Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 207/2024

Strassen, Hombrechtikon, Grüningen, 726 Grüninger-/Hombrechtikerstrasse, Radweglückenschliessung, Instandsetzung, Ersatzneubau Bachdurchlass, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Februar 2024

207. Strassen (Hombrechtikon/Grüningen, 726 Grüninger-/ Hombrechtikerstrasse, Radweglückenschliessung, Instandsetzung, Ersatzneubau Bachdurchlass, gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss vom 28. Februar 2024 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat, für die Schliessung der Radweglücke zwischen Hombrechtikon und dem Ortsteil Binzikon in der Gemeinde Grüningen sowie für den Ausbau des Bachdurchlasses Dändlikerbach einen Objektkredit von Fr. 6 390 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen (Vorlage 5945). Bezüglich der Beschreibung der Ausgangslage und des Projekts sowie der Kostenaufteilung und der Finanzierung kann darauf verwiesen werden.

B. Finanzierung und Bewilligung gebundene Ausgaben Neben der Radweglückenschliessung und der Verbreiterung des Bachdurchlasses Dändlikerbach, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates für eine neue Ausgabe sind, werden auch Instandsetzungsarbeiten ausgeführt. Dafür fallen Ausgaben von Fr. 4 510 000 für die Fahrbahninstandsetzung zwischen Hombrechtikon und dem Weiler Herrgass sowie beim Ortseingang Grüningen, die Anpassung und Erneuerung der Strassenentwässerung und den Ersatzneubau des Bachdurchlasses Dändlikerbach an. Diese Aufwendungen sind gebunden, weshalb für deren Bewilligung der Regierungsrat zuständig ist (§ 36 lit. b in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. b Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [LS 611]). Unter Vorbehalt der Bewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantonsrat ist mit dem vorliegenden Beschluss eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 510 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 10 900 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht:

Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Kanton Kanton Gemeinde Hombrechtikon Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 41% 4 510 000 4 510 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50130 00000 59% 6 360 000 30 000 6 390 000 Fahrradanlagen Total 100% 4 510 000 6 360 000 30 000 10 900 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 919/2017 bewilligte Ausgabe von Fr. 450 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Gesamtvorhaben verursacht, unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 30 000, jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 313 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschrei- Betrag in Franken in Franken bungssatz in Franken Erneuerung Staatsstrassen 41% 4 510 000 17 000 2,5% 113 000 Fahrradanlagen 59% 6 360 000 24 000 2,5% 159 000 Zwischentotal 41 000 272 000 Total 100% 10 870 000 313 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81169, Hombrechtikon und Grüningen, 726 Grüninger-/Hombrechtikerstrasse, Radweglückenschliessung, aufzunehmen. Der Betrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024– 2027 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 726 Grüninger-/Hombrechtikerstrasse in den Gemeinden Hombrechtikon und Grüningen sowie den Ersatzneubau des Bachdurchlasses Dändlikerbach in der Gemeinde Hombrechtikon wird unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der neuen Ausgabe durch den Kantonsrat eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 510 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)

III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 919/2017 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an den Gemeinderat Hombrechtikon, Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon (ES), den Gemeinderat Grüningen, Stedtligass 12, 8627 Grüningen (ES), sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli