Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 164/2025

Externe Unterstützung für Objektschutzmassnahmen im Hochwassergefahrenbereich 2025-2028, zusätzliche neue Ausgabe, Vergabeerhöhung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2025

164. Externe Unterstützung für Objektschutzmassnahmen im Hochwassergefahrenbereich 2025–2028 (zusätzliche neue Ausgabe, Vergabeerhöhung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Kanton und Gemeinden stellen gemäss §§ 12 und 13 des Wasserwirtschaftsgesetzes vom 2. Juni 1991 (WWG, LS 724.11) den Hochwasserschutz sicher, um Menschen vor unmittelbarer Gefahr zu schützen und unzumutbare Schäden an öffentlichem und privatem Eigentum zu vermeiden. Zu einem wirkvollen Hochwasserschutz gehört u. a. das Ausscheiden von Gefahrengebieten (§ 12 Abs. 2 WWG). In Gefahrengebieten wird der Hochwasserschutz mittels verschiedener Massnahmen sichergestellt, wozu auch Objektschutzmassnahmen zählen, die im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch die Bauherrschaft nachgewiesen werden müssen (§ 22 Abs. 4 WWG in Verbindung mit § 9a Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei [LS 742.112]. Gemäss Anhang Ziff. 1.6.5 der Bauverfahrensverordnung (BVV, LS 700.6) ist das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) für die entsprechende Beurteilung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zuständig. Dabei ist das AWEL auf externe Unterstützung angewiesen. Nur so können die gesetzlich vorgesehenen Behandlungsfristen eingehalten werden. Die Unterstützungsleistungen wurden im offenen Verfahren (im Staatsvertragsbereich) ausgeschrieben (Publikation auf simap.ch am 13. Januar 2020) und mit Verfügung der Baudirektion (BD) Nr. 0170 vom 8. Mai 2020 zu einem Betrag von Fr. 890 000 an die ARGE Prüfingenieure M+P/rbi, c/o Ingenias AG, Weinfelden, vergeben. Im Anschluss daran wurde der Planer- und Dienstleistungsvertrag vom 4. November 2020 abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit wurde – gemäss Ausschreibung – auf vier Jahre vereinbart, mit der Option zur Verlängerung um vier Jahre. Die Option auf Verlängerung wurde in der Submisson ausdrücklich ausgeschrieben. Aufgrund der unverändert grossen Anzahl zu bearbeitender Baugesuche ist das AWEL auch weiterehin auf die extrene Unterstützung angewiesen. Es ist somit erforderlich, die Option zur Vertragsverlängerung um vier Jahre in Anspruch zu nehmen. Der Vertragsgegenstand soll im Grundsatz unverändert weitergeführt werden und umfasst gemäss Pflichtenheft das Beurteilen von Objektschutzgutachten in Hochwassergefah- renbereichen sowie das Verfassen des Prüfberichts und die Bewilligung von Baugesuchen nach der BVV. Als Zusatzleistung ist vorgesehen, dass das externe Ingenieurbüro auch die Funktion der Auskunftsstelle Objektschutz-Delegation für die Gemeinden übernehmen werden. Diese

Zusatzleistung ergibt sich aus dem neuen Wassergesetz (WsG), das voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 in Kraft treten wird. Die Laufzeit der vierjährigen Vertragsverlängerung beginnt (rückwirkend) am 1. Januar 2025, um die nahtlose Weiterführung des Vertrags zu gewährleisten.

B. Zusätzliche Ausgabe Die zusätzlichen Kosten, die für die Vertragsverlängung erforderlich sind, beruhen auf den Nachtragsangeboten der ARGE Prüfingenieure M+P/rbi, c/o Ingenias AG jeweils vom 23. August 2024, wobei lediglich die tatsächlich geleisteten Stunden abgerechnet werden. Für die Vertragsverlängerung gemäss Option um weitere vier Jahre ist eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 600 000 erforderlich: in Franken Ausgabenbewilligung (BD-Verfügung Nr. 0170 vom 8. Mai 2020) 890 000.00 Mehrkosten (Auslösung Option Verlängerung / Zusatzleistungen) 540 381.10 Reserve für Unvorhergesehenes 59 618.90 Total 1 490 000.00 Die zusätzliche Ausgabe geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Der Betrag ist im Budget 2025 (Fr. 180 000) sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 (Planjahr 2026 Fr. 180 000, Planjahr 2027 Fr. 120 000, Planjahr 2028 Fr. 120 000) eingestellt.

C. Vergabeerhöhung Für die Vertragsverlängerung für die Jahre 2025–2028 sowie die Zusatzleistungen aufgrund des WsG wird die Vergabe an die ARGE Prüfingenieure M+P/rbi, c/o Ingenias AG wie folgt erhöht: in Franken Vergabe (BD-Verfügung Nr. 0170 vom 8. Mai 2020) 890 000.00 Auslösung Option Verlängerung / Zusatzleistungen einschliesslich MWSt 540 381.10 Reserve für Unvorhergesehenes einschliesslich MWSt 59 618.90 Total neue Vergabesumme (einschliesslich MWSt) 1 490 000.00

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die externe Unterstützung für Objektschutzmassnahmen im Hochwassergefahrenbereich wird zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Baudirektion Nr. 0170 vom 8. Mai 2020 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 600 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 490 000.

II. Der Betrag der Vergabe an die ARGE Prüfingenieure M+P/rbi, c/o Ingenias AG, Weinfelden, gemäss Verfügung der Baudirektion Nr. 0170 vom 8. Mai für die externe Unterstützung Objektschutzmassnahmen im Hochwassergefahrenbereich wird von Fr. 890 000 auf Fr. 1 430 381.10 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 1 490 000 erhöhen.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Wasserverordnung, Art. 12, Art. 13 und Art. 22 — gelesen in der Fassung vom 1. Oktober 2021; der Erlass wurde am 1. Juni 2026 erneut konsolidiert.