Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 158/2021

Strassen, Horgen, 4 Sihltalstrasse, Instandsetzung Stützmauern, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Februar 2021

158. Strassen (Horgen, 4 Sihltalstrasse, Instandsetzung Stützmauern, Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die bestehenden Stützmauern entlang der Sihltalstrasse in Horgen wurden 1954 mit dem Ausbau der Kantonsstrasse erstellt. Im Strassenabschnitt zwischen Chatzenruggen und der Station Sihlbrugg (km 3.100– 4.590) befinden sich bergseitige Stützmauern. Bei den Mauern handelt es sich um Schwergewichtsmauern oder Futtermauern, die aus Beton bestehen und eine Vormauerung aus Natursteinquadern haben. Die sieben Stützmauern haben eine Länge von 46 m bis 225 m und eine Höhe von 0,95 m bis 6,9 m; die gesamte sichtbare Fläche der Mauern beträgt total 2837 m². Die Stützmauern befinden sich in einem schadhaften Zustand, was durch eine 2018 durchgeführte Überprüfung bestätigt wurde. Auf der Grundlage dieser Überprüfung wurde 2020 das nun vorliegende Massnahmenprojekt erarbeitet. Das Tiefbauamt sieht folgende Massnahmen vor: – Ersatz der beschädigten Steine; – Instandsetzung der schadhaften Mörtelfugen; – Instandsetzen der Mauerkronen; – Wiederherstellen der Funktionstüchtigkeit der Bauwerksentwässerung.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 15. Januar 2021 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 1 550 000 Nebenarbeiten 26 000 Technische Arbeiten 99 000 Total 1 675 000 Sämtliche Kosten gehen vollumfänglich zulasten des Kantons. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 675 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen.

In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 675 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 1 675 000 1 675 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Total 1 675 000 1 675 000 Den gesamten Rechnungsverkehr haben die Objekte Nrn. 295-A503 bis Horgen, Instandsetzung Stützmauern Sihltalstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2021 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Bauausführung im Zusammenhang mit der Instandsetzung der Stützmauern Sihltalstrasse, Objekte Nrn. 295-A503 bis 295-A506, 295-­ A519 und 295-A520, Gemeinde Horgen, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 675 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2020)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2021; der Erlass wurde am 1. Januar 2022, 1. Juli 2022 und 1. Juli 2022 erneut konsolidiert.

Zitiert in