Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 218/2017

Dritte allgemeine Überprüfung (UPR) der Menschenrechtslage in der Schweiz vor dem UNO-Menschenrechtsrat, Schreiben an die KdK

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. März 2017

218. Dritte UPR-Überprüfung der Schweiz vor dem UNO-Menschenrechtsrat (Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen)

Erwägungen

Am 10. November 2017 wird die dritte allgemeine Überprüfung der Menschenrechtslage in der Schweiz (Universal Periodic Review UPR) vor dem Menschenrechtsrat der UNO in Genf stattfinden. Grundlage dieser Überprüfung ist der dritte UPR-Bericht der Schweiz, der im Juli 2017 dem UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) übergeben werden muss. In der Schweiz fallen einige Menschenrechtsbereiche auch in die Kompetenz der Kantone. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) gebeten, eine Konsultation der Kantone zum Berichtsentwurf des Bundesrates durchzuführen. Der Bericht sollte die wesentlichen Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte seit der zweiten Überprüfung der Schweiz 2012 abbilden. Besondere Aufmerksamkeit gilt gemäss dem UNHCHR dem Stand der Umsetzung der angenommenen Empfehlungen im Rahmen der zweiten UPR-Überprüfung. In einem ersten Schritt haben die kantonalen Direktorenkonferenzen und die KdK bereits zum Berichtsentwurf des Bundesrates Stellung genommen. In einem zweiten Schritt werden nun die Kantone gebeten, über ihre etwaigen getroffenen Massnahmen hinsichtlich der 2012 angenommenen Empfehlungen Bericht zu erstatten. Das UNHCHR ermutigt die Schweiz, auch getroffene Massnahmen zu den nicht angenommenen Empfehlungen mitzuteilen. Des Weiteren bittet das UNHCHR die Schweiz, über Schwierigkeiten im Rahmen der Umsetzung der angenommenen Empfehlungen zu berichten. Die gemeinsame Stellungnahme der Kantone wird an der KdK- Plenarversammlung vom 17. März 2017 auf der Grundlage der Rückmeldungen der Kantonsregierungen bereinigt und beschlossen.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen (auch per E-Mail an mail@kdk.ch): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, uns zum Entwurf des Staatenberichts des Bundesrates im Rahmen der dritten UPR-Überprüfung der Schweiz zu äussern. Grundsätzlich sind wir mit dem Berichtsentwurf des Bundesrates bzw. mit den bereits eingebrachten Anmerkungen durch die interkantonalen Konferenzen einverstanden. Im Folgenden schlagen wir mögliche Ergänzungen aus Sicht der Kantone vor und weisen auf einige Entwicklungen und Gegebenheiten im Kanton Zürich in Zusammenhang mit den Themenbereichen der Empfehlungen hin: Empfehlung 123.4: Drittes Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren Es könnte im Bericht ergänzend darauf hingewiesen werden, dass neben dem Bundesrat und dem Parlament auch eine grosse Mehrheit der Kantonsregierungen in ihrer Vernehmlassung einen Beitritt der Schweiz ausdrücklich begrüsst hat. Empfehlungen 123.18, 123.19, 123.20, 123.21 und 123.22: Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) als nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) gemäss den Pariser Grundsätzen weiterentwickeln Es soll im Bericht ergänzend darauf hingewiesen werden, dass das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell grundsätzlich auch von den Kantonen unterstützt wird (vorbehältlich der sich noch in Erarbeitung befindenden konkreten Vernehmlassungsvorlage). Durch die universitäre Verankerung leisten insbesondere die Standortkantone ebenfalls einen Beitrag an die Institution. Für die Kantone ist wichtig, dass der föderale Staatsaufbau der Schweiz und ein entsprechend unterschiedlicher Vollzug im Rahmen der menschenrechtlichen Vorgaben durch die unabhängige Institution anerkannt werden. Empfehlung 123.82: Die staatlichen Programme zur Prävention von Suizid und Drogenkonsum bei Kindern und Jugendlichen weiterführen Im ersten Absatz des Berichtsentwurfs zum Thema Suizidprävention können wir ergänzend darauf hinweisen, dass der Kanton Zürich auch über ein eigenes Schwerpunktprogramm «Suizidprävention» verfügt. Ein Projekt widmet sich besonders dem Thema «Suizidprävention und Krisenbewältigung in Volksschule und Sekundarstufe II». Im zweiten Absatz des Berichtsentwurfs sollte in der ersten Zeile nach «… Nationalen Stra- tegie» noch das Wort «Sucht» ergänzt werden. Im Berichtsentwurf wird

die Präventionsarbeit der Kantone im Schulbereich bereits erwähnt. Die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich arbeiten auch im Freizeitbereich mit der Jugendarbeit zusammen und haben Angebote für Familien- und Elternorganisationen. Empfehlung 122.20: Die Politik zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Fahrenden fortsetzen Gemäss den im Berichtsentwurf erwähnten Zwischenergebnissen der Arbeit am Aktionsplan «Jenische, Sinti, Roma» stehen die Kantone insbesondere hinsichtlich der Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen in der Pflicht. Mit dem Eintrag im kantonalen Richtplan, der entsprechenden Umsetzung im Rahmen der laufenden Gesamtüberprüfung der regionalen Richtpläne und dem sich in Erarbeitung befindenden Konzept für die Bereitstellung von Halteplätzen für Schweizer Fahrende (Verabschiedung durch den Regierungsrat voraussichtlich im ersten Halbjahr 2017) hat sich der Kanton Zürich den Aufgaben in diesem Themenbereich bereits angenommen. Für die Akzeptanz der Arbeiten auf kantonaler Ebene ist es allerdings wichtig, dass der Bund bei der Schaffung von Transitplätzen eine tragende Rolle übernimmt. Empfehlungen 122.28 und 122.29: Die Opfer von Menschenhandel schützen und die Täter verfolgen Im Berichtsentwurf wird lediglich darauf hingewiesen, dass für die Strafverfolgung der Täterinnen und Täter in der Regel die Kantone zuständig sind. Im Kanton Zürich gibt es auf die Bekämpfung von Menschenhandel spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, welche die Verfolgung der Täterinnen und Täter gewährleisten. Die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) forderte die Kantone am 21. November 2013 ausserdem dazu auf, eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt als Ansprechperson für Menschenhandel zu bestimmen, um die interkantonale Zusammenarbeit zu optimieren. Eine Vielzahl von Kantonen hat ausserdem runde Tische und Kooperationsmechanismen gegen Menschenhandel eingerichtet, um die innerkantonale Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Organisationen der Opferhilfe zu gewährleisten. Abgelehnte Empfehlung 123.80: Minderjährige schützen und sicherstellen, dass Gefängnisse für Minderjährige und für Erwachsene voneinander getrennt sind Die im Bericht nicht thematisierte Empfehlung ist im Kanton Zürich

erfüllt (Art. 48 JStG räumte den Kantonen für die Errichtung der notwendigen Einrichtungen eine Frist von zehn Jahren – d. h. bis am 31. Dezember 2016 – ein).

II. Dieser Beschluss ist bis zur Beschlussfassung der KdK vom 17. März 2017 nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Veröffentlichung gemäss Dispositiv II), die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht, Art. 48 — gelesen in der Fassung vom 1. Juli 2016; der Erlass wurde am 1. Januar 2018, 1. Juli 2019, 23. Januar 2023, 1. Januar 2024, 1. Juli 2024 und 1. Juli 2025 erneut konsolidiert.