RRB Nr. 1851/2009
Gemeindewesen, Sicherheits-Zweckverband Thurtal-Süd, neue Statuten, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. November 2009
1851. Gemeindewesen (Sicherheits-Zweckverband Thurtal-Süd)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeindegesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Altikon, Dinhard, Ellikon a. d. Th. und Rickenbach bilden seit 2001 einen Zweckverband für die Bildung einer gemeinsamen Organisation für den Schutz der Bevölkerung (RRB Nr. 947/2001). Seit Januar 2007 beschränkt sich die Zusammenarbeit der Gemeinden auf den Bereich der Feuerwehr (RRB Nr. 1278/2007). Infolge der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Revision zu unterziehen. Aufgrund der umfassenden Umgestaltung der Statuten handelt es sich dabei um eine Totalrevision. Am 31. März, 12. Mai und 12. und 29. Juni 2009 haben die vier Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Ausgestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Finanzbefugnisse der Verbandsorgane neu geordnet sowie die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Sicherheits-Zweckverbands Thurtal-Süd werden genehmigt.
II. Mitteilung an die Sicherheitskommission des Sicherheits-Zweckverbands Thurtal-Süd, c/o Gemeindeverwaltung Altikon, 8479 Altikon, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Altikon, 8479 Altikon,
Dinhard, 8474 Dinhard, Ellikon, 8548 Ellikon a. d. Th., und Rickenbach, 8545 Rickenbach, den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, sowie an die Gebäudeversicherung Kanton Zürich und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi