Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 2142/2009

Postulat Ruedi Lais, Wallisellen, und Yves de Mestral, Zürich, betreffend Datenschutz für Schweizer Hotelgäste, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 381/2009

Sitzung vom 23. Dezember 2009

2142. Dringliches Postulat (Datenschutz für Schweizer Hotelgäste)

Erwägungen

Die Kantonsräte Ruedi Lais, Wallisellen, und Yves de Mestral, Zürich, haben am 7. Dezember 2009 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird gebeten aufzuzeigen, wie die Verwendung von Daten über Hotelgäste schweizerischer Nationalität gesetzlich geregelt und gleichzeitig ein angemessener Datenschutz gewährleistet werden kann. Begründung: Die Beherbergungsbetriebe haben gem. § 32 des Gemeindegesetzes (LS 131.1) eine Gästeliste zu führen und der Polizei alle Gäste mit einem Meldezettel zu melden. Die POLIS-Verordnung (LS 551.103) regelt in den §§ 5–11 den Umgang mit diesen Daten. In den letzten Jahren wurden die Meldezettel zum grossen Teil durch elektronische Formulare, resp. Datensätze, ersetzt, die von den Beherbergungsbetrieben zur Kantonspolizei transferiert und dort regelmässig oder sogar automatisch mit RIPOL und dem Schengen-Informationssystem (SIS) abgeglichen werden. In Art. 45 des Schengen-Abkommens (AS 0.362.268.1) verpflichtet sich die Schweiz lediglich, die Daten aller ausländischen Hotelgäste, welche im Kanton Zürich mittels «Meldezettel» gemeldet worden sind, für zuständige Behörden «bereitzuhalten». Für eine systematische Überprüfung der Daten Schweizerischer Hotelgäste bietet das Abkommen hingegen keine rechtliche Grundlage. Im Zug der Revision des Gemeindegesetzes (Vorlage 4593), welche wegen der Eidg. Volkszählung 2010 unter hohem Zeitdruck erfolgen muss, wird darauf verzichtet, diese Lücke zu schliessen. Diese bedeutet das Andauern des bezüglich Datenschutz unbefriedigenden Zustandes. Die Zwecke (Gefahrenabwehr, Fahndung, Suche nach Vermissten) und die Grenzen der Verwendung dieser Daten müssen gesetzlich geregelt werden, wobei ein angemessener Datenschutz zu gewährleisten ist. Der Kantonsrat hat das Postulat am 14. Dezember 2009 dringlich erklärt.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zum dringlichen Postulat Ruedi Lais, Wallisellen, und Yves de Mestral, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Das Gemeindegesetz (GG; LS 131.1) schreibt in § 32 Abs. 3 vor, dass Beherbergungsbetriebe eine Gästekontrolle zu führen haben, wobei der Meldeschein der Polizei zur Verfügung zu stellen ist. Im Rahmen der Vorlage 4593 zur Änderung des Gemeindegesetzes hat der Regierungsrat eine neue Bestimmung vorgeschlagen, welche die Gästekontrolle von Schweizerinnen und Schweizern regeln soll. Damit soll die Meldepflicht in Bezug auf Ausländerinnen und Ausländer, die bereits gestützt auf das Schengener Durchführungsübereinkommen (SR 0.36.268.1) und das Ausländerrecht besteht, ergänzt werden. Berücksichtigt wurde in der neuen Bestimmung unter anderem, dass ein Teil der Beherbergungsbetriebe heute die Angaben aus dem Meldeschein auf elektronischem Weg an die Polizei übermittelt. Die Kommission für Staat und Gemeinden des Kantonsrates (STGK), der die Vorlage 4593 zur Prüfung und Antragstellung zugewiesen worden war, hat entschieden, den heutigen § 32 Abs. 3 GG unverändert zu belassen und damit die neu vorgeschlagene Bestimmung abzulehnen. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2009 teilte die STGK diesen Entscheid dem Vorsteher der Sicherheitsdirektion mit und führte unter anderem aus, die Art der Weitergabe der Daten durch die Beherbergungsbetriebe an die Polizei sei ausdrücklich zu regeln, insbesondere seien die Fragen der elektronischen Datenübermittlung und der Verwendung der Daten durch die Polizei zu klären. Die Kommission ersuchte deshalb darum, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Die Sicherheitsdirektion ist zurzeit damit befasst, notwendige Änderungen und Ergänzungen der Polizeigesetzgebung zu prüfen. Die Frage der Hotel- bzw. Gästekontrolle ist Teil dieser Prüfung. Der Regierungsrat ist deshalb bereit, das dringliche Postulat KR-Nr. 381/2009 entgegenzunehmen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi