RRB Nr. 166/2025
Interpellation Nathalie Aeschbacher, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Missstände am Tierspital Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 423/2024
Sitzung vom 26. Februar 2025
166. Interpellation (Missstände am Tierspital Zürich) Kantonsrätin Nathalie Aeschbacher, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 16. Dezember 2024 folgende Interpellation eingereicht: Die Kleintierklinik ist das Herzstück des Zürcher Tierspitals, einer der grössten Tierkliniken Europas. Sie ist an 365 Tagen im Jahr offen und versorgt rund um die Uhr ihre Patientinnen. Rund drei Viertel der jährlich über 28 000 tierischen Patient:innen sind Hunde und Katzen. Erst kürzlich sind in den Medien Missstände am Tierspital Zürich bekannt geworden. Das Bildmaterial ist sehr umfangreich und weist auf systematische Probleme in der Kleintierklinik hin. Personalmangel, unhygienische Zustände sowie die Verbreitung von multiresistenten CPE- Keimen stehen dabei im Mittelpunkt. Insbesondere in den Nachtschichten scheint es gemäss medialer Berichterstattung zu mangelhafter Kontrolle und Pflege der Patient:innen auf der Kleintierstation zu kommen, was zu übermässig verschmutzten Käfigen, Futtergefässen und Liegeplätzen führt. Eine rasche Wundheilung ist auf diese Weise nicht möglich. Vielmehr scheint es zu wiederkehrenden Infektionen zu kommen, die zu Komplikationen und deutlich längeren Aufenthalten der Tiere in der Klinik führen. Damit verbunden sind immense Kosten für die Halterinnen und Halter der betroffenen Tiere sowie massiver Stress bei den betroffenen Tieren, die sich als Patienten in einer besonders verletzlichen Lage befinden. Als weiteres, sehr gravierendes Problem wird der Ausbruch von multiresistenten CPEKeimen am Tierspital Zürich geschildert. Dieser wurde offenbar im Juni 2024 festgestellt, nachdem sich einige Tiere angesteckt hatten. Eine proaktive Information der Halter:innen und Kleintierpraxen, welche die Kleintiere überwiesen hatten, wurde gemäss Berichterstattung erst Wochen später unternommen. Einer Beprobung der internen Hygienekommission zufolge wurden 50% der zufällig beprobten, entlassenen Tiere als Träger der CPE-Keime identifiziert. Sie können die Erreger weiterverbreiten, was auch eine Gefahr für die Halter:innen darstellt, zumal auch beim Menschen Harnwegsinfektionen, Bauchfell- oder Lungenentzündungen ausgelöst werden können. Zwangsläufig leidet bei einer Erregerbelastung des Tieres die Beziehung zwischen Tier und Halter:in erheblich. Durch die Resistenz gegenüber Antibiotika
steht darüber hinaus eine potenzielle Bedrohung der öffentlichen Gesundheit im Raum.
Da uns das Tierspital als wichtige Institution und sein bisher sehr guter Ruf auch über die Kantonsgrenze hinaus am Herzen liegt, bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Hat die zuständige Direktion von den vorherrschenden Missständen im Tierspital Zürich Kenntnis gehabt?
2. Wurde die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht eingehalten?
3. Was haben die zuständige Direktion und das Veterinäramt nach der Bekanntmachung der Missstände unternommen? Gab es eine unabhängige Kontrolle/Untersuchung?
4. Gibt es eine schriftliche Stellungnahme zur Situation?
5. Die mangelhafte Kommunikation betreffend des Ausbruchs der CPE- Keime ist auf ein strukturelles Problem des Tierspitals zurück zu führen. Was wird aktuell unternommen, um diesem Missstand entgegenzuwirken?
6. Wird eine Klinikschliessung, falls sich die Keimbelastung nicht senken oder eindämmen lässt, in Erwägung gezogen?
7. Wie können die personellen Engpässe am Tierspital vermieden werden, um die hilfs- und pflegebedürftigen Tiere fachgerecht versorgen zu können?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Interpellation Nathalie Aeschbacher, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet:
Die Beantwortung der Fragen 5–7 erfolgt zuständigkeitshalber gemäss den Angaben der Universität Zürich (UZH). Zu Fragen 1–4: Gemäss § 1 des Universitätsgesetzes vom 15. März 1998 (LS 415.11) obliegt dem Regierungsrat bzw. der Bildungsdirektion die allgemeine Aufsicht über die UZH. Soweit es wie vorliegend um Fragen der Fachaufsicht in einem klinischen Zusammenhang geht, ist zusätzlich die Zuständigkeit der Gesundheitsdirektion gegeben. Das Veterinäramt der Gesundheitsdirektion nimmt am Universitären Tierspital der UZH seine Aufsichtspflicht insbesondere durch regelmässige Kontrollen in Bereichen wie der tierärztlichen Apotheke, der Betriebsbewilligung oder der Tierversuche war. Die Bildungsdirektion und die Gesundheitsdirektion haben über die mediale Berichterstattung von Mitte November 2024 erstmals von den Vorwürfen angeblich tierschutzwidriger Zustände an der Kleintierklinik des Tierspitals erfahren. Das Veterinäramt forderte daraufhin umgehend eine Stellungnahme des Tierspitals ein, die innert zehn Tagen ein- gereicht wurde. In der Stellungnahme wurde auf die Vorwürfe mangelnder Hygiene, mangelhafter medizinischer und pflegerischer Betreuung, zu wenig Zeit für Kontrollen und zum Nachweis multiresistenter Bakterien eingegangen, und es wurde ein entsprechender Massnahmenplan vorgelegt. Teil dieses Plans sind in Bezug auf die multiresistenten Bakterien auch Vorkehrungen, die bereits vor der medialen Berichterstattung umgesetzt wurden. Das Veterinäramt beurteilt den gesamten Massnahmenplan des Tierspitals als nachvollziehbar und angemessen. Nach Eingang einer entsprechenden Tierschutzmeldung eröffnete das Veterinäramt zusätzlich ein Verfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden die eingereichten Unterlagen geprüft und die erforderlichen Abklärungen getroffen. Eine zusätzliche Kontrolle vor Ort wurde nicht durchgeführt. Das Veterinäramt wird im Rahmen der 2025 stattfindenden ordentlichen Kontrollen beim Tierspital den Fortschritt der umgesetzten Massnahmen evaluieren und beurteilen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht. Zu Frage 5: Der in der medialen Berichterstattung unterstellte Mangel an Hygiene und Kommunikation entspricht nicht der heutigen Situation. Das
Tierspital verfügt seit Jahren über eine etablierte und erfahrene Hygienekommission; die praktische Umsetzung erfolgt auf der Grundlage einschlägiger Dokumente, standardisierter Vorgehen («SOP») und Weisungen. Als tertiäres Überweisungszentrum ist das Tierspital häufig mit schwerkranken Tieren mit schwierig zu behandelnden Infektionen konfrontiert. Das Hygienekonzept sieht unter anderem ein fortlaufendes Monitoring zu antibiotikaresistenten Keimen vor. Durch dieses aktive Monitoring wurde im Verlaufe des Jahres 2024 festgestellt, dass bei Infektionen von drei Tieren der gleiche Erreger («CPE») gefunden wurde. Um die Situation besser einschätzen zu können, wurden umfangreiche Oberflächen- und Tierbeprobungen (Untersuchungen, um eine Kolonisation von Tieren abschätzen zu können) eingeleitet, um mögliche zusätzliche Hygienemassnahmen zu implementieren. Dabei konnte keine Häufung von Krankheits- und Todesfällen aufgrund des genannten Keimes festgestellt werden. Es ist eine zentrale Aufgabe des Tierspitals, die Ausbreitung von multiresistenten Keimen frühzeitig zu erkennen und einzudämmen. Gestützt auf Empfehlungen der Hygienekommission und in Zusammenarbeit mit externen Spezialistinnen und Spezialisten wurden deshalb verschiedene zusätzliche Massnahmen umgesetzt. Begleitend dazu erfolgten weitere Tierbeprobungen, Personalschulungen und Audits. Bereits vorliegende Ergebnisse zeigen eine klare Wirkung dieser zusätzlichen Massnahmen in Bezug auf die Verbreitung des Erregers.
Das Tierspital hat seine Mitarbeitenden in vorliegender Angelegenheit klar und offen informiert. Die Halterinnen und Halter von asymptomatischen Trägertieren wurden und werden von Infektionsspezialistinnen und -spezialisten informiert und beraten. Zu Frage 6: Die Schliessung der Kleintierklinik des Tierspitals wird nicht in Erwägung gezogen (vgl. Beantwortung der Frage 5). Zu Frage 7: Das Tierspital überarbeitet seinen Personalbestand laufend in Abhängigkeit der Fallzahlen, der medizinischen Entwicklungen, der Anforderungen an die Lehre, aber auch der sozioökonomischen Gegebenheiten (z. B. Fachkräftemangel). Es verfügt dazu im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit der UZH über gewisse wirtschaftliche Flexibilität. Die Anzahl der Stellen kann erhöht werden, sofern die notwendigen Erträge erwirtschaftet werden. Ein Aufsichtsgremium wird zweimal jährlich über die geplanten Massnahmen informiert. Im Zusammenhang mit der Pflege von Kleintieren hat das Tierspital 2023 entschieden, den Personalbestand deutlich zu erhöhen. 2024 wurden 22 Personen zusätzlich eingestellt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli