RRB Nr. 20/2014
Strassen, Pfungen, 7 Weiacher-/Winterthurerstrasse, Erstellung einer siedlungsverträglichen Hauptverkehrsstrasse, Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fussgänger, Projektfestsetzung, neue und gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Januar 2014
20. Strassen (Pfungen, 7 Weiacher-/Winterthurerstrasse)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Weiacher-/Winterthurerstrasse zwischen Winterthur und Embrach ist eine kantonale Hauptverkehrsachse. Sie ist eine wichtige Verbindung ab der Abfahrt der Autobahn A 1 in Richtung Embrach. Auf der Weiacher-/Winterthurerstrasse verkehren täglich mehr als 18 500 Fahrzeuge mit einem erheblichen Schwerverkehrsanteil von 7,5%. Das Hauptziel des Projekts besteht darin, die Strasse in Pfungen siedlungsverträglicher umzugestalten. Das heisst einerseits, die Tempolimite von 60 auf 50 km/h zu senken, und anderseits, verschiedene Querungsstellen und einen einseitigen, durchgehenden Gehweg einzurichten. Der Oberbau der Fahrbahn ist sanierungsbedürftig, da die Substanz in Bezug auf die bestehenden Belagsschichtdicken ungenügend ist. Zusätzlich werden die Randabschlüsse erneuert und örtlich die Strassenentwässerungsanlagen repariert. Im Sinne der Werterhaltung plante das Strasseninspektorat für das Jahr 2016 die Instandsetzung der Weiacher- und Winterthurerstrasse. In Absprache mit den Unterhaltsregionen I und III wurde dieses Vorhaben in das Bauprojekt Strassenraumgestaltung/-sanierung integriert und als gemeinsames Kombiprojekt weitergeführt. Das Tiefbauamt hat zusammen mit der Kantonspolizei und der Gemeinde Pfungen ein Projekt ausgearbeitet, das folgende Massnahmen vorsieht: – Hauptverkehrsstrasse in Pfungen zwischen km 15.850-16.815 siedlungsverträglicher umgestalten; – Aus- und Neubau des bestehenden Gehweges; – Verbesserung der Verkehrssicherheit besonders für die Fussgängerinnen und Fussgänger (Schutzinseln und Querungshilfen); – Instandsetzung Fahrbahn km 12.500-16.815 sowie Erneuerung der Randabschlüsse; – Anpassung der öffentlichen Beleuchtung gemäss den geltenden Richtlinien; – Reparatur der Strassenentwässerung; – Werkleitungsbau für die bestehende Lichtsignalanlage und Anlagen Dritter.
Der Gemeinderat Pfungen hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG) mit Schreiben vom 24. September 2012 zugestimmt. Das Mitwirkungsverfahren für die Bevölkerung im Sinne von § 13 StrG erfolgte durch eine öffentliche Planauflage vom 20. Juli bis 18. August 2012. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einwendungen eingegangen. Die öffentliche Auflage des Ausführungsprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 1. Februar bis 4. März 2013. Innerhalb der Auflagefrist sind drei Einsprachen eingegangen, wovon eine enteignungsrechtliche Begehren enthielt. Im Rahmen der Einigungsverhandlung mit den einsprechenden Parteien konnte bezüglich der Projektanpassungen und des Landerwerbs eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Mit der Unterzeichnung des Anpassungsprotokolls bzw. des Abtretungsvertrags zogen die Einsprechenden in Kenntnis der bereinigten Projektpläne ihre Einsprachen zurück.
B. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Abklärungen durch die Fachstelle Lärmschutz vom 28. August 2012 haben ergeben, dass das Projekt aus lärmtechnischer Sicht unbedenklich ist. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 24. Oktober 2013 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 75 000 Bauarbeiten 4 065 000 Nebenarbeiten 530 000 Technische Arbeiten 395 000 Total 5 065 000 Die Instandsetzung und Erneuerung der Fahrbahn ist Sache des Kantons. Der Erstellung der Mehrzweckstreifen (FGSO), der Mittelinseln, der Alleebäume sowie dem Ersatz der Schachtabdeckungen der Kanalisation hat die Gemeinde Pfungen mit Brief vom 24. September 2012 sowie dem E-Mail vom 4. November 2013 zugestimmt und sich mit der Kostenbeteiligung von pauschal Fr. 90 000 einverstanden erklärt. Die Beträge werden nach Inbetriebnahme der Anlage der Gemeinde in Rechnung gestellt und nach Zahlungseingang dem Konto 8400.61100 80010, Rückerstattung von Investitionsausgaben, Fahrbahnen und Beleuchtung (Profit-Center P84490, Objekt 84S-80370), gutgeschrieben. Der Kostenteiler gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Gemeinde Total Pfungen Fr. Fr. Fr. Erneuerung Staatsstrassen (86,0%) 4 249 500 90 000 4 339 500 Fussgängeranlagen (8,0%) 428 500 428 500 Staatsstrassen (4,0%) 206 500 206 500 Verkehrseinrichtungen (2,0%) 90 500 90 500 Total 4 975 000 90 000 5 065 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist unter Berücksichtigung des erwähnten, rechtsverbindlich zugesicherten Beitrages der Gemeinde Pfungen von Fr. 90 000 eine Nettoausgabe von Fr. 4 975 000 zu bewilligen, wovon Fr. 4 249 500 als gebunden gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG in die Investitionsrechnung sowie Fr. 725 500 als neu in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 5 065 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgaben Fr. Fr. Fr. Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 4 339 500 4 339 500 Staatsstrassen Erneuerung (federführend) Konto 8400.50100 00000 428 500 428 500 Fussgängeranlagen Konto 8400.50110 00000 206 500 206 500 Staatsstrassen Konto 8400.50120 00000 90 500 90 500 Verkehrseinrichtungen Total 4 339 500 725 500 5 065 000 In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1761/2011 bewilligte Ausgabe von Fr. 300 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgaben aufzuheben.
Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 182 970. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Zinsen (2,25%) Abschreibungssatz Abschreibung Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Erneuerung 85% 4 249 500 47 810 2,5% 106 000 Fussgängeranlagen 9% 428 500 4 820 2,5% 11 000 Staatsstrassen 4% 206 500 2 320 2,5% 5 000 Verkehrseinrichtungen 2% 90 500 1 020 5,0% 5 000 Zwischentotal 55 970 127 000 Total 100% 4 975 000 182 970 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80370, Gemeinde Pfungen, 7 Weiacherstrasse, aufzunehmen. Die Anteile für Staatsstrassen, Fussgängeranlagen und Verkehrseinrichtungen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2014 mit Fr. 3 000 000 enthalten und im KEF 2014–2017 für das Jahr 2015 mit Fr. 1 975 000 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Erstellung einer siedlungsverträglichen Hauptverkehrsstrasse, den Aus- und Neubau des bestehenden Gehweges, die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fussgänger, die Instandsetzung der Strasse, die Anpassung der öffentlichen Beleuchtung, die Reparatur der Strassenentwässerung sowie den Werkleitungsbau für die Lichtsignalanlage an der Weiacher-/Winterthurerstrasse, Pfungen, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung werden eine neue Ausgabe von Fr. 725 500 und eine gebundene Nettoausgabe von Fr. 4 249 500, insgesamt Fr. 4 975 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 24. Oktober 2013)
IV. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1761/2011 wird aufgehoben.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an den Gemeinderat Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi