Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 2 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1545/2009

Strategischer Entwicklungsplan für Universität und Universitätsspital, Projektauftrag, Projektorganisation, Grundsatz

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. September 2009

1545. Strategische Entwicklungsplanung für Universität

Erwägungen

und Universitätsspital (Projektauftrag und Projektorganisation, Grundsatz) Das Hochschulgebiet Zentrum der Stadt Zürich beherbergt mit der Universität, der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) und dem Universitätsspital drei Institutionen von nationaler Bedeutung und internationalem Renommee. Die Platzverhältnisse auf diesem innerstädtischen Areal sind allerdings für alle drei Institutionen äusserst beengt. Zudem erschweren wesentliche Auflagen der geltenden Bau- und Zonenordnung (Stadtbildschutz, Beschränkung der Arealausnützung, Freihalteflächen, Erhalt von Wohnraum im Quartier) und des Denkmalschutzes die weitere räumliche Entwicklung der drei Institutionen an diesem Ort. Sowohl Universität als auch ETH haben deshalb schon vor Jahren neue Areale in der Stadt Zürich (unter anderem im Irchel und auf dem Hönggerberg) und in angrenzenden Gemeinden erschlossen. Auch das Universitätsspital sieht sich mit einem grossen zusätzlichen Flächenbedarf konfrontiert. Ihm ist allerdings die Auslagerung von Betriebsteilen aus Gründen der integrierten, interdisziplinären Patientenversorgung und der betrieblichen Ökonomie grundsätzlich versagt – es kann seine Tätigkeit weder heute noch in Zukunft auf mehrere Standorte verteilen. Die sehr schwierigen, weil räumlich stark verdichteten baulichen Verhältnisse auf den Arealen der drei Institutionen und die vielfältigen Mängel der heutigen Bausubstanz, gekoppelt mit den eingangs erwähnten Einschränkungen bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten, haben die drei Institutionen und insbesondere die Universität und das Universitätsspital unabhängig voneinander veranlasst, sich grundsätzliche Überlegungen zur Lösung der schwerwiegenden baulich-räumlichen und der damit zusammenhängenden betrieblichen Probleme zu machen. Aufgrund der beträchtlichen Abhängigkeiten zwischen den Institutionen vor allem im Bereich der Lehre und Forschung und der Auswirkungen dieser Abhängigkeiten auf die klinische Versorgung wird jedoch eine betriebsindividuelle Ausarbeitung von Lösungsmöglichkeiten nicht zum Erfolg führen. Vielmehr sind sowohl die Probleme als auch die Lösungsmöglichkeiten übergreifend zu analysieren bzw. zu beurteilen. Dabei sollen und können allerdings die bereits vorliegenden Studien von Universität und USZ sowie der Masterplan Hochschulgebiet Zentrum als Grundlage für die erforderlichen Arbeiten dienen.

In diesem Prozess kommt der ausgewogenen, gesamtheitlichen Würdigung aller wesentlichen Gesichtspunkte der Bildungs- und der Gesundheitsversorgung sowie der Immobilienstrategie eine zentrale Bedeutung zu. Die Problemanalyse und die Lösungssynthese für die übergreifende strategische Entwicklungsplanung sind im Rahmen eines Projektes zu erarbeiten. Die Gesundheits-, die Bildungs- und die Baudirektion sind mit der Erarbeitung eines Projektauftrages zu beauftragen. Dieser ist dem Regierungsrat zur Genehmigung vorzulegen. Der Projektauftrag hat Auskunft zu geben über alle wesentlichen Gesichtspunkte des Projektes; dazu gehören insbesondere – Projektziel – Fragestellung/Problemstellung – Anspruchsgruppen – Projektrisiken – Zeit- und Ressourcenplan – Projektorganisation (einschliesslich Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Gremien) – Finanzierung Für die Projektorganisation ist grundsätzlich eine Zweiteilung in eine strategische und eine operative Führungsebene vorzusehen. Die strategische Führungsebene (Steuerungsausschuss) soll durch die Vorsteherin der Bildungsdirektion und die Vorsteher der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion besetzt werden. Der Steuerungsausschuss entscheidet über die Besetzung der operativen Führungsebene, wobei der angemessenen Einbindung der Universität, des Universitätsspitals, der ETH sowie der zuständigen Stellen der Gesundheitsdirektion, der Bildungsdirektion und der Baudirektion eine grosse Bedeutung zukommt. Bei der Projektorganisation ist zudem auf einen sachgerechten und der grossen politischen Bedeutung dieses Projektes entsprechenden Einbezug der Stadt Zürich zu achten.

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion, der Bildungsdirektion und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Erarbeitung einer gesamtheitlichen strategischen Entwicklungsplanung der Universität und des Universitätsspitals ist ein Projekt durchzuführen.

II. Die Gesundheitsdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion erarbeiten gemeinsam einen Projektauftrag und legen diesen dem Regierungsrat bis Mitte Dezember 2009 zur Genehmigung vor.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei sowie an die Universität und an das Universitätsspital.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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