RRB Nr. 1649/2008
Hochwasserrückhaltebecken Grafenwisen am Schwarzbach, Rickenbach und Dinhard, Kreditabrechnung, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Oktober 2008
1649. Wasserbau, Schwarzbach (Rickenbach und Dinhard,
Erwägungen
Hochwasserrückhaltebecken Grafenwisen), Kreditabrechnung Mit RRB Nr. 275/2001 wurde das Projekt für das Hochwasserrückhaltebecken Grafenwisen am Schwarzbach in den Gemeinden Rickenbach und Dinhard festgesetzt und ein Objektkredit von Fr. 2 580 000 bewilligt. Der Kredit von Fr. 2 580 000 erhöhte sich gemäss RRB Nr. 275/2001 um den Betrag von Fr. 270 000 (Produktionskostenindex = 10,6%), der durch die Bauteuerung zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlags (Oktober 1999) und der Bauausführung (Juni 2004) entstanden ist. Gemäss RRB Nr. 377/1993 obliegt die Sicherstellung des Hochwasserschutzes am Schwarzbach von oberhalb des Dorfes Rickenbach abwärts seit dem 1. Januar 1994 dem Kanton Zürich. Das Gewässer ist in diesem Bereich von regionaler Bedeutung. Auf dem Gebiet der Gemeinde Rickenbach wies der Schwarzbach eine ungenügende Abflusskapazität auf. Um die massgebende Hochwassermenge abzuleiten, war ein Ausbau des Gewässers unumgänglich. Überlastungserscheinungen oberhalb des Dorfes waren bekannt und der Hochwasserschutz bachnaher Liegenschaften war nicht gewährleistet. Auch der Dorfkern von Ellikon a. d. Th. wurde immer wieder von Überschwemmungen heimgesucht. Ein entsprechender Zustandsbericht mit einer Kapazitätsüberprüfung des heutigen Bachprofils wurde im Jahre 1998 erstellt. Mit dem Bau des Hochwasserrückhaltebeckens und der Umgestaltung des Bachlaufs wurde nicht nur die Hochwassersicherheit in Rickenbach und Ellikon a. d. Th. verbessert, sondern auch die Landschaft der offenen Fläche zwischen Dinhard und Rickenbach attraktiver gemacht und ökologisch aufgewertet. Die Bauarbeiten wurden in den Jahren 2004 und 2005 ausgeführt. Die Ingenieurschlussrechnung wurde von der kantonalen Finanzkontrolle im Jahre 2006 überprüft. Aufgrund der Kreditabrechnung ergibt sich folgende Kostensituation: Bewilligter Kredit Kredit inkl. Abrechnung Differenz Fr. Teuerung Fr. Fr. Fr. I. Erwerb v. Grund u. Rechten 240 000.— 240 000.— 273 511.55 33 511.55 II. Bauarbeiten 1 870 000.— 2 085 770.— 2 264 998.65 179 228.65 III. Technische Arbeiten 470 000.— 524 230.— 545 814.05 21 584.05 Total 2 580 000.— 2 850 000.— 3 084 324.25 234 324.25
Die Ausgaben für die Erstellung des Hochwasserrückhaltebeckens sind finanzrechtlich neue Ausgaben. Der abgerechnete Betrag von Fr. 3 084 324.25 überschreitet eine Kompetenzlimite, weil für die Bewilligung neuer Ausgaben über 3 Mio. Franken der Kantonsrat zuständig ist. Zu Preisen im Zeitpunkt der Kreditbewilligung belaufen sich die Ausgaben auf 2 793 550.50 Mio. Franken und liegen damit unter 3 Mio. Franken. Die Kreditabrechnung kann daher vom Regierungsrat genehmigt werden. Für die Mehraufwendungen infolge ungünstiger Wetterbedingungen sowie die verschiedenen Mehr- und Zusatzleistungen waren die folgenden Objekte und Tätigkeiten verantwortlich: – Erweiterte Instandstellung der Flurwege – Mehrleistungen bei den Erdarbeiten aufgrund der Anweisungen des Bodenschutzes – Mehrleistungen bei der Gestaltung des naturnahen Bachlaufes infolge des schlechten Baugrundes – Projektanpassungen für den Bachbau in Absprache mit den Gemeinden sowie Anliegerinnen und Anliegern – Zusätzliches Erstellen von Drainagen infolge Staunässe – Mehraufwendungen bei der Wasserhaltung und beim Hinterfüllungsmaterial – Mehraufwendungen für die zusätzliche Sicherheit des Entlastungsbauwerks und des HW-Überfalls – Mehrleistungen für die Erstellung des Drainage-Sammelkanals Die Schlussabrechnung stimmt mit den Buchungen im SAP überein und kann genehmigt werden. Das Konto 8500 5026 0000 / 85W-362 ist aufzulösen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Kreditabrechnung für das Hochwasserrückhaltebecken Grafenwisen am Schwarzbach in den Gemeinden Rickenbach und Dinhard mit Ausgaben von Fr. 3 084 324.25 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, wird genehmigt.
II. Das Konto 8500 5026 0000 / 85W-362 wird aufgelöst.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Finanzkontrolle.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi