Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 203/2023

Gemeindewesen, Ehemaliges Kreisspital Rüti, Auflösung, Kenntnisnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. März 2023

203. Gemeindewesen (Zweckverband Ehemaliges Kreisspital Rüti)

Erwägungen

1. Die Politischen Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Hombrechtikon und Rüti bilden seit 1970 einen Zweckverband für die Erhaltung der Liegenschaft des ehemaligen Kreisspitals Rüti als Land- und Raumreserve für künftige Aufgaben im Interesse der Verbandsgemeinden (RRB Nr. 1914/1970). Aufgrund des revidierten Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (LS 131.1) und der damit einhergehenden zahlreichen Änderungen für den Zweckverband beantragten die Gemeindevorstände den Verbandsgemeinden die Auf‌lösung des Zweckverbands. Die Gemeinde Rüti übernimmt gegen Entschädigung der übrigen Verbandsgemeinden alle Vermögenswerte des Zweckverbands. Anlässlich der Urnenabstimmung vom 25. September 2022 haben die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden beschlossen, den Zweckverband per 31. Dezember 2022 aufzulösen. Die Bezirksräte Hinwil und Meilen haben bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Mit Gesuch vom 5. Januar 2023 ersuchte der bisherige Präsident des Zweckverbands den Regierungsrat um Kenntnisnahme von der Auf‌lösung des Zweckverbands per 31. Dezember 2022.

2. Die Auf‌lösung des Zweckverbands Ehemaliges Kreisspital Rüti gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des aufgelösten Zweckverbands sind von der vormaligen Verbandssitzgemeinde Rüti ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivgesetz (LS 170.6) zu richten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Auf‌lösung des aus den Politischen Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Hombrechtikon und Rüti bestehenden Zweckverbands Ehemaliges Kreisspital Rüti per 31. Dezember 2022 wird Kenntnis genommen.

II. Die Akten des aufgelösten Zweckverbands Ehemaliges Kreisspital Rüti sind von der vormaligen Verbandssitzgemeinde Rüti ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.

III. Mitteilung an – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Bubikon, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, – Dürnten, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten, – Hinwil, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil, – Hombrechtikon, Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon, – Rüti, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti, – die Bezirksräte – Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, – Meilen, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, – die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli