RRB Nr. 157/2020
Anfrage Michael Biber, Bachenbülach, und Thomas Vogel, Thalwil, betreffend Polizeilicher Datenaustausch – das Eine tun, das Andere nicht lassen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 6/2020
Sitzung vom 26. Februar 2020
157. Anfrage (Polizeilicher Datenaustausch – das Eine tun, das Andere nicht lassen) Die Kantonsräte Michael Biber, Bachenbülach, und Thomas Vogel, Thalwil, haben am 13. Januar 2020 folgende Anfrage eingereicht: Die eidgenössischen Räte beauftragten den Bundesrat Ende 2019 durch Annahme der entsprechenden Motion (18.3592) mit der Erarbeitung einer zentralen nationalen Polizeidatenbank oder einer Vernetzungsplattform. Der Bundesrat zeigte sich in seiner zugehörenden Stellungnahme bereit, dieses für die Verbrechensbekämpfung wichtige Anliegen des Informationsaustausches aufzunehmen. Gemäss www.arge-polis.ch arbeiten die Zürcher Polizeien mit dem Polizeiinformationssystem POLIS samt gemeinsamem Datenbestand. Ebenso arbeitet die Schaffhauser Polizei mit POLIS, offenbar mit separatem Datenbestand. In Anbetracht der nationalen Bestrebungen, deren Ergebnisse aber aufgrund der Projektgrösse noch einige Zeit auf sich warten lassen könnten, scheint es angezeigt, zumindest die gegenseitige Einsicht in die Datenbestände aller mit POLIS arbeitenden Polizeikorps zu ermöglichen. So könnte der national angestrebte Datenaustausch im Kleinen bereits vollzogen werden. Die technische Umsetzung innerhalb derselben Software sollte keinen übermässigen Aufwand darstellen. Damit könnte relativ einfach ein erster Schritt hin zu mehr Sicherheit durch verbesserten Datenaustausch vollzogen werden, bevor dann das übergeordnete Ziel der nationalen Datenbank beziehungsweise Vernetzung folgt. Es gilt also einerseits die nationalen Bestrebungen zu unterstützen, andererseits schneller realisierbare Teilschritte zu prüfen. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Welche Polizeien (nebst den Zürcher) arbeiten mit POLIS und welche Datenbestände werden geführt?
2. Welche dieser Polizeien haben auf welche Datenbestände Zugriff bezw. Einsicht?
3. Bestehen die gesetzlichen Grundlagen für eine vollständige gegenseitige Einsicht in die jeweiligen Datenbestände der mit POLIS arbeitenden Polizeien? Falls nein, welche Grundlagen müssten geschaffen werden?
4. Besteht die gesetzliche Grundlage für einen gemeinsamen Datenbestand aller mit POLIS arbeitenden Polizeien? Falls nein, welche Grundlagen müssten geschaffen werden?
5. Wie beurteilt der Regierungsrat den Aufwand der technischen Umsetzung der gegenseitigen Einsichtnahme? Und wie beurteilt der Regierungsrat den zu erwartenden Aufwand im Verhältnis zum absehbaren Sicherheitsgewinn?
6. Ist der Regierungsrat bereit, zumindest die gegenseitige Einsicht aller mit POLIS arbeitenden Polizeien von sich aus voranzutreiben?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Michael Biber, Bachenbülach, und Thomas Vogel, Thalwil, wird wie folgt beantwortet:
Der Austausch von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden stellt ein zentrales Element dar, um kantonsübergreifend bzw. schweizweit in Erscheinung tretende Kriminalität erfolgreich bekämpfen zu können. Dementsprechend erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, die Vernetzung zwischen den verschiedenen polizeilichen Informationssystemen von Bund und Kantonen weiter zu stärken. Derzeit sind denn auch auf nationaler und interkantonaler Ebene bereits mehrere Vorhaben hängig, die auf eine Verbesserung des Datenaustausches zwischen den Polizeien zielen. So soll im Rahmen des nationalen Programms FMÜ (Fernmeldeüberwachung) unter anderem eine gemeinsame Datenhaltung und Datenbearbeitung im Bereich der polizeilichen Ermittlungen umgesetzt werden. Das Projekt Nationale Abfrageplattform (NAP) bezweckt, allen Polizeikorps mittels Direktzugriff auf die Informationssysteme einen schnelleren und vollständigen Überblick über polizeilich relevante Vorkommnisse und Erkenntnisse zu ermöglichen. Auch im Bereich der Kriminalanalyse engagieren sich die Kantone in verschiedenen Projekten, um über gemeinsame Plattformen serielle Kriminalität besser erkennen, zuordnen und deren Bekämpfung koordinieren zu können. Die Kantonspolizei Zürich unterstützt durch aktive Mitwirkung in den jeweiligen Projektorganisationen sämtliche Bestrebungen, den interkantonalen Datenaustausch voranzutreiben und zu harmonisieren. Zu Fragen 1 und 2: Mit POLIS arbeiten im Kanton Zürich die Kantons- sowie alle Stadt- und Gemeindepolizeien. Darüber hinaus nutzt auch die Schaffhauser Polizei dieses System. Es besteht aus Journal, Rapport, Personen-, Geschäfts-, Recherche-, Archiv-, Asservaten-Datenbank, themenspezifischen Datenbanken sowie der Hotelkontrolle.
Die Kantone Zürich und Schaffhausen betreiben im System je eigene Datenbanken. Im Kanton Zürich haben grundsätzlich alle Polizeikorps auf alle Zürcher Module Zugriff, wobei der tatsächliche Datenzugriff über ein Benutzerkonzept geregelt ist. Die Schaffhauser Polizei hat wiederum Zugriff auf ihre eigenen Daten in POLIS. Es gibt keine gemeinsame Datenhaltung oder institutionalisierte Prozesse zu einem gegenseitigen Abruf von Daten. Zu Fragen 3 und 4: Die Rechtsgrundlage für den Zugriff der Polizeikorps innerhalb des Kantons Zürich bildet § 54 des Polizeigesetzes (LS 550.1). Für die Gewährung genereller Zugriffsrechte von Korps ausserhalb des Kantons besteht keine Rechtsgrundlage. Die Gewährung von Einsicht in Einzelfälle ist jedoch im Rahmen der Amts- und Rechtshilfe zulässig (vgl. § 10 POLIS-Verordnung, LS 551.103). Zu Fragen 5 und 6: Sowohl für eine gemeinsame Datenhaltung als auch für die Ermöglichung gegenseitiger Zugriffe der beiden Kantone Zürich und Schaffhausen wäre der technische Aufwand sehr gross, weil es sich um getrennte Systeme handelt. Da nur zwei Kantone beteiligt wären, würde der Sicherheitsgewinn gemessen am Aufwand gering ausfallen. Angesichts dieses Umstands und im Hinblick auf die bereits laufenden, nationalen Bestrebungen würde sich ein «Zwischenschritt» in Form eines auf den Verbund der POLIS-Nutzer beschränkten, gegenseitigen Datenzugriffs nicht lohnen. Wie bereits erwähnt, wird sich der Kanton Zürich aber weiterhin aktiv an der Erarbeitung von Lösungen beteiligen, die der Förderung des interkantonalen und gesamtschweizerischen Datenaustausches dienen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli