Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1695/2008

Strassen, Winterthur, Gleisquerung Stadtmitte 1. Etappe, Zürcherstrasse kant. S-1; Bahnmeisterweg, Neugestaltung, Projektgenehmigung, Baupauschale

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2008

1695. Strassen (Winterthur, Zürcherstrasse kant. S-1)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 3. Juli 2008 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Neugestaltung der Gleisquerung Stadtmitte (erste Etappe) an der Zürcherstrasse kant. S-1 und dem Bahnmeisterweg, Winterthur (Objekt Nr. 11 338), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale, sowie die Ausrichtung von Staatsbeiträgen. Das Projekt sieht vor, die Verbindung zwischen Altstadt und Sulzerareal Stadtmitte für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Radfahrende zu verbessern. Um den Fussgängerverkehr möglichst direkt vom Bahnmeisterweg Richtung Archareal zu führen, wird eine neue Rampe in die südseitige Unterführung an der Zürcherstrasse erstellt. Um die Verbindung auch für den Veloverkehr nutzbar zu machen, wurde die Rampe mit einer Breite von 4 m für Mischverkehr ausgelegt. Die bestehende Personenunterführung auf der Südseite der Zürcherstrasse wird erweitert. Die Personenunterführung besteht aus der Eindeckung des Rad-/Gehweges sowie der Unterführung der SBB AG. Das Unterführungsbauwerk der SBB AG soll nun 6 m nach Westen erweitert werden, damit die darauf liegenden Gleisanlagen so angepasst werden können, dass die Zugsfolgezeiten bei der Ein- und Ausfahrt in den Bahnhof Winterthur verkürzt werden können. In der ersten Etappe wird die Konstruktion des Auflagers Süd mit den dazugehörigen Leitungsgängen erweitert. Das Erstellen der neuen Brückenplatte ist erst mit der zweiten Etappe geplant. Der Bahnmeisterweg wird vor dem Kesselhaus aufgefüllt, sodass ein neuer Platz entsteht. Das Kesselhaus kann zu Fuss über diesen Platz erschlossen werden. Über eine provisorische Fussgängerbrücke gelangt man zum Neuwiesen-Center. Aufgrund der Aufschüttung des Bahnmeisterweges muss die Kanalisation angepasst werden. In diesem Bereich werden auch neue Veloabstellplätze erstellt. Im Zuge der Bauarbeiten werden Wasserleitungen erneuert. Der Vorplatz des Kesselhauses auf Seite der Zürcherstrasse wird verbreitert, um den Zugang zum neuen Platz für Radfahrer und Fussgänger zu verbessern. Mit der Auffüllung des Bahnmeisterweges entfällt die direkte Erschliessung ab der Zürcherstrasse Richtung Lagerplatz für den

motorisierten Verkehr. Die Linksabbiegespur Zürcherstrasse/Bahnmeisterweg wird vollständig aufgehoben und die Lichtsignalanlagen entsprechend angepasst.

Das Gesamtprojekt umfasst vier Etappen, die in drei Phasen bis 2014 umgesetzt werden sollen. Gegenstand dieses Beschlusses sind die Massnahmen der ersten Etappe. Die Bauarbeiten dieses Abschnittes sind von Spätherbst 2008 bis Frühling 2010 vorgesehen. Die Gesamtkosten für die Neugestaltung der Gleisquerung Stadtmitte, erste Etappe, betragen Fr. 4 290 000. Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 2 642 000. Die Finanzierung der ersten Etappe wurde mit RRB Nr. 1484/2008 mittels Erhöhung des Faktors sichergestellt. Von den Gesamtkosten entfällt ein Anteil von rund Fr. 70 000 auf Gemeindestrassen. Diese Aufwendungen sind nach § 29 StrG beitragsberechtigt. Der Staatsbeitrag wird in einem separaten Verfahren festgesetzt. Der Genehmigung des Projektes im Sinne von § 45 Abs. 3 StrG steht nichts entgegen. Die Volkswirtschaftsdirektion ist zu ermächtigen, nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk denjenigen Betrag festzusetzen, der von der Stadt Winterthur der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 des StrG belastet werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Winterthur für die Neugestaltung der Gleisquerung Stadtmitte (erste Etappe) an der Zürcherstrasse kant. S-1 und dem Bahnmeisterweg, Winterthur, wird im Sinne von § 45 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk denjenigen Anteil der Kosten festzusetzen, der von der Stadt Winterthur der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 des Strassengesetzes belastet werden kann.

III. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, die Stadtverwaltung Winterthur, Departement Bau/Tiefbau, Neumarkt 1, Postfach, 8402 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi