RRB Nr. 217/2016
Anfrage Claudio Schmid, Bülach, Michael Biber, Bachenbülach, und Rico Brazerol, Horgen, betreffend Entfall von Verwaltungsaufwand durch Aufhebung der KKBB, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 335/2015
Sitzung vom 16. März 2016
217. Anfrage (Entfall von Verwaltungsaufwand durch Aufhebung der KKBB) Die Kantonsräte Claudio Schmid, Bülach, Michael Biber, Bachenbülach, und Rico Brazerol, Horgen, haben am 14. Dezember 2015 folgende Anfrage eingereicht: Am 30. November 2015 beschloss der Zürcher Kantonsrat mit der Aufhebung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) die Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB) abzuschaffen. Diese Beiträge für die Betreuung von Kleinkindern gingen zu Lasten der Gemeinden. Administrativ geprüft allerdings wurden die Gesuche um Entrichtung von KKBB durch das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) des Kantons Zürich. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Frage gebeten
Erwägungen
1. Wieviel Personen sind für die Bearbeitung der KKBB Anträge im Kanton Zürich zuständig (Stellenprozente) und werden diese Stellen nach der definitiven Abschaffung der KKBB aufgehoben?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Claudio Schmid, Bülach, Michael Biber, Bachenbülach, und Rico Brazerol, Horgen, wird wie folgt beantwortet: Das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) ist zuständig für die Inkassohilfe gemäss § 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 14. März 2011 (KJHG, LS 852.1) sowie für die Klärung der Ansprüche, die Antragsstellung an die zuständige Gemeinde und den Vollzug des Gemeindeentscheids im Bereich der Alimentenbevorschussung, der Überbrückungshilfe und der Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB) gemäss §§ 23–27 KJHG für alle Gemeinden des Kantons Zürich mit Ausnahme der Stadt Zürich. Die Stadt Zürich ist gestützt auf § 10 KJHG selber für die Leistungserbringung in der Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Im Folgenden werden deshalb ausschliesslich die personellen Mittel des AJB berücksichtigt.
Im Stellenplan des AJB sind 49,1 Stellen, verteilt auf zurzeit 62 Mitarbeitende, für die Bewältigung der genannten Aufgaben im Bereich der Inkassohilfe und der finanziellen Leistungen vorgesehen. Alle Mitarbeitenden sind sowohl im Inkassobereich als auch im Bereich der finanziellen Leistungen tätig; eine Ausscheidung der personellen Mittel nur für den Bereich der KKBB ist deshalb nicht möglich. Die Fallzunahme bei den KKBB überstieg nach der Inkraftsetzung der Verordnung über die Alimentenhilfe und die Kleinkinderbetreuungsbeiträge vom 21. November 2012 (AKV, LS 852.13) die Erwartung um ein Mehrfaches. Dies erforderte kurzfristig wirksame organisatorische Massnahmen wie z. B. eine Verringerung der Telefonzeiten und der Beratungstätigkeit sowie die Verlagerung der internen Mittel vom Inkasso von Unterhaltsansprüchen und bevorschussten Kinderunterhaltsbeiträgen auf die Bearbeitung der KKBB-Gesuche. Da trotz dieser Massnahmen der Rückstand bei der Gesuchbearbeitung nicht verringert werden konnte, mussten ab dem zweiten Semester 2013 in den regionalen Geschäftsstellen befristet Aushilfen angestellt werden. Die Mehrkosten für diese Aushilfen wurden innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, kompensiert. Die Anstellungen der noch im Umfang von 3,5 Stellen tätigen Aushilfen werden auf den 30. Juni 2016 beendet. Aufgrund des Wegfalls der KKBB werden die 49,1 Stellen wieder im vollen Umfang für die Bewältigung des Alltagsgeschäfts im Bereich der Inkassohilfe und der finanziellen Leistungen (ohne KKBB) eingesetzt. Dies ermöglicht insbesondere, die Inkassotätigkeit im Bereich der Alimente zu verstärken, wodurch eine Erhöhung der Rückforderungsquote zugunsten der Gemeinden angestrebt wird.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi