Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 201/2015

Volksschulverordnung, Schulpsychologischer und Schulärztlicher Dienst, Änderung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2015

201. Volksschulverordnung, Änderung

Erwägungen

I. Die Bildungsdirektion unterbreitet mit Antrag vom 27. Februar 2015 einen Antrag über eine Änderung der Volksschulverordnung, Schulpsychologischer und Schulärztlicher Dienst. Der Regierungsrat beschliesst die Änderung (siehe ABl 2015-03-13). II. Mitteilung an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Zitiert in