RRB Nr. 1569/2022
Anfrage Bettina Balmer, Zürich, Linda Camenisch, Wallisellen, und Jörg Kündig, Gossau, betreffend Integrierte Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 320/2022
Sitzung vom 30. November 2022
1569. Anfrage (Integrierte Gesundheitsversorgung) Die Kantonsrätinnen Bettina Balmer-Schiltknecht, Zürich, und Linda Camenisch, Wallisellen, sowie Kantonsrat Jörg Kündig, Gossau, haben am 12. September 2022 folgende Anfrage eingereicht: In verschiedenen Vorstössen und Gesetzesvorlagen wird die Wichtigkeit der integrierten Versorgung im Gesundheitswesen immer wieder betont: Die Behandlungspfade sollen für Patienten vereinfacht werden, die Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Medizin verbessert und die Teamarbeit der verschiedenen Leistungserbringer zugunsten des Patienten optimiert werden. Dadurch soll nicht nur verbesserte Qualität, sondern auch eine Kostenreduktion im Gesundheitswesen resultieren. Die integrierte Versorgung ist also gerade auch durch die Entlastung der stationären Versorgung eine Win-win Situation und politisch im Grundsatz unumstritten. Allerdings ist die übergeordnete Strategie des Kantons Zürich bei der integrierten Versorgung in der Öffentlichkeit, abgesehen von diesem erfreulichen Kommitment, nicht klar erkennbar. Der Versorgungsbericht 2021 erwähnt zwar die integrierte Gesundheitsversorgung als wichtigen Baustein für eine funktionierende Gesundheitsversorgung, ein konkretes, idealerweise überkantonales Konzept für die integrierte Versorgung haben wir aber nicht gefunden. Deshalb gelangen wir mit folgenden Fragen an den Regierungsrat:
Erwägungen
1. Gibt es ein überkantonales (oder kantonales) konkretes Konzept für die integrierte Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich? Welche übergeordnete Strategie verfolgt die Regierung bei der integrierten Versorgung?
2. Welche Leistungserbringer sollten aus Sicht der Regierung welche Rolle bei der integrierten Versorgung im Gesundheitswesen einnehmen? Wie soll die Zusammenarbeit dieser Leistungserbringer sichergestellt werden? Wer trägt die Gesamtverantwortung?
3. Welche zukunftsweisenden Modelle der Gesundheitsversorgung sind aus Sicht der Regierung besonders vielversprechend zur Verbesserung der integrierten Versorgung?
4. Was hat die Regierung in der jetzigen Legislatur konkret unternommen, um die integrierte Versorgung zu fördern? Lassen sich daraus weitere konkrete Verbesserungen respektive konkrete Rahmenbedingungen zur Verbesserung für die integrierte Patientenversorgung ableiten?
5. Wird der Regierungsrat weitere Massnahmen zugunsten der integrierten Versorgung ergreifen? Welche Massnahmen sind in den nächsten 5 Jahren geplant?
6. Welchen Beitrag leisten die vier kantonalen Spitäler USZ, KSW, IPW und PUK für die integrierte Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Bettina Balmer-Schiltknecht, Zürich, Linda Camenisch, Wallisellen, und Jörg Kündig, Gossau, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–6: Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Regierungsrat der integrierten Versorgung eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung beimisst. Durch eine optimale Koordination unter den Akteuren des Gesundheitswesens entlang des gesamten Behandlungspfads können die Qualität der Leistungen verbessert, die Effizienz gesteigert und damit verbunden Kosten eingespart werden. Indem sich Leistungserbringer zusammenschliessen und vernetzen, zum Beispiel über interdisziplinäre Gesundheitspraxen oder andere Arten von Netzwerken, tragen sie ebenfalls zur Förderung der integrierten Versorgung bei. Ihre Rollen hängen dabei vom Ziel und Zweck des jeweiligen Netzwerkes ab und sind unter den Kooperationspartnern zu definieren, z. B. im Rahmen eines Vertrags. Für weitere Ausführungen, insbesondere auch zu konkreten Massnahmen im Bereich der integrierten Versorgung wird auf die Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion KR-Nr. 312/2022 betreffend Überarbeitung Gesetzgebung Pflege (RRB Nr. 1568/2022) verwiesen. Darüber hinaus hat sich der Regierungsrat bereit erklärt, das Postulat KR-Nr. 368/2021 betreffend Förderung der koordinierten ambulanten Versorgung entgegenzunehmen. Auch im Rahmen der Berichterstattung zu diesem Postulat wird auf das Thema der integrierten Versorgung Bezug genommen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli