RRB Nr. 171/2019
Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021, Schreiben an das EFD
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Februar 2019
171. Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen
Erwägungen
Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 (Vernehmlassung) Am 15. Juli 2014 genehmigte der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den globalen Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard). Dieser sieht vor, dass Staaten untereinander automatisch Informationen über Finanzkonten austauschen, die steuerpflichtige Personen in einem bestimmten Staat bei Finanzinstituten in einem anderen Staat halten. Bis heute haben sich mehr als 100 Staaten zur Umsetzung dieses Standards bekannt. Auch der Bundesrat hat sich zur Umsetzung des AIA-Standards verpflichtet und am 8. Oktober 2014 die entsprechenden Verhandlungsmandate genehmigt. Am 18. Dezember 2015 verabschiedete die Bundesversammlung die Vorlagen zum Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen, SR 0.652.1), zur Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA oder AIA-Vereinbarung, SR 0.653.1) und zum Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz, SR 653.1). Der Regierungsrat hatte am 8. April 2015 beiden Vorlagen zugestimmt (RRB Nrn. 352/2015 und 353/ 2015). Diese Vorlagen schufen die Rechtsgrundlagen für den automatischen Informationsaustausch (AIA), ohne indessen die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen der AIA eingeführt werden soll. Damit der AIA mit einem Partnerstaat in Kraft treten kann, muss er bilateral aktiviert werden. Dazu müssen die einzelnen Staaten, mit denen die Schweiz den AIA umsetzen will, in eine Liste aufgenommen werden, die beim Sekretariat des Koordinierungsgremiums des MCAA hinterlegt wird. Die Schweiz hat bisher die Einführung des AIA mit mehreren Staaten und der EU beschlossen. Der Regierungsrat hatte diesen Vorlagen vorgängig zugestimmt (RRB Nrn. 714/2015, 796/2015, 180/2016, 238/2016, 349/ 2016, 149/2017, 301/2017 und 24/2018). Gegenstand des vorliegenden Vernehmlassungsverfahrens bilden 18 Bundesbeschlüsse, mit denen der Bundesrat ermächtigt werden soll, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums des MCAA mitzuteilen, dass Albanien, Aserbaidschan, Brunei Darussalam, Dominica, Ghana,
Kasachstan, Libanon, Macao, die Malediven, Nigeria, Niue, Pakistan, Peru, Samoa, Sint Maarten, Trinidad und Tobago, die Türkei und Vanuatu in die erwähnte Liste aufzunehmen sind. Die Einführung des AIA mit diesen Staaten ist für 2020 mit einem ersten Datenaustausch im Jahr 2021 vorgesehen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Dokument an vernehmlassungen@sif.admin.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 10. Dezember 2018, mit dem Sie uns die Entwürfe der 18 Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 zur Stellungnahme unterbreitet haben. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Die Schweiz hat mit 89 Staaten und Territorien, die sich zum AIA- Standard bekannt haben, den automatischen Informationsaustausch vereinbart (Stand 1. Januar 2019). Gemäss den Vorgaben der OECD muss ein Staat mit allen Staaten und Territorien, die ein Interesse am AIA bekunden und die Voraussetzungen des OECD-Standards erfüllen, den automatischen Informationsaustausch vereinbaren. Staaten, deren AIA- Netzwerk bis Ende 2019 nicht nahezu alle interessierten Staaten und Territorien umfasst und die den AIA nicht innert Frist mit all diesen Partnerstaaten einführen, riskieren, auf die Liste der unkooperativen Staaten gesetzt zu werden. Um diese Vorgaben der OECD zu erfüllen, muss die Schweiz bis Ende 2019 den AIA mit 18 weiteren Staaten und Territorien vereinbaren. Mit einer entsprechenden Erweiterung des AIA-Netzwerks zeigt die Schweiz auch, dass sie sich international anerkannten Standards anschliesst. Dies dürfte sich allgemein positiv auf den Finanzplatz und das Ansehen der Schweiz auswirken. Die meisten der vorgeschlagenen Staaten und Territorien, mit denen der AIA eingeführt werden soll, erfüllen die Voraussetzungen (Umsetzungsgesetzgebung, angemessene Regularisierungsmöglichkeiten, hinreichende Vertraulichkeit und Datensicherheit bezüglich Steuerdaten), die der Bundesrat in den am 8. Oktober 2014 genehmigten Verhandlungsmandaten zur Einführung des AIA festgelegt hat, noch nicht vollständig. So ist in einigen dieser Staaten (Albanien, Brunei Darussalam, Dominica, Kasachstan, den Malediven, Nigeria, Niue, Peru, Sint Maarten, Trinidad und Tobago und der Türkei) die geforderte innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung noch nicht in Kraft, wobei sich aber sämtliche dieser Staaten zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch bis spätestens im Jahr 2020 verpflichtet haben. Viele dieser Staaten bieten
ihren Steuerpflichtigen auch noch keine hinlänglichen Regularisierungsmöglichkeiten. Zudem erfüllen die meisten dieser Staaten die internationalen Anforderungen in Bezug auf die Vertraulichkeit und die Datensicherheit noch nicht. Dennoch anerkennen wir die Notwendigkeit für die Schweiz, den automatischen Informationsaustausch mit weiteren Staaten zu vereinbaren, um nicht auf die Liste der unkooperativen Staaten gesetzt zu werden. Der Bundesrat ist aber aufgefordert, vor dem ersten Datenaustausch nochmals zu prüfen, ob die Partnerstaaten, mit denen der AIA reziprok umgesetzt werden soll, die Vorgaben des Standards zu diesem Zeitpunkt einhalten. Unter diesem Vorbehalt stimmen wir der Einführung des AIA mit den genannten Partnerstaaten zu. Zusammenfassend stimmen wir den Entwürfen der Bundesbeschlüsse über die Einführung des AIA mit Albanien, Aserbaidschan, Brunei Darussalam, Dominica, Ghana, Kasachstan, Libanon, Macao, den Malediven, Nigeria, Niue, Pakistan, Peru, Samoa, Sint Maarten, Trinidad und Tobago, der Türkei und Vanuatu zu.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli