RRB Nr. 192/2011
Steuergesetz, Steuerentlastung für natürliche Personen, Änderung, mit zwei Gegenvorschlägen von Stimmberechtigten, Beleuchtender Bericht
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Februar 2011
192. Steuergesetz (Änderung vom 30. März 2009;
Erwägungen
Steuerentlastungen für natürliche Personen) und Gegenvorschläge von Stimmberechtigten; Beleuchtender Bericht Am 30. März 2009 beschloss der Kantonsrat eine Änderung des Steuergesetzes betreffend Steuerentlastungen für natürliche Personen. In der Folge wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen; zudem wurden die beiden Gegenvorschläge von Stimmberechtigten «Eine nachhaltige Steuerstrategie» und «Tiefere Steuern für Familien» eingereicht. Nachdem der Kantonsrat am 18. Januar 2010 den Gegenvorschlag «Eine nachhaltige Steuerstrategie» für ungültig erklärt hatte, erkannte später das Bundesgericht, dass dieser Gegenvorschlag nur teilweise ungültig sei. Darauf beschloss der Kantonsrat am 29. November 2010, die Änderung des Steuergesetzes vom 30. März 2009, der gültige Teil des Gegenvorschlags «Eine nachhaltige Steuerstrategie» und der Gegenvorschlag «Tiefere Steuern für Familien» seien den Stimmberechtigten zur Abstimmung zu unterbreiten. Gleichzeitig übertrug er die Abfassung des Beleuchtenden Berichts dem Regierungsrat. Mit Beschluss vom 19. Januar 2011 setzte der Regierungsrat die Volksabstimmung auf den 15. Mai 2011 an und legte das Abstimmungsverfahren fest.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Steuergesetz (Änderung vom 30. März 2009; Steuerentlastung für natürliche Personen) und zu den zwei Gegenvorschlägen von Stimmberechtigten wird der Beleuchtende Bericht verabschiedet.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi