RRB Nr. 174/2025
Anfrage Tobias Mani, Wädenswil, und Mitunterzeichnende betreffend Keine weiteren Verzögerungen bei der Kantonsschule Zimmerberg, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 377/2024
Sitzung vom 26. Februar 2025
174. Anfrage (Keine weiteren Verzögerungen bei der Kantonsschule Zimmerberg) Kantonsrat Tobias Mani, Wädenswil, und Mitunterzeichnende haben am 18. November 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die Grossüberbauung in Au-Wädenswil auf dem ehemaligen Alcatel-Areal schreitet zügig voran. Nur das Baufeld für die neue Kantonsschule liegt brach. Dabei hätte der Neubau ursprünglich 2028 eröffnet werden sollen. Verzögerungen gab es bereits durch die vertiefte Prüfung der Schulraumentwicklung und weil das Projekt als Pilotprojekt für «Schulbauten der Zukunft» auserkoren wurde. So wurde der Bezugstermin von Sommer 2028 auf Sommer 2031 verschoben. Am Donnerstag, 7. November 2024, wurde ein überzeugendes Siegerprojekt für den Neubau präsentiert. Doch es droht eine weitere Verzögerung. Der Regierungsrat hat auf die Finanzplanung 2025–2028 hin das gesamte Investitionsportfolio einer umfassenden Priorisierung unterzogen (vgl. dazu RRB Nr. 268/2024, S. 23 ff.). Im Rahmen der dringlichen Anfrage 298/2024 von Tobias Mani und Mitunterzeichnenden wurde Transparenz bei der Verzögerung von Investitionsvorhaben ab 2025 verlangt. Der Regierungsrat war in seiner Antwort nicht bereit, die betroffenen Vorhaben im Einzelnen zu benennen. Leider wurde nun bekannt, dass nicht nur die Kantonsschule Knonaueramt, sondern auch der Neubau der Kantonsschule Zimmerberg von der vom Regierungsrat gemachten Priorisierung betroffen ist (im Gegensatz zum Neubau der Kantons- und Berufsfachschule Uetikon am See). Das Provisorium der wachsenden Kantonsschule Zimmerberg hat die Kapazitätsgrenze erreicht. Glücklicherweise konnte im Nebengebäude zusätzlicher Raum hinzugemietet werden. Doch auch so wird spätestens im Sommer 2027 das Provisorium an seine Grenzen kommen. Zudem macht es im Lichte des Pilotprojekts «Schulbauten der Zukunft» Sinn, den Neubau so rasch als möglich zu realisieren. In schulübergreifenden Workshops sind unter der Leitung des Generalsekretariats der Bildungsdirektion Standards erarbeitet worden, die dann ins Raumprogramm und Nutzungskonzept für den Neubau eingeflossen sind. Nur mit der baldigen Fertigstellung können zeitnah Erkenntnisse für künftige Schulbauten gewonnen werden.
Wir ersuchen den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wann kann die Kantonsschule Zimmerberg den Neubau beziehen? Werden zumindest die Planungsarbeiten bis zur Neuprüfung KEF 2026–2029 ohne Aufschub fortgeführt?
2. Ist der Regierungsrat bereit, den Neubau so rasch als möglich voranzutreiben? Wie gedenkt er dies zu tun?
3. Der Regierungsrat möchte gemäss Antwort auf die dringliche Anfrage 298/2024 im Hochbau günstigere Varianten (wie Holz- und Leichtbauten sowie Provisorien) prüfen. Könnte das vorliegende Siegerprojekt auch davon betroffen sein?
4. Was passiert mit dem brachliegenden Baufeld in den Zwischenjahren? Welche Kosten resultieren durch die Verzögerung ab 2028 (Mietkosten etc.)?
5. Wie sollen die Emissionen während der nun ca. 10-jährigen Bauzeit des Gesamtareals für die Bevölkerung auf ein erträgliches Mass gehalten werden? Wie ist die umliegende Überbauung AuPark durch die Verzögerung betroffen? Wird der Park in der Mitte des Areals trotz der Verzögerung bereits jetzt vollumfänglich erstellt?
6. Durch den aktuellen Gerichtsentscheid betreffend Altlasten im See ist die baldige Realisierung des Neubaus der Kantons- und Berufsfachschule Uetikon am See ungewiss. Welche Auswirkungen hat dies auf die Priorisierung der drei genannten Kantonsschulen (Uetikon am See, Knonaueramt, Zimmerberg)?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Tobias Mani, Wädenswil, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Neubau der Kantonsschule Zimmerberg gehört zu den prioritären Bauvorhaben der Bildungsdirektion. Aufgrund der Investitionspriorisierung ist bereits eine zusätzliche Verzögerung entstanden. Der Projektierungskredit wurde noch nicht beschlossen und mit den Projektierungsarbeiten noch nicht begonnen. Der geplante Bezug der neuen Kantonsschule auf das Schuljahr 2031/2032 ist damit nicht mehr realistisch. Zu Frage 2: Nein. Der Regierungsrat führt neu jährlich eine Investitionspriorisierung durch, die als Planungsgrundlage dient. Im Rahmen der Planung wird auch der finanzielle Handlungsspielraum stets neu geprüft. Anhand des im Budget 2025 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 weiterhin sehr hohen geplanten Verschuldungsaufbaus von insgesamt rund 1,5 Mrd. Franken können derzeit noch keine konkreten Vorhersagen zur künftigen Priorisierung einzelner Projekte gemacht werden. Zu Frage 3: Das Siegerprojekt sieht einen Holzbau in Systembauweise vor. Sparmassnahmen wurden im Rahmen des Projekts «Schulbauten der Zukunft» (RRB Nr. 1311/2022) untersucht und festgelegt. Diese sind vollständig in das Wettbewerbsprogramm eingeflossen und im Siegerprojekt berücksichtigt. Zu Frage 4: Für das brachliegende Baufeld ist derzeit nichts vorgesehen. Für die Sporthalle und die Unterrichtsräumlichkeiten an der Moosacherstrasse fallen bis auf Weiteres zusätzliche Mietkosten an. Zu Frage 5: Die Erstellung der umliegenden Wohnüberbauung AuPark steht nicht in Abhängigkeit zum Bau der Kantonsschule und ist somit auch nicht von der Verzögerung betroffen. Der Park in der Mitte des Areals wird durch die Eigentümerin der Wohnungsbauten erstellt und steht ebenfalls nicht in zeitlicher Abhängigkeit zum Baubeginn der Kantonsschule. Die Emissionen während der rund dreijährigen Bauzeit der Kantonsschule werden in einem üblichen Rahmen gehalten. Zu Frage 6: Der Gerichtsentscheid hat keinen Einfluss auf die Priorisierung und Realisierung der drei Kantonsschulen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli