind in den nächsten Jahren noch weitere grosse Bauprojekte geplant, die den Verkehr beeinträchtigen werden: Bau der dritten Gubriströhre, Doppelspurausbau der BDWM, Realisierung der flankierenden Massnahmen auf der Überland-/Bernstrasse sowie der Shortcut bei der Autobahnauffahrt Dietikon. Jeder einzelne dieser Ausbauten wird den Verkehr während der Realisierungsphase zeitweise stark behindern. Für eine Region, die schon dermassen unter der Verkehrsüberlastung leidet, ist dies sehr ungünstig. Entsprechend wichtig ist es, dass die Vorhaben sehr sorgfältig etappiert und koordiniert werden. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Welche Strategie sieht der Regierungsrat, um die Bauprojekte im Limmattal bestmöglich zu koordinieren, damit diese verkehrsgeplagte Region nicht jahrelang negativ beeinträchtigt sein wird?

2. Wie koordinieren Bund, Kanton und die betroffenen Gemeinden die Bauvorhaben untereinander? Wer hat den Lead bei dieser Koordination und bei den einzelnen Bauvorhaben? Ist ein übergeordneter Masterplan in Vorbereitung, der die Projekte miteinander abstimmt?

3. Falls beispielsweise wegen eines Unfalls der Gubrist-Tunnel geschlossen werden muss, weicht der Verkehr auf die umliegenden Dörfer aus. Trifft er dort auf eine oder sogar mehrere Baustellen, kommt es zum Verkehrskollaps. Gibt es Notfallpläne, um solche Situationen zu entschärfen und um den (wirtschaftlichen) Schaden möglichst einzudämmen?

4. Wie wird sichergestellt, dass die Verbesserung der Lebensqualität, welche durch die Projekte erzielt wird, nicht durch zusätzliche verkehrsintensive Nutzungen, wie ein Regionalterminal, Gateway oder Logistikzentren, zunichte gemacht werden?

5. Für viel Unmut in der Region sorgte der Umstand, dass die betroffene Bevölkerung erst sehr spät in den Planungsprozess der LTB einbezogen wurde. Wie und wann wird die Bevölkerung konkret in die weitere Planung der diversen Projekte einbezogen?

6. Sind weitere Massnahmen geplant, um die Akzeptanz der betroffenen Bevölkerung bis zur Realisierung der Limmattalbahn zu steigern? Falls ja, welche?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Josef Wiederkehr, Dietikon, Andreas Geistlich, Schlieren, Rosmarie Joss, Dietikon, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Koordination der verschiedenen Verkehrsinfrastrukturprojekte im Limmattal wird durch das kantonale Tiefbauamt (TBA), die Limmattalbahn AG (LTB AG) und das Amt für Verkehr sichergestellt. Diese Ämter und die LTB AG arbeiten auch eng mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) und den betroffenen Städten und Gemeinden zusammen. Damit werden die einzelnen Bauvorhaben und ihre Auswirkungen auf das Gesamtsystem aufeinander abgestimmt. Zusammen mit dem Bau der Limmattalbahn wird der motorisierte Individualverkehr aus den Zentren auf die Achse Ueberland-/Bernstrasse verlagert. Dafür sind entsprechende Ausbauten des Strassennetzes notwendig. Die Umsetzung erfolgt im Wesentlichen in drei Arbeitsschritten. In einem ersten Schritt werden vor dem Beginn der Bauarbeiten für die Limmattalbahn die für die Verkehrsverlagerung zwingend notwendigen Ausbauten vorgenommen. Diese Arbeiten erfolgen 2016 bis etwa Ende 2017. In einem zweiten Schritt erfolgt ab Herbst 2017 der Bau der ersten Etappe der Limmattalbahn, der Ende 2019 abgeschlossen sein wird. In einem dritten Schritt werden anschliessend die weiteren Strassenprojekte ab etwa 2020 umgesetzt. Der Bau der zweiten Etappe der Limmattalbahn erfolgt nach demselben Konzept, wobei die Hauptarbeiten für die Limmattalbahn 2019 bis 2022 vorgesehen sind. Für Massnahmen, die nicht im Rahmen des Projekts Limmattalbahn finanziert und bewilligt werden, bleiben die entsprechenden Finanzierungsbeschlüsse und Bewilligungen vorbehalten.

Während der gesamten Bauarbeiten wird der Kanton für die verschiedenen Baustellen ein Monitoring einrichten, wie er es bereits seit 2015 im Umfeld der Nordumfahrung Zürich erfolgreich einsetzt. Mit diesem Monitoring werden auch die Veränderungen der Verkehrsbelastungen sowie die Auswirkungen auf den Verkehrsablauf, die sich durch die Baustellen im Gebiet Limmattal ergeben, beobachtet und analysiert. Bei ausgewählten kantonalen Messstellen werden die Verkehrsbelastungen erfasst und regelmässig ausgewertet. Anhand der Auswertungen können Änderungen der Verkehrsströme aufgezeigt, Leistungsengpässe und Konfliktstellen ermittelt sowie Massnahmen eingeleitet werden. Mit diesem Vorgehen können Verkehrsbehinderungen bestmöglich verhindert und die laufende Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen sichergestellt werden. Zu Frage 2: Alle Bauprojekte werden nach Dringlichkeit und entsprechend ihrer Auswirkungen auf den Verkehr während der Bauphase koordiniert. Im Ergebnis hat dies zu einer zeitlichen Etappierung und einer Bündelung der verschiedenen Vorhaben geführt. Eine entsprechende Planung der verschiedenen Baustellen im Sinne eines «Masterplans» besteht seit mehreren Jahren und wird laufend aktualisiert. Dieser folgt den Grundsätzen, wie sie in der Beantwortung der Frage 1 beschrieben werden. Über die ab 2017 zur Umsetzung vorgesehene erste Etappe der Limmattalbahn (Zürich Altstetten–Schlieren) und die Strassenprojekte auf der Bernstrasse (Schlieren) werden das TBA und die LTB AG Mitte 2016 an einer Informationsveranstaltung die Bevölkerung orientieren. Für den Knoten Mutschellenstrasse/Silbernstrasse (Dietikon) und den Autobahnanschluss Dietikon ist eine koordinierte Projektierung mit dem ASTRA vorgesehen. Dieses hat die Vorhaben in seine Planungen integriert. Mit einer Umsetzung kann ab 2020 gerechnet werden. Zu Frage 3: Baustellen und entsprechende Verkehrsführungen bringen oftmals neben Einschränkungen für die Verkehrskapazität und Erreichbarkeit auch Immissionen für Anwohnende mit sich. Nachteile dieser Art lassen sich nicht gänzlich verhindern, auch nicht durch bestmögliche Koordination der Bautätigkeiten und angepasste Verkehrsführungen. Die zuständigen Stellen setzen jedoch alles daran, die Unannehmlichkeiten auf ein Mindestmass zu beschränken und durch ein laufendes Monitoring Verbesserungen zu erzielen.

Auch ohne Strassenbauvorhaben im Limmattal kann bereits heute eine erhebliche Verkehrsüberlastung eintreten, wenn der Gubristtunnel oder eine andere wichtige Strecke der Nationalstrasse ganz oder teilweise ge- sperrt werden muss. Indem die Kantonspolizei im Rahmen der Regionalen Verkehrsleitzentrale für den Verkehrsraum Zürich das operative Verkehrsmanagement auch für die Nationalstrassen betreibt, besteht für solche Ereignisse eine Gesamtschau über das gesamte Strassennetz. Damit kann rasch und flexibel reagiert werden. Zu Frage 4: Mit Ausnahme der im kantonalen Richtplan festgelegten Anlagen, liegt die Planung der Siedlungsentwicklung des Limmattals im Wesentlichen in der Zuständigkeit der Gemeinden. Die dafür zuständigen kantonalen Stellen stehen mit den Gemeinden in einem regelmässigen Austausch. So hat das kantonale Amt für Raumentwicklung zusammen mit dem Kanton Aargau, dem Verband Regionalplanung Zürich und Umgebung, den Planungsregionen sowie den Gemeinden entlang der Limmattalbahn am 5. März 2014 einen ersten Workshop durchgeführt. Dieser Workshop bildete den Auftakt für den überkommunalen Austausch zur Fragestellung, wie die Gemeinden die entstehenden Potenziale der Limmattalbahn aktivieren und nutzen können. Am 27. Januar 2016 fand ein zweiter Workshop mit Raumplanungssachverständigen der Gemeinden im Einzugsbereich der Limmattalbahn, mit Fachplanenden des Limmattals sowie weiteren Expertinnen und Experten statt. Mit diesem durch den Kanton Zürich in Gang gesetzten Austauschprozess «Städtebauliche Begleitplanung Limmattalbahn» soll eine koordinierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung im Zug der Planung und Umsetzung der Limmattalbahn weiterverfolgt und unterstützt werden. Zu Frage 5: Die LTB AG projektierte die Stadtbahn stets in engem Kontakt zu den Behörden der sechs Standortgemeinden und orientierte die Öffentlichkeit seit 2010 periodisch über den Projektstand. Die LTB AG führte bis heute zehn Öffentlichkeitsveranstaltungen durch und nahm zudem an zahlreichen Informationsanlässen teil. 2012 fanden bilaterale Gespräche mit über 400 Grundstückeigentümerinnen und -eigentümern an Ort und Stelle statt, um deren Anliegen möglichst gut in die laufende Projektierung zu integrieren. Von einem späten Einbezug der Bevölkerung kann

daher nicht die Rede sein. Die vorgesehene Linienführung der Limmattalbahn führte in einzelnen Standortgemeinden zu Kritik und zu entsprechenden Änderungsanträgen. Die LTB AG nahm diese Anliegen auf und überprüfte verschiedene Streckenabschnitte zusammen mit Vertretungen der jeweiligen Standortgemeinden auf deren Umsetzung hin. Das zurzeit im Plangenehmigungsverfahren stehende Projekt stützt sich auf die Ergebnisse dieser aufwendigen Abstimmungsprozesse.

Die LTB AG wird im Hinblick auf die Bauausführung weiterhin im Gespräch mit den Standortgemeinden und den direkt Betroffenen bleiben. Sie wird entsprechend der im heutigen Planungsstand verbleibenden Spielräume fallweise Projektverbesserungen prüfen und bei positivem Ausgang ins Projekt aufnehmen. In Bezug auf die Information der Bevölkerung über die Umsetzung der Bauvorhaben der ersten Etappe wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Zu Frage 6: Zusammen mit dem Kanton Aargau und den Gemeinden des Limmattals gründete der Kanton Zürich Ende November 2015 den Verein «Regionale Projektschau Limmattal». Mit diesem Verein werden die Bevölkerung und die Interessengruppen vermehrt in die kantonsgrenzüberschreitende Planung einbezogen. Der Verein hat zum Ziel, die Bevölkerung im Zeitraum zwischen 2016 und 2025 bei grenzüberschreitend bedeutsamen Projekten verstärkt in ein gemeinsames Handlungsprogramm einzubeziehen. Dieses soll modellhaft aufzeigen, wie sich der regionale Raum inskünftig entwickeln soll. Gesellschaftliche und soziale Themen sowie Fragen zur Freiraum- und Erholungsnutzung spielen dabei eine ebenso zentrale Rolle wie die infrastrukturellen Themen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi