RRB Nr. 1709/2008
Anfrage Dieter Kläy, Winterthur, Brigitta Johner-Gähwiler, Urdorf, und Daniel Oswald, Winterthur, betreffend Verfügbarkeit von Schulplätzen an internationalen Schulen als wichtiger Beitrag im Standortwettbewerb, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 285/2008
Sitzung vom 5. November 2008
1709. Anfrage (Verfügbarkeit von Schulplätzen an internationalen Schulen als wichtiger Beitrag im Standortwettbewerb) Kantonsrat Dieter Kläy, Winterthur, Kantonsrätin Brigitta Johner- Gähwiler, Urdorf, und Kantonsrat Daniel Oswald, Winterthur, haben am 25. August 2008 folgende Anfrage eingereicht: Gemäss Presseberichten («20 Minuten» vom 21. August 2008) sind die internationalen Schulen ausgebucht. Dies soll mit ein Grund sein, weshalb ausländische Arbeitnehmende mit schulpflichtigen Kindern eine geplante Arbeitstätigkeit im Kanton Zürich bzw. in der Region Zürich nicht aufnehmen können oder wollen, wie international tätige Firmen bestätigen. Die Schulen werden derzeit mit Anfragen überhäuft. Dementsprechend gibt es Wartelisten.
Erwägungen
1. Teilt der Regierungsrat die Auffassung der betroffenen international tätigen Firmen und Handelskammern bzw. Organisationen, dass eine Knappheit an Schulplätzen besteht?
2. Welche internationalen Schulen haben ihr Domizil im Kanton Zürich bzw. in der Grossregion Zürich und wie viele Ausbildungsplätze werden insgesamt angeboten? Ist dem Regierungsrat bekannt, wie viele Plätze an internationalen Schulen derzeit und in naher Zukunft fehlen?
3. Weiss der Regierungsrat, wie viele Kinder/Jugendliche von vorübergehend in der Schweiz weilenden Eltern (Expats) derzeit die bereits bestehenden internationalen Schulen besuchen bzw. wie hoch die Zahl der Schülerinnen und Schüler dieser Schulen ist, die ihren Wohnsitz dauernd in der Schweiz haben? Kennt er die Gründe, weshalb Letztere die internationale Schule dem kantonalen Angebot vorziehen?
4. Ist dem Regierungsrat bekannt, wie sich die Zahl der Ausbildungsplätze in naher Zukunft entwickeln wird?
5. Wo und inwiefern ist der Kanton in die Unterstützung und Entwicklung der internationalen Schulen involviert? Wie und in welchem Masse können sich diese auf den Kanton abstützen?
6. Der Kanton Zürich, die Städte Zürich und die Region Winterthur pflegen seit mehreren Jahren engagiert und mit Erfolg Wirtschaftsförderung und Standortmarketing. Dies führt nicht nur zu einer wachsenden Zahl von Arbeitsplätzen, sondern auch zu einem stärkeren Zuzug von ausländischen Fach- und Führungskräften mit ihren
Familien. In der Anfrage 48/2008 «Nutzen der Personenfreizügigkeit für den Wirtschaftsstandort Zürich» stellt der Regierungsrat zudem fest, dass «sich die Personenfreizügigkeit positiv auf die Wirtschaftsentwicklung und den Aufschwung in der Schweiz und damit auch auf den Kanton Zürich auswirkt». Inwiefern wird durch den Kanton, aber auch durch die entsprechenden Gemeinden sichergestellt, dass im Bereich der Infrastruktur die notwendigen Vorkehrungen getroffen und Investitionen gemacht werden?
7. Die Familien mobiler internationaler Fach- und Führungskräfte (Expats) sind während ihres vorübergehenden Aufenthaltes in der Schweiz für ihre Kinder auf eine internationale englischsprachige Schulbildung angewiesen, die diese später an internationalen Schulen weltweit fortsetzen können. Welche Massnahmen und Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, diesen Fach- und Führungskräften Unterstützung in der Grundausbildung ihrer Kinder zu leisten?
8. Welche kurzfristigen Massnahmen sieht der Regierungsrat, um das Angebot an entsprechenden Schul- und Ausbildungsplätzen im Rahmen der vorhandenen Ausbildungsinfrastruktur zu steigern? Ist er bereit, fachlich und pädagogisch qualifizierten ausländischen Lehrkräften für die Ausbildung von Kindern von Expats rasch und unbürokratisch Hilfe zu leisten (z. B. im Rahmen von Arbeits- und Unterrichtsbewilligungen etc.)? Ist er auch bereit, genügenden Schulraum zur Verfügung zu stellen?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Dieter Kläy, Winterthur, Brigitta Johner-Gähwiler, Urdorf, und Daniel Oswald, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im September 2008 hat die Volkswirtschaftsdirektion den Standortbericht «In der Spitzengruppe – Wie Zürich langfristig im Rennen bleibt» veröffentlicht. Darin wird auf den Zusammenhang zwischen internationalen Schulen und Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften und das wachsendes Bedürfnis für Schulen mit international anerkannten und kompatiblen Angeboten hingewiesen. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil die hoch qualifizierten ausländischen Arbeitskräfte sehr mobil sind und oft zwischen verschiedenen Standorten auswählen können. Der Bericht hält fest, dass die freie Verfügbarkeit an internationalen Schulplätzen im Kanton beschränkt ist.
Zu Frage 2: Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Kanton bestehenden internationalen Schulen sowie die Entwicklung der Schülerzahlen in den Jahren 1999–2007 bzw. 2008 auf: Schule/Schulort 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 * Inter-Community School (ICS), Zumikon 608 624 657 647 639 662 705 733 789 820 Zurich International School (ZIS) Wädenswil, Kilchberg, Adliswil 234 367 424 472 858 827 852 957 1111 1290 Swiss International School Zurich North (ISZN), Wallisellen 11 59 96 62 50 56 75 77 115 150 International School Winterthur (ISW), Winterthur 12 33 35 49 69 108 170 Lycée Français de Zurich, Zürich-Gockhausen 287 229 238 247 256 245 306 380 438 Japanische Schule, Uster 25 27 29 44 28 31 22 15 20 Gesamt 1165 1306 1444 1484 1864 1856 2009 2231 2581 (Quelle: Volksschulamt / * Erhebung der kantonalen Standortförderung, Juni 2008)
Während die Inter-Community School und die Zurich International School – Letztere trotz der kürzlich eröffneten neuen Upper-School in Adliswil – an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt sind, stehen an der Swiss International School Zurich North und der International School Winterthur noch freie Plätze zur Verfügung. Insgesamt stehen demnach zurzeit genügend Plätze zur Verfügung. Da die Nachfrage stark auf die seit den 60er-Jahren bestehenden und etablierten Schulen Inter-Community School und Zurich International School fokussiert ist – deren Standorte sich zudem häufig mit den bevorzugten Wohngegenden dieser Familien decken –, nehmen die nachfragenden Arbeitskräfte bzw. Unternehmen eine Knappheit von Ausbildungsplätzen an den gewünschten Schulen wahr. Es liegen keine gesicherten Angaben vor, wie sich die Nachfrage bzw. die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in der Zukunft entwickeln werden, zumal die weitere wirtschaftliche Entwicklung zurzeit sowohl national wie auch international mit erheblicher Unsicherheit behaftet ist. Zu Frage 3: Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer an internationalen Schulen liegt zwischen zwei und fünf Jahren. Die Schülerschaft setzt sich je nach Schule zwischen 30 bis 45 verschiedenen Nationalitäten zusammen.
Die hoch qualifizierten internationalen Arbeitskräfte, die oft zwischen verschiedenen Standorten wählen können, stellen in der Regel auch hohe Ansprüche an die Lebensqualität und die entsprechenden Rahmenbedingungen. Dazu gehören gute internationale Schulen, die ausdrücklich auf die Bedürfnisse von international mobilen Familien ausgerichtet sind, indem sie aufgrund des internationalen Curriculums – die internationalen Schulen sind im Unterschied zu den übrigen Privatschulen nicht an den kantonalen Lehrplan gebunden – bei einem Standortwechsel jederzeit einen nahtlosen Übergang zu anderen internationalen Schulen gewährleisten. Weitere Gründe, die zu einer Bevorzugung der internationalen Schulen gegenüber kantonalen Schulen führen, können sein: – Die gemäss dem System des International Baccalaureate (IB) geführten Schulen ermöglichen international anerkannte Abschlüsse, die den Zugang zu ausländischen Hochschulen gewähren. Allerdings gewährleistet die schweizerische Maturität den Anschluss genau so wie das IB, doch bedarf es unter Umständen weiterer zusätzlicher Abklärungen. – Englisch wird in den auf den angelsächsischen Raum ausgerichteten Internationalen Schulen als Unterrichtssprache in allen Fächern verwendet. – In gewissen Ländern und Gesellschaftsschichten ist der Privatschulbesuch selbstverständlich und gehört zum Status. Zu Frage 4: Sowohl die Inter-Community School als auch die Swiss International School Zurich North haben Ausbaupläne an voraussichtlich neuen Standorten. Die International School Winterthur verfügt am heutigen Standort über Möglichkeiten für eine Erweiterung. Zu Frage 5: Es gehört zu den Aufgaben der kantonalen Standortförderung, die Beziehungen mit den internationalen Schulen zu pflegen. Sie steht in regelmässigem Kontakt zu diesen und ist bei einer Standortsuche auch behilflich bei der Kontaktaufnahme mit Gemeinden. Es hat sich allerdings gezeigt, dass sowohl der Ausbau einer internationalen Schule am bestehenden Standort als auch die Ansiedlung an einem neuen Standort zum Teil auf Widerstand seitens der Bevölkerung stossen können. So werden zwar mögliche Synergien mit kantonalen oder kommunalen Institutionen als Chance wahrgenommen, gleichzeitig erschweren der erwartete Mehrverkehr und ein möglicher Druck auf den Wohnungsmarkt die Akzeptanz durch die Bevölkerung.
Zu Frage 6: Gemäss § 72 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VGS, LS 412.100) kann der Regierungsrat an internationale Schulen, deren Bestand für den Kanton einen besonderen Nutzen bietet, Investitionsbeiträge bis zur Hälfte der anrechenbaren Kosten für den Um- und Neubau von Gebäuden ausrichten. In den Legislaturzielen 2007–2011 hält der Regierungsrat fest, dass er die Infrastruktur an internationalen Schulen stärken will. Vor diesem Hintergrund sind auch die vom Kanton gewährten Darlehen an die Zurich International School und die International School Winterthur zu sehen. Für die Umsetzung des Legislaturziels werden Kriterien erarbeitet, die für die Beanspruchung öffentlicher Unterstützung erfüllt werden müssen. Dazu gehören u. a. der Bedarfsnachweis an Plätzen für Kinder von vorübergehend in der Schweiz weilenden Angestellten internationaler Firmen, Aufnahmekriterien und der nötige finanzielle Handlungsspielraum. Zu Frage 7: Am Literar- und am Realgymnasium Rämibühl besteht die Möglichkeit, zusätzlich zur schweizerischen Maturität das IB-Diplom zu erwerben. Das Angebot eines internationalen Abschlusses besteht somit bereits heute, wenn auch der Unterricht nicht in allen Fächern in Englisch erfolgt, weil die Schulsprache Deutsch sowie Französisch als Fremdsprache obligatorisch sind. Darüber hinaus kann der Regierungsrat lediglich eine unterstützende Funktion wahrnehmen und Rahmenbedingungen schaffen, welche die Errichtung von internationalen Schulen erleichtern. Zu Frage 8: Mit Ausnahme der Deutschlehrpersonen benötigen Unterrichtende an internationalen Schulen keine Unterrichtsbewilligungen. Gesuche für ausländische Lehrkräfte werden im Einzelfall und im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben (vgl. Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer, SR 142.20) geprüft, wobei in Bezug auf die Zulassung von Lehrerinnen und Lehrern aus Drittstaaten wie den USA oder Australien gilt, dass qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zunächst aus dem inländischen und EU-/EFTA-Arbeitsmarkt rekrutiert werden müssen. Im laufenden Jahr wurden bis jetzt zehn Bewilligungen erteilt und dreizehn verlängert.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi