Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 192/2019

Kantonsratsgesetz, Anfragen an Gerichte, Inkraftsetzung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. März 2019

192. Kantonsratsgesetz (Änderung vom 26. November 2018;

Erwägungen

Anfragen an Gerichte; Inkraftsetzung) Am 26. November 2018 beschloss der Kantonsrat eine Änderung des Kantonsratsgesetzes vom 5. April 1981 (LS 171.1; Anfragen an Gerichte; ABl 2018-11-30). Mit Verfügung vom 7. Februar 2019 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum ergriffen wurde (ABl 2019-02-08). Diese Verfügung ist rechtskräftig. In Absprache mit der Geschäftsleitung des Kantonsrates soll diese Gesetzesänderung auf den 1. Juni 2019 in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 26. November 2018 des Kantonsratsgesetzes vom 5. April 1981 (Anfragen an Gerichte) wird auf den 1. Juni 2019 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli