RRB Nr. 1550/2022
Gemeindewesen, Gemeinsame Anstalt Abwasserreinigungsanlage Thurtal, Anstaltsvertrag, Genehmigung; Zweckverband ARA Ellikon an der Thur, Auflösung, Kenntnisnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. November 2022
1550. Gemeindewesen (Gemeinsame Anstalt Abwasserreinigungsanlage Thurtal)
Erwägungen
1. Nach Art. 74 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung ihrer Aufgaben vertraglich vereinbaren, eine gemeinsame Anstalt zu errichten. Die interkommunale Vereinbarung, d. h. der Anstaltsvertrag, bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft den Anstaltsvertrag auf seine Rechtmässigkeit (§ 80 Abs. 1 GG). Die Genehmigung des Regierungsrates ist Voraussetzung für das Inkrafttreten der Rechtsgrundlage (§ 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel des Anstaltsvertrags werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. a) Auf der Grundlage des Staatsvertrags zwischen den Regierungen der Kantone Thurgau und Zürich über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage durch die Munizipalgemeinde Frauenfeld, die Ortsgemeinde Kefikon sowie die politischen Gemeinden Bertschikon, Ellikon an der Thur, Dinhard, Rickenbach und Wiesendangen vom 18. Oktober / 7. November 1972 (LS 711.531) wurde 1972 unter dem Namen «ARA Ellikon an der Thur» ein Zweckverband nach zürcherischem Recht gegründet (RRB Nr. 5444/1972). Zuletzt bestand die Trägerschaft dieses Zweckverbands aus den Zürcher Politischen Gemeinden Dinhard, Ellikon a. d. Th., Rickenbach und Wiesendangen sowie aus der Thurgauer Stadt Frauenfeld und den Thurgauer Politischen Gemeinden Gachnang und Uesslingen-Buch. Die Verbandsgemeinden kamen überein, ihre Zusammenarbeit in einer anderen Rechtsform weiterzuführen und den Zweckverband durch eine gemeinsame Anstalt nach Zürcher Recht zu ersetzen, die von den Zürcher Gemeinden Dinhard, Ellikon a. d. Th. und Rickenbach getragen wird und Anschlussverträge abschliesst mit der Zürcher Gemeinde Wiesendangen und den Thurgauer Gemeinden Stadt Frauenfeld, Gachnang und Uesslingen-Buch. Der Auflösung des Zweckverbands bzw. der Rechtsformumwandlung in eine Anstalt und dem Anschlussvertrag stimmten das Parlament der Thurgauer Stadt Frauenfeld am 23. Februar 2022, der Gemeinderat der Thurgauer Gemeinde Gachnang am 8. November 2021 und die Stimmberechtigten der Thurgauer Gemeinde Uesslingen-Buch an der Urne am 13. Februar 2022 zu. In den Zürcher Politischen Gemeinden Dinhard, Ellikon a. d. Th. und Rickenbach erfolgte die Zustimmung zur Rechtsformumwandlung und zum Anstaltsvertrag «Interkommunale Anstalt ARA Thurtal mit Sitz in Ellikon an der Thur» je in den Urnengängen vom 15. Mai 2022, und auch die Zürcher Politische Gemeinde Wiesendangen stimmte der
Rechtsformumwandlung und dem Anschlussvertrag in der Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022 zu. b) Der Bezirksrat Winterthur hat für die Zürcher Gemeinde Wiesendangen am 21. Juni 2022 und für die Zürcher Gemeinden Dinhard, Ellikon a. d. Th. und Rickenbach am 4. Juli 2022 bestätigt, dass gegen deren Urnenbeschlüsse keine Rechtsmittel erhoben wurden. Für die Thurgauer Gemeinden haben das Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau am 18. Oktober 2022 und das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau am 19. Oktober 2022 bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Thurgauer Stadt Frauenfeld hat am 3. Oktober 2022 bestätigt, dass gegen den Parlamentsbeschluss vom 23. Februar 2022 kein Referendum ergriffen wurde. c) Der Anstaltsvertrag regelt insbesondere Art und Umfang der auf die Anstalt «Interkommunale Anstalt Abwasserreinigungsanlage Thurtal» (Abkürzung «IKA ARA Thurtal») übertragenen Aufgaben, die Finanzierung dieser Aufgaben, die Organisation der Anstalt und die ihr übertragenen Befugnisse sowie die Aufsicht der Trägergemeinden über die Anstalt. Damit enthält der Anstaltsvertrag die wesentlichen Regelungsgegenstände für die Errichtung einer gemeinsamen Anstalt.
3. Die Bestimmungen des Anstaltsvertrags geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind genehmigungsfähig. Der Anstaltsvertrag tritt, wie er selbst in Art. 36 festhält, am 1. Januar 2023 in Kraft, und der Zweckverband wird auf diesen Zeitpunkt aufgelöst. Die Auflösung des Zweckverbands «ARA Ellikon an der Thur» ist zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbands sind von der bisherigen Sitzgemeinde Ellikon a. d. Th. in das Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivgesetz (LS 170.6) zu richten. Der Staatsvertrag zwischen den Regierungen der Kantone Thurgau und Zürich über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage durch die Munizipalgemeinde Frauenfeld, die Ortsgemeinde Kefikon sowie die politischen Gemeinden Bertschikon, Ellikon an der Thur, Dinhard, Rickenbach und Wiesendangen vom 18. Oktober / 7. November 1972, der in Art. 1 und Art. 3 Abs. 2 die Ermächtigung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Form eines Zweckverbands nach Zürcher Recht enthält, hat keinen Anwendungsfall mehr und ist daher in Absprache mit dem Kanton Thurgau auf den 1. April 2023 aufzuheben . Die Trägergemeinden der «Interkommunalen Anstalt Abwasserreinigungsanlage Thurtal» sind alle Zürcher Gemeinden, sodass die Anstalt ohne staatsvertragliche Ermächtigung gegründet werden kann. Der Anstaltsvertrag «Interkommunale Anstalt ARA Thurtal mit Sitz in Ellikon an der Thur» ist daher zu genehmigen. Der Abschluss von Anschlussverträgen zwischen der Anstalt und den Thurgauer Gemeinden erfordert keine staatsvertragliche Ermächtigung.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Anstaltsvertrag «Interkommunale Anstalt ARA Thurtal mit Sitz in Ellikon an der Thur» wird genehmigt.
II. Die Auflösung des Zweckverbands «ARA Ellikon an der Thur» wird zur Kenntnis genommen.
III. Der Staatsvertrag zwischen den Regierungen der Kantone Thurgau und Zürich über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage durch die Munizipalgemeinde Frauenfeld, die Ortsgemeinde Kefikon sowie die politischen Gemeinden Bertschikon, Ellikon an der Thur, Dinhard, Rickenbach und Wiesendangen vom 18. Oktober / 7. November 1972 (LS 711.531) wird auf den 1. April 2023 aufgehoben.
IV. Die Akten des Zweckverbands «ARA Ellikon an der Thur» sind von der ehemaligen Sitzgemeinde Ellikon a. d. Th. in das Gemeindearchiv überzuführen.
V. Mitteilung an – den Verbandsvorstand des Zweckverbands «ARA Ellikon an der Thur», Andelfingerstrasse 3, 8548 Ellikon an der Thur, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden bzw. den Stadtrat der Stadt – Ellikon a. d. Th., Andelfingerstrasse 3, 8548 Ellikon an der Thur, – Dinhard, Welsikerstrasse 4, 8474 Dinhard, – Frauenfeld, Rathausplatz 4, 8500 Frauenfeld, – Gachnang, Islikonerstrasse 7, 8547 Gachnang, – Rickenbach, Hauptstrasse 9, 8545 Rickenbach, – Uesslingen-Buch, Schaffhauserstrasse 12, 8524 Uesslingen, – Wiesendangen, Schulstrasse 20, 8542 Wiesendangen, – den Regierungsrat des Kantons Thurgau, Staatskanzlei, Regierungsgebäude, Zürcherstrasse 188, 8510 Frauenfeld, – den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli