Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1835/2010

Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2010, 5. Serie

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2010

1835. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2010, 5. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 10 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten dieses Gesamtbetrages sind bis anhin Fr. 9 549 000 bewilligt (einschliesslich eines mit RRB Nr. 1503/2007 festgelegten jährlichen Betrages von Fr. 200 000 zugunsten des Kontos «Staatsbeiträge an Kongresse, Veranstaltungen usw.»). Somit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2010 noch Fr. 451 000 zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 5. Serie 2010 die folgenden Beitragsleistungen aus dem Lotteriefonds:

Erwägungen

1. Interreligiöser Kalender Bereich Bildung Gesuchstellende Verein Iras Cotis: Die 1992 gegründete inter- Organisation religiöse Arbeitsgemeinschaft versteht sich als Interessenverband der in der Schweiz vertretenen Religionsgemeinschaften. Hauptaufgabe von Iras Cotis sind die Förderung des interreligiösen Austausches und die Beratung dieser Religionsgemeinschaften sowie der politischen Behörden. Projektrahmen Für den Zeitraum September 2008 bis Dezember 2009 veröffentlichte Iras Cotis in der Westschweiz einen interreligiösen Kalender. Der Kalender wurde auch in Schulen eingesetzt und hat sich bewährt. Aufgrund dieser Erfahrung suchte Iras Cotis den Kontakt mit den Pädagogischen Hochschulen Zürich und Luzern, um zu prüfen, inwieweit ein solcher Kalender auch in der Deutschschweiz in den Schulen verwendet werden könnte.

Projektinhalt Der Kalender ist nun auch für die Deutschschweiz verfügbar, in Papier- und elektronischer Form. Darin sind die Fest- und Gedenktage aller in der Schweiz vertretenen Bekenntnisse aufgeführt, zudem wird mit kurzen Texten der jeweilige religiöse oder kulturelle Sachverhalt erklärt. Die PHZH und PHLU erarbeiten dazu pädagogisches Begleitmaterial. Für diese Arbeiten, die Produktion des Kalenders 2011/12 und seine breite Streuung in den Schulen ersucht Iras Cotis um eine Starthilfe. Gesamtkosten 2010–2012 Fr. 144 000 Gewünschter Betrag Fr. 25 000 Übrige Finanzierung Der Verkaufspreis des Kalenders beträgt Fr. 15. Aus dem Verkauf bzw. der Abgabe der Nutzungsrechte erwartet Iras Cotis Einnahmen von Fr. 101 500. Von den Kantonen, welche mit einer Pädagogischen Hochschule an der Erarbeitung des Kalenderbegleitmaterials beteiligt sind, wünscht Iras Cotis Fr. 25 000 (ZH) bzw. Fr. 5000 (LU). Von vier weiteren Deutschschweizer Kantonen erwartet die Arbeitsgemeinschaft je Fr. 3000. Hinzu kommt die Unterstützung von Dritten. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Bildungsdirektion empfiehlt eine Beitragsleistung. Der Kalender und das Begleitmaterial stellen eine wertvolle Unterstützung der Lehrpersonen für das Fach Religion und Kultur dar. Unter Berücksichtigung der gewünschten Gratisexemplare ist ein Beitrag von Fr. 30 000 angezeigt. Bewilligter Betrag Fr. 30 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die Schulen des Kantons Zürich erhalten 1000 Gratisexemplare. – Der Versand an die Schulen erfolgt durch Iras Cotis.

2. Ausbildungs- und Rettungsaktivitäten 2010 bis 2012 der Stiftung Alpine Rettung Schweiz Bereich Freizeit, Sicherheit Gesuchstellende Stiftung Alpine Rettung Schweiz (SAR): Die Organisation Stiftung ist zuständig für die Bergrettung im Alpenraum und im Jura. Sie verfügt über ein Netz von 92 Rettungsstationen. Hauptträger der SAR sind der Schweizer Alpen-Club und die Rettungsflugwacht. Projektrahmen Gestützt auf einen Beschluss der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren von 1996, beteiligen sich die Kantone (mit Ausnahme des Wallis, das über eine eigene Organisation verfügt) mit je 4 Rappen pro Einwohnerin und Einwohner und Jahr an den Kosten des alpinen Rettungswesens. Dem Kanton ist, da seine Beiträge seit 1997 dem Lotteriefonds entnommen werden, keine vertragliche Abmachung mit der Stiftung möglich. Die Finanzdirektion hat – nach Rücksprache mit der Direktion für Soziales und Sicherheit – der SAR mit Schreiben vom 21. Oktober 1997 zugesichert, vorderhand im Dreijahresrhythmus Beiträge an das Rettungswesen zu leisten. Mit RRB Nrn. 285/1998, 1587/2001, 1445/2004 und 1332/2007 erhielt die SAR je Fr. 150 000 für einen Zeitraum von jeweils drei Jahren. Projektinhalt Die Kosten für die komplizierter werdenden Einsätze (z. B. bei Canyoning, BigWall-Klettern, Variantenfahren), für Ausbildung und die Modernisierung des Rettungsmaterials steigen ständig. 2009 wurden 579 Einsätze (2008: 589) zugunsten von 641 (798) in Not geratenen Personen geleistet. 2009 betrugen die Kosten für das Rettungswesen 3,83 Mio. Franken. Davon übernahmen die Kantone (einschliesslich Zürich) Fr. 759 980. Gesamtkosten für den Zeitraum 2010–2012 Fr. 11 700 000 Gewünschter Betrag Fr. 165 000 Übrige Finanzierung Die Restfinanzierung erfolgt durch andere Kantone, Einnahmen aus Einsätzen und durch Gönnerbeiträge.

Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Sicherheitsdirektion unterstützt eine Beitragsleistung zugunsten der SAR vorbehaltlos. Die Abgeltung der Rettungsleistungen mit Fr. 165 000 für den Zeitraum 2010 bis 2012 ist gerechtfertigt, u. a. weil die Rettungsaktivitäten zu einem beträchtlichen Teil Bergtouristinnen und -touristen aus den grossen Flachlandkantonen zugute kommen. Aufgrund der Wohnbevölkerung 2009 des Kantons mit rund 1 335 000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist eine Jahreszahlung von Fr. 55 000 gerechtfertigt. Bewilligter Betrag Fr. 165 000

3. Jubiläumschronik Landzunft Regensdorf Bereiche Geschichte/Bildung Gesuchstellende Landzunft Regensdorf: Die Zunft besteht seit Organisation 1962. Sie wurde im Zusammenhang mit der Auflösung der Zivilgemeinde Regensdorf und in Anlehnung an die historische Landzunft Regensdorf (1831 bis 1838) gegründet. Ihr Ziel ist es unter anderem, die heimatkundliche Forschung im Furttal zu fördern. Projektrahmen Die Zunft feiert 2012 ihr 50-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass soll eine Chronik herausgegeben werden. Vorgesehen ist eine bebilderte, gut lesbare Publikation im Umfang von bis zu 60 Seiten. Noch ist offen, in welchem Verlag diese Festschrift erscheinen soll. Projektinhalt In der vorgesehenen Publikation wird neben der Geschichte der heutigen Zunft die Geschichte der damaligen Landzunft Regensdorf exemplarisch dargestellt (Funktion, Organisation, Bedeutung). Gesamtkosten Fr. 60 520 Gewünschter Betrag Fr. 15 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Zunft beträgt Fr. 12 000. Die Gemeinden werden um eine Beitragsleistung von Fr. 15 000 ersucht. Der offene Restbetrag muss durch Beiträge Dritter gedeckt werden.

Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Direktion der Justiz und des Innern befürwortet eine Beitragsleistung von Fr. 15 000. Da über die in der Mediationszeit eingeführten Landzünfte wenig bekannt ist, bietet die Aufarbeitung der Geschichte der ehemaligen Landzunft die Möglichkeit, die Bedeutung dieser Gremien bzw. Verwaltungseinheiten genauer auszuloten. Bewilligter Betrag Fr. 15 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Der Chronikteil, der sich mit der historischen Landzunft Regensdorf befasst, muss von einer professionellen Historikerin oder einem professionellen Historiker anhand von Originalquellen verfasst werden. – An der Finanzierung des Vorhabens haben sich mindestens zwei Gemeinden zu beteiligen. – Dem Kanton werden gratis fünf Belegexemplare abgegeben.

4. Zu Fuss unterwegs – Sicher bis ins hohe Alter Bereich Sicherheit Gesuchstellende Fachverband Fussverkehr Schweiz: Der Ver- Organisation band besteht seit 1975. Er ist das schweizerische Kompetenzzentrum für den Fussverkehr in Siedlungsgebieten und setzt sich vor allem ein für die Interessen von Fussgängerinnen und Fussgängern. Projektrahmen Seniorinnen und Senioren sind im Verkehr überdurchschnittlich gefährdet. Deshalb hat Fussverkehr Schweiz im Februar 2010 die Kampagne «Zu Fuss im hohen Alter» gestartet. Aufgrund des grossen Echos hat sich der Verband entschlossen, ein Nachfolgevorhaben «Zu Fuss unterwegs – Sicher bis ins hohe Alter» durchzuführen und damit mitzuhelfen, die Verkehrssicherheit von betagten Menschen zusätzlich zu erhöhen. Geplant ist vorderhand ein Pilotprojekt in der Deutschschweiz, das 40 einzelne Pilotkurse umfasst. Nach Auswer- tung der in den Kursen gewonnenen Erfahrungen soll das Kursangebot auf die gesamte Schweiz ausgeweitet werden. Projektinhalt Der Kurs besteht nach jetzigem Konzept aus einem Theorie-/Diskussionsteil, an den sich praktische Übungen im alltäglichen Verkehrsumfeld der Teilnehmerinnen und Teilnehmer anschliessen. Dabei werden sogenannte Seniorscouts (jüngere Betagte) eingesetzt, die über die praktische Kursarbeit hinaus auch die Infrastruktur bezüglich Altengerechtigkeit analysieren und Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur machen sollen. Gesamtkosten Fr. 250 000 Gewünschter Betrag Fr. 12 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 28 000. Der Fonds für Verkehrssicherheit unterstützt das Vorhaben mit Fr. 160 000. Fr. 8000 kommen voraussichtlich von Altersinstitutionen. Der Restbetrag muss durch Dritte, vor allem Stiftungen und Kantone, gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Sicherheitsdirektion befürwortet eine Beitragsleistung von Fr. 12 000. Das vorliegende Projekt stellt eine sinnvolle Ergänzung der Kurse dar, welche die Kantonspolizei für Seniorinnen und Senioren anbietet. Bewilligter Betrag Fr. 12 000 Auflage Die Auszahlung des Beitrages ist mit der Auflage verbunden, dass das Vorhaben mit der Kantonspolizei abzusprechen ist.

5. Erschliessung Archiv der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich Bereich Bildung Gesuchstellende Archiv für Zeitgeschichte (AfZ): Das AfZ der Organisation ETHZ ist das Kompetenzzentrum für die nachhaltige Überlieferung und Vermittlung der Geschichte der Jüdinnen und Juden in der Schweiz. Es beherbergt mit seiner Dokumentationsstelle Jüdische Zeitgeschichte die einzige Archivabteilung in der Schweiz, die sich systematisch mit der Sicherung und Erschlies- sung von gefährdeten, nicht staatlichen Quellen zur schweizerisch-jüdischen Zeitgeschichte befasst. Projektrahmen Im Kanton lebt rund ein Drittel der jüdischen Bevölkerung der Schweiz. Zürich ist Standort der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich (ICZ), der mit Abstand grössten jüdischen Gemeinde der Schweiz. Sie kann 2012 ihr 150-jähriges Bestehen feiern. Das Archiv der ICZ umfasst 100 bis 120 Laufmeter Akten (Ordner, Protokollbücher, Archivschachteln, Ton- und Filmdokumente). Teile davon sind in konservatorischer Hinsicht akut gefährdet. Gleichzeitig möchte die ICZ dieses Kulturgut öffentlich zugänglich machen. Projektinhalt Die ICZ ist bereit, ihr Archiv dem AfZ zu übergeben, wo die Akten gesichert, aufgearbeitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Für die Erschliessungsarbeiten werden Geschichtsstudentinnen und -studenten der Universität Zürich eingesetzt. Gesamtkosten Fr. 337 497 Gewünschter Betrag Fr. 220 000 Übrige Finanzierung Die ICZ beteiligt sich mit Fr. 30 000 am Vorhaben. Die Stadt Zürich hat einen Beitrag von Fr. 30 000 in Aussicht gestellt. Die ETHZ deckt den Restbetrag von rund Fr. 57 500. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Direktion der Justiz und des Innern und die Bildungsdirektion befürworten eine Beitragsleistung von Fr. 220 000. Die Bedeutung des Archivs der ICZ für die Geschichte der Jüdinnen und Juden in der Grossregion Zürich und in der Schweiz ist gross. Zürich ist seit langer Zeit ein zentraler Ort jüdischen Lebens in der Schweiz, die ICZ eine der wichtigsten Institutionen. Die Aufarbeitung der Akten im AfZ stärkt die Stellung des Kantons als Standort nationaler und internationaler Forschung. Bewilligter Betrag Fr. 220 000

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 000 000): in Franken 1. Iras Cotis Herstellungsbeitrag 30 000 2. Stiftung Alpine Rettung Schweiz Beitrag an alpines Rettungswesen 165 000 3. Landzunft Regensdorf Druckkostenbeitrag 15 000 4. Fachverband Fussgängerverkehr Schweiz Kampagnenbeitrag 12 000 5. Archiv für Zeitgeschichte Beitrag für Archiverschliessung 220 000 Total 442 000

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Zitiert in