RRB Nr. 208/2019
Agrarpolitik ab 2022, Schreiben an das WBF
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. März 2019
208. Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) (Vernehmlassung)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 14. November 2018 eröffnete das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung das Vernehmlassungsverfahren über die Weiterentwicklung der schweizerischen Agrarpolitik (AP22+). Die Vorlage soll den Akteuren der Land- und Ernährungswirtschaft in den Bereichen Markt, Betrieb und natürliche Ressourcen neue Perspektiven geben. Die agrarpolitischen Massnahmen sollen so angepasst werden, dass die Land- und Ernährungswirtschaft auf den in- und ausländischen Märkten erfolgreich agieren, die Ressourcen effizient nutzen und die Umwelt schonen kann. Marktorientierung, unternehmerische Potenziale, Selbstverantwortung und die Innovationskraft in der Landwirtschaft sollen mit der AP22+ gestärkt werden. Vorgeschlagene Massnahmen sind insbesondere eine Anpassung des Direktzahlungssystems mit einer Neugestaltung der Versorgungssicherheitsbeiträge, die Modernisierung des Boden- und Pachtrechts zur Erleichterung des Quereinstiegs in die Landwirtschaft und der Einbezug neuer Produktionsformen ins Landwirtschaftsrecht wie die Produktion von Insekten oder Algen zu Nahrungs- und Futterzwecken. Im Bereich Umwelt und natürliche Ressourcen sollen die Agrarökosystemleistungen langfristig gesichert und die Umweltbelastung sowie der Verbrauch an nicht erneuerbaren Ressourcen weiter reduziert werden. Zu diesem Zweck soll insbesondere der ökologische Leistungsnachweis weiterentwickelt, die Biodiversitätsförderung angepasst sowie die standortangepasste Landwirtschaft mit regionalen Gesamtkonzepten gefördert werden. Die AP22+ enthält auch ein Massnahmenpaket zur Trinkwasserinitiative. Damit soll insbesondere die maximal erlaubte Hofdüngerausbringung pro Fläche gemäss Gewässerschutzgesetz reduziert, im ökologischen Leistungsnachweis Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Umweltrisiko nicht mehr angewendet werden dürfen und der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel verstärkt mit Produktionssystembeiträgen gefördert werden. Die Höhe der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2022–2025 soll nominal weitgehend den 2018–2021 geplanten Ausgaben entsprechen. Grundsätzlich wird die Absicht des Bundes, im System der Land- und Ernährungswirtschaft die Innovation und Eigenverantwortung stärker zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gezielter zu fördern, begrüsst. Ein
einheitlicher Betriebsbeitrag wird daher als ungezielte Förderung ohne erkennbare Leistung abgelehnt. Die vorgesehene Abschaffung des Direktzahlungskurses wird begrüsst, ebenso, dass der Bildungsabschluss mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis als Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen gelten soll. Der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) ist eine Grundanforderung für Direktzahlungen und soll dies bleiben und nicht mit Auflagen aus anderen Themenbereichen – mit Ausnahme des Bodenschutzes – ergänzt werden. Die Neuerungen bei den Biodiversitätsbeiträgen durch die Einführung eines zweistufigen Konzepts wird als kritisch angesehen. Die Idee eines Biodiversitätskonzepts auf Betriebsstufe kann jedoch für einzelne Betriebe interessant sein, obwohl der administrative Aufwand für Beratung und Kontrolle voraussichtlich erheblich wäre. Die Auswirkungen sollen im Rahmen eines Ressourcenprojektes im Kanton Zürich in der Praxis geprüft werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die heutigen Erfolge im Bereich der Biodiversität durch die Vernetzungsprojekte im Kanton Zürich nicht durch ein neues System geschwächt oder gar zunichte gemacht werden. Zudem wird vorgeschlagen, dass neu ein Beitrag für wildökologisch wertvolle Extensivflächen abgegolten werden soll. Grundsätzlich sollen der Landwirtschaft gerade auch im Bereich der Emissionen und Immissionen erreichbare Zielwerte vorgegeben werden, die mit wirksamen Mitteln und einem konsequenten Vollzug erreicht werden können. Die vorgeschlagene Reduktion der Düngergrossvieheinheit wird daher als nicht zielführend kritisiert. Tiergesundheitsbeiträge erscheinen im Rahmen der Strategie Antibiotikaresistenzen des Bundes sinnvoll, jedoch sind die im Bericht enthaltenen Vorschläge weder ausgereift noch vollzugstauglich. Die regionalen landwirtschaftlichen Strategien (RLS) werden grundsätzlich begrüsst. Eine stärkere Regionalisierung trägt den grossen regionalen Unterschieden in den Kantonen Rechnung. Allerdings dürfen RLS das bisherige System nicht verkomplizieren und der Vollzug muss gewährleistet sein. Die Finanzierung der RLS soll zu 90% vom Bund übernommen werden. Im Bereich des Boden- und Pachtrechts wird der Aufhebung der Belastungsgrenze und der Lockerung für juristische Personen mit einer Anpassung zugestimmt. Das Ziel der Vorlage, eine weitere Vereinfachung der Administration,
wird auch bei dieser Revision klar nicht erreicht. Obschon es in einzelnen Bereichen zu Vereinfachungen kommt, wird auch diese Revision bei den Kantonen zu einem personellen und finanziellen Mehraufwand führen, insbesondere beim ÖLN, bei der standortangepassten Landwirtschaft, den Pflanzenschutzmittelbewilligungen sowie den Tiergesundheitsbeiträgen. Für den Kanton Zürich ist im Rahmen dieser Revision mit insgesamt einer zusätzlichen Vollzeitstelle zu rechnen. Es ist alles daran zu setzen, den Kantonen einen möglichst aufwandarmen und dennoch wirksamen Vollzug zuzugestehen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (Zustelladresse: Bundesamt für Landwirtschaft, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern, auch per E-Mail als PDF- und Word-Dokument an schriftgutverwaltung@blw.admin.ch): Mit Schreiben vom 14. November 2018 haben Sie uns eingeladen, zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und stellen Ihnen in der Beilage unsere ausführliche Stellungnahme in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Rückmeldeformular zu. Unsere Kernaussagen lauten wie folgt: Grundsätzlich wird die Absicht, im System der Land- und Ernährungswirtschaft die Innovation und Eigenverantwortung stärker zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gezielter zu fördern, begrüsst. Der Kanton Zürich äussert sich in der detaillierten Stellungnahme grundsätzlich nur zu den vollzugsrelevanten Themen und nicht zu Fragen bezüglich Marktordnung. Eine Ausnahme bilden die Änderungen in der Kategorie Weinklassierung. Das Ziel der Vorlage, eine weitere Vereinfachung der Administration, wird auch bei dieser Revision leider klar verfehlt. Obschon es in einzelnen Bereichen zu Vereinfachungen kommt, wird auch diese Revision bei den Kantonen zu einem personellen und finanziellen Mehraufwand führen, insbesondere beim ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN), bei der standortangepassten Landwirtschaft, den Pflanzenschutzmittelbewilligungen und den Tiergesundheitsbeiträgen. Es ist alles daran zu setzen, den Kantonen einen möglichst aufwandarmen und dennoch wirksamen Vollzug zuzugestehen.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli