Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 167/2012

Fachstelle für Schulbeurteilung, Ernennung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Februar 2012

167. Fachstelle für Schulbeurteilung (Ernennung von Mitgliedern)

Erwägungen

Gemäss dem Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG) erfolgt die Überprüfung der Schulqualität an den Volksschulen des Kantons Zürich durch die Fachstelle für Schulbeurteilung (§§ 47–49 VSG). Seit Anfang Schuljahr 2008/2009 arbeitet die Fachstelle in Vollbetrieb. Die Fachstelle für Schulbeurteilung umfasst neben der Leitung und den internen Diensten 21 Vollzeitstellen für Evaluationsfachpersonen (RRB Nr. 1696/2005). In der Zwischenzeit ist folgende Fachperson ausgeschieden: Benaglio Blum Claudia, Primarlehrerin und Schulleiterin. Gemäss § 48 VSG ernennt der Regierungsrat die Mitglieder der Fachstelle. Die Bildungsdirektion beantragt die Ernennung folgender Person: Giger Simmen Renée, geboren 1969, Dipl. Sozialarbeiterin FH Luzern.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Mitglied der Fachstelle für Schulbeurteilung wird ernannt: Giger Simmen Renée, geboren 1969.

II. Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, die entsprechende Anstellung im Rahmen des bewilligten Stellenplans vorzunehmen.

III. Mitteilung an Renée Giger Simmen, Hertistrasse 39b, 6300 Zug, sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe, Art. 47, Art. 48 und Art. 49 — der Erlass wurde am 1. Januar 2023, 23. Januar 2023 und 1. September 2023 erneut konsolidiert.