Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1638/2010

Anfrage der Kantonsräte Claudio Schmid, Bülach und Heinz Kyburz, Männedorf, betreffend Migrationsamt des Kantons Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 235/2010

Sitzung vom 17. November 2010

1638. Anfrage (Migrationsamt des Kantons Zürich) Die Kantonsräte Claudio Schmid, Bülach, und Heinz Kyburz, Männedorf, haben am 23. August 2010 folgende Anfrage eingereicht: Im Zusammenhang mit der interimistischen Einsetzung von Andreas Werren bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Weshalb beauftragt der Direktionsvorsteher ein privates Büro bzw. den freischaffenden Unternehmensberater Andreas Werren mit der Führung eines Zürcher Amtes? Gemäss Organigramm sind Strukturen vorhanden und ordentliche Stellvertreter im Amt.

2. Wie hoch ist die Entschädigung, welche Andreas Werren als externer Unternehmensberater bzw. neuer Leiter des Migrationsamtes erhält?

3. Ist er zu 100% für das Migrationsamt tätig oder nur sporadisch?

4. Wie wird die Entschädigung berechnet – in Stunden, Tagen oder monatsweise? Wie hoch sind die Ansätze?

5. Verfügt Andreas Werren zurzeit noch über weitere Mandate vom Kanton Zürich?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Claudio Schmid, Bülach, und Heinz Kyburz, Männedorf, wird wie folgt beantwortet: Am 20. August 2010 wurde der durch den St. Galler Rechtsanwalt Dr. Peter Schorer erstellte externe Untersuchungsbericht zu den gegen das Kantonale Migrationsamt erhobenen Vorwürfen der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei orientierte der Sicherheitsdirektor, dass der bisherige Amtschef die Aufgabe im Hinblick auf eine Neuausrichtung des Migrationsamts zur Verfügung gestellt hatte und innerhalb der Direktion eine neue Funktion übernimmt. Gleichzeitig gab er bekannt, dass Andreas Werren, lic. iur., ab 1. September 2010 interimistisch die Amtsleitung übernimmt. Dieser verfügt über ausgewiesene Verwaltungs- und Führungserfahrung und hatte in der Vergangenheit bereits entsprechende Mandate übernommen.

Zu Frage 1: Die Aufgabe von Andreas Werren bestand zunächst darin, nach der Untersuchung der erhobenen Vorwürfe und dem Ausscheiden des bisherigen Amtschefs die Bewältigung des Tagesgeschäfts sicherzustellen. Ebenso wurde ihm übertragen, allfällige sich aus dem Untersuchungsbericht ergebende personelle Massnahmen zu prüfen und umzusetzen sowie Massnahmen zur Optimierung der Verfahrensabläufe einzuleiten. Diese Aufgaben übersteigen die Kapazität einer ordentlichen Stellvertretung. Am 3. November 2010 hat der Regierungsrat Urs Betschart, lic. rer. pol., vormals Stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Migration, als neuen Chef des Migrationsamts angestellt. Er tritt das Amt am 1. Januar 2011 an. Zu Fragen 2 und 4: Die Entschädigung von Andreas Werren erfolgt nach dem üblichen Tagesansatz. Die Kosten für die Interimsleitung beim Migrationsamt werden sich voraussichtlich auf rund Fr. 130 000 belaufen. Zu Frage 3: Der vereinbarte Beschäftigungsgrad beträgt rund 60%. Die Entschädigung richtet sich nach dem tatsächlich geleisteten Aufwand. Zu Frage 5: Andreas Werren betreut neben dem Auftrag der Sicherheitsdirektion einen bereits vorgängig übernommenen Auftrag in der Direktion der Justiz und des Innern (Organisationsentwicklung bei der Fachstelle Kultur). Die Sicherheitsdirektion war bei der Auftragserteilung an Andreas Werren darüber orientiert.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi