Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1763/2010

Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus, Beiträge 2010 für Prävention sowie für Forschung, Aus- und Weiterbildung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Dezember 2010

1763. Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Zuwendungen 2010 für Prävention sowie für Forschung, Aus- und Weiterbildung)

Erwägungen

A. Allgemeine Bemerkungen Aufgrund von Art. 131 der Bundesverfassung erhalten die Kantone 10% des Reinertrags aus der Besteuerung der gebrannten Wasser. Die Kantone sind verpflichtet, diesen Alkoholzehntel zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs zu verwenden und dem Bund entsprechend Bericht zu erstatten (Art. 45 Abs. 2 Alkoholgesetz). Die kantonalen Richtlinien für den Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (RRB Nr. 2587/1998) halten fest, dass die Zuständigkeit für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung bei der Gesundheitsdirektion liegt, während die Sicherheitsdirektion für den Bereich der Behandlung einschliesslich Nachsorge zuständig ist. Zudem stellt die Sicherheitsdirektion die Berichterstattung an den Bund sicher. Für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung sind 45% der veranschlagten Ausgaben aus dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus vorgesehen. Für 2010 werden der Gesundheitsdirektion von der Sicherheitsdirektion Fr. 1 785 000 zur Verfügung gestellt. Gemäss Gesundheitsgesetz (GesG) bekämpfen Kanton und Gemeinden den Suchtmittelmissbrauch (§ 48 Abs. 1 GesG). Der Kanton sorgt zusammen mit den Gemeinden für ein Netz von Suchtpräventionsstellen und unterstützt Massnahmen Dritter zur Prävention, Therapie und Schadensminderung (§ 48 Abs. 7 GesG). Mit Beschluss Nr. 1465/1999 hat der Regierungsrat das Konzept für spezialisierte, kantonsweit tätige Fachstellen für Suchtprävention verabschiedet. Im Konzept ist die Verwendung des Alkoholzehntels im Bereich der Suchtprävention im Grundsatz festgelegt worden. Das für die Koordination der Suchtprävention zuständige Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich (ISPMZ) schliesst mit den fünf privaten Fachstellen, die aus dem Fonds mitfinanziert werden, Leistungsaufträge ab. Das Konzept Sicherstellung der Suchtprävention in allen Regionen des Kantons Zürich und der RRB Nr. 1295/1994 bilden die Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an die acht regionalen Suchtpräventionsstellen. Zusätzlich können Beiträge an wenige bewährte, eigenständige Projekte gewährt werden.

B. Bemerkungen zu den eingegangenen Gesuchen a) Verhütung (Primärprävention) 1. Die Fachstelle ASN – Alkohol- und Drogenprävention im Strassenverkehr leistet durch professionelle Suchtprävention in Schulen und Betrieben sowie direkt an öffentlichen Anlässen einen wichtigen Beitrag zur Verminderung suchtmittelbedingter Unfälle. Die Senkung der Blutalkoholkonzentration für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker und die strengeren Bestimmungen zur Fahrfähigkeit unter Drogeneinfluss stellen im Bereich der Information und Aufklärung hohe Anforderungen an die Fachstelle. Mit der Fachstelle hat das ISPMZ für 2010–2012 einen Leistungsauftrag abgeschlossen. Für 2011 ist eine Abgeltungssumme von Fr. 165 000 vorgesehen. 2. Die Fachstelle Radix Gesundheitsförderung führt entsprechend dem kantonalen Konzept für kantonsweit tätige Fachstellen eine umfassende, öffentlich leicht zugängliche Dokumentationsstelle für Suchtprävention. Sie bietet auch einen Internetservice für die Dokumentation der Stellen für Suchtprävention an. Für die Führung der Dokumentationsstelle hat das ISPMZ mit der Fachstelle Radix für 2010–2012 einen Leistungsauftrag mit einer Abgeltungssumme von Fr. 80 000 für 2011 abgeschlossen. 3. Gemäss Konzept für die kantonsweit tätigen Fachstellen erbringt die Fachstelle des Vereins für interkulturelle Suchtprävention und Gesundheitsförderung (VISP) Leistungen für die Migrationsbevölkerung. Diese Aufgabe ist angesichts der Vielzahl von Ethnien mit entsprechendem Kommunikationsbedarf recht anspruchsvoll. Das ISPMZ hat mit der Fachstelle für 2009–2011 einen Leistungsauftrag mit einer Abgeltungssumme von Fr. 180 000 für 2011 vereinbart. 4. Der Zürcher Verein zur Prävention des Alkohol- und Medikamenten-Missbrauchs (ZüVAM) vereinigt alle massgebenden Organisationen, die im Bereich der primären und sekundären Prävention des Alkohol- und Medikamentenmissbrauchs im Kanton Zürich engagiert sind. Er betreibt gemäss dem Konzept für kantonsweit tätige Fachstellen für Suchtprävention die entsprechende Fachstelle. Das ISPMZ hat mit ZüVAM für 2009–2011 einen Leistungsauftrag mit einer Abgeltungssumme von Fr. 340 000 für 2011 vereinbart. Darin eingeschlossen sind Fr. 20 000 für Angebote attraktiver, alkoholfreier Getränke an Jugendliche durch das Blaue Kreuz. 5. Der kantonale Abstinentenverband Zürich wird für 2010 mit Fr. 8000

unterstützt. Der Beitrag wird für die Förderung der Abstinenz durch die angegliederten Verbänden eingesetzt.

6. Das Projekt «SPOIZ – Prävention und Gesundheitsförderung der Jugendverbände des Kantons Zürich» befasst sich mit der Leiterausbildung und der Betreuung von Kinder- und Jugendlagern sowie mit der offenen Jugendarbeit. Alle wesentlichen Jugendverbände im Kanton Zürich sind daran beteiligt. Die Federführung des Projekts liegt bei OKAJ, Organisation und Kontaktstelle aller Jugendvereinigungen Zürich. Die mit einem Beitrag von Fr. 58 000 für 2011 unterstützten Angebote werden durch die Stellen für Suchtprävention im Kanton systematisch begleitet. 7. Aufgrund des Konzepts Sicherstellung der Suchtprävention in allen Regionen des Kantons Zürich und gestützt auf RRB Nr. 1295/1994 sind den regionalen Suchtpräventionsstellen (RSPS) für 2010 Fr. 432 990 zugewiesen worden (bereits ausbezahlt). Der Jugendschutz bildet in den letzten Jahren einen gemeinsamen Schwerpunkt in der Arbeit der Stellen für Suchtprävention. Kommunikationsformen wie SMS, Chatrooms, Internetforen bieten dabei viele Möglichkeiten, Jugendliche mit präventiven Botschaften zu erreichen, wenn es gelingt, Zielgruppen gezielt zu erreichen. Digitale Medien können aber auch eine nicht unerhebliche Herausforderung für die Nutzerinnen und Nutzer darstellen; Informationen, besonders auch für Eltern, entsprechen einem wachsenden Bedürfnis. Ein Flyer zu Kernbotschaften der Suchtprävention soll auf die vielfältigen Aktivitäten und Angebote der Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich aufmerksam machen. Die gemeinsamen Projekte der Stellen für Suchtprävention werden für 2011 mit rund Fr. 61 000 unterstützt. Die RSPS erhalten damit insgesamt Fr. 494 000. 8.1 Die Fachstelle Züri Rauchfrei koordiniert die Aktivitäten bezüglich Tabakmissbrauch und dem Schutz der Nichtrauchenden und ist in diesen Bereichen auch die zentrale Anlaufstelle für die Öffentlichkeit. Sie ergreift Massnahmen zur Förderung des Nichtrauchens und verwirklicht entsprechende Projekte, insbesondere in Schulen und bei Jugendlichen. Mit der Fachstelle Züri Rauchfrei hat das ISPMZ einen Leistungsauftrag für 2011–2013 und für die Primärprävention 2011 einen Beitrag von Fr. 230 000 vereinbart. b) Früherfassung (Sekundärprävention) 8.2 Die Tabakprävention wird auf gesamtschweizerischer Ebene neu gestaltet. Aus dem Tabakpräventionsfonds sollen vermehrt kantonale Gesamtprogramme unterstützt werden. Dazu müssen die

kantonalen Aktivitäten gebündelt werden. Die Krebsliga Zürich betreibt die Projektstelle Nicht (mehr) Rauchen und leistet wertvolle Arbeit im Bereich der Raucherentwöhnung. Neu werden die

Arbeiten der Projektstelle zur Sekundärprävention unter dem Dach von Züri Rauchfrei erbracht. Die Krebsliga Zürich ist selbst Mitglied des Vereins Züri Rauchfrei. Für diese Aktivitäten im Bereich der Sekundärprävention stehen für 2011 Fr. 130 000 zur Verfügung. c) Forschung, Aus- und Weiterbildung 9. Die Fachstelle Sucht Info Schweiz mit Sitz in Lausanne (vormals Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme) bietet gesamtschweizerisch ein breites Angebot mit Forschung, Prävention und Weiterbildung an, das der Öffentlichkeit und den Fachleuten im Kanton Zürich zugutekommt. Die Stelle berichtet kompetent über neue Suchtmittel, aktuelle Konsumtrends bei Jugendlichen und suchtmittelrelevante, sozioepidemiologische Fragestellungen und entwickelt auch neue Präventionsansätze. Vorab für die Forschungstätigkeit und ihre Bildungsangebote wird die Stelle mit einem Beitrag von Fr. 100 000 für 2011 unterstützt. Darin eingeschlossen sind Auslagen für die Dokumentation der erweiterten Zürcher Stichprobe im Rahmen der Schweizerischen Befragung 2009/2010 zum Gesundheitsverhalten von Schülerinnen und Schülern.

C. Verbuchung Gemäss Art. 45 Abs. 2 des Alkoholgesetzes ist der Kanton Zürich verpflichtet, die erhaltenen Mittel des Alkoholzehntels zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs zu verwenden. Da bezüglich der Höhe als auch des Verwendungszwecks keine Handlungsfreiheit besteht, handelt es sich gestützt auf § 37 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung um gebundene Ausgaben. Da die Auszahlung des Alkoholzehntels jeweils erst Ende Jahr erfolgt, können in der Regel mit den Mitteln erst im Folgejahr konkrete Leistungen eingekauft werden. Die im Rahmen der Auszahlung 2010 erhaltenen Mittel werden für Aufwendungen von Fr. 432 990 im Jahr 2010 (Punkt 7) und für Leistungen von Fr. 1 352 010 im Jahr 2011 ausgerichtet. Die auszurichtenden Beträge von insgesamt Fr. 1 785 000 sind dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Leistungsgruppe Nr. 3920) auf Konto 3981 0 00000, Übertragung aus Fonds, zu belasten und der Gesundheitsdirektion, Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, auf Konto 4981 0 00000, Übertragung aus Fonds, gutzuschreiben.

Die Beiträge an die Gemeinden aus dem Alkoholzehntel (Ziff. 7, Fr. 494 000) sind dem Konto 3632 2 62020 und die Beiträge an private Institutionen (Ziff. 1 bis 6, 8 und 9, Fr. 1 291 000) dem Konto 3636 2 62020 zu belasten. Diese Beträge sind im Budget 2010 in der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Gesundheitsdirektion wird ermächtigt, zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, folgende Beiträge von insgesamt Fr. 1 785 000 auszurichten: in Franken 1. Fachstelle ASN – Alkohol- und Drogenprävention im Strassenverkehr 165 000 2. Fachstelle Radix Gesundheitsförderung, InfoDoc 80 000 3. Verein für interkulturelle Suchtprävention und Gesundheitsförderung (VISP) 180 000 4. Zürcher Verein zur Prävention des Alkohol- und 340 000 Medikamenten-Missbrauchs (ZüVAM) 5. Kantonaler Abstinentenverband Zürich 8 000 6. Projekt SPOIZ – Prävention und Gesundheitsförderung 58 000 der Jugendverbände im Kanton Zürich 7. Regionale Suchtpräventionsstellen 494 000 8. Verein Züri Rauchfrei 360 000 9. Fachstelle Sucht Info Schweiz 100 000

II. Mitteilung an das Institut für Sozial- und Präventivmedizin, Hirschengraben 84, 8001 Zürich, sowie an die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi