Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 220/2020

Strassen, Hombrechtikon, 728 Etzelstrasse, Gehweg, Bushaltestellen, Erneuerung Fahrbahn, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. März 2020

220. Strassen (Hombrechtikon, 728 Etzelstrasse, Gehweg, Bushaltestellen, Erneuerung Fahrbahn, zusätzliche Ausgaben)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1087/2017 setzte der Regierungsrat das Projekt für einen neuen Gehweg, hindernisfreie Bushaltestellen und die Erneuerung der Fahrbahn, an der 728 Etzelstrasse in der Gemeinde Hombrechtikon fest und bewilligte eine Ausgabe von insgesamt Fr. 4 755 000. Während der Ausführungsarbeiten sind nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen ersichtlich geworden, die gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von Fr. 895 000 verursachen. Die Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen: – Anpassung des Landpreises durch Verzögerungen infolge Einsprachen und Beschwerden gegen die Projektfestsetzung – Mehrmengen bei provisorischen Belägen wegen der engen Platzverhältnisse und der gewählten Bauphasen – Ein grosser Teil der zu ersetzenden und bestehenden Fundationsschicht im ersten Teil war mit Bauschutt verschmutzt und musste daher als inerter Aushub entsorgt werden. Aufgrund von Sondierungen war in der Submission mit kiesigem Material zur Wiederverwendung gerechnet worden. – Aufgrund der Erfahrungen im ersten Teil muss im zweiten Teil der Fahrbahnsanierung mit einem nicht geplanten Fundationsersatz gerechnet werden, der in der Submission nicht vorgesehen war. – Mehrkosten infolge zusätzlicher Zaun- und Gärtnerarbeiten im Zusammenhang mit den Anpassungsarbeiten – Mehraufwand der Oberbauleitung infolge Einsprachen und Beschwerden gegen die Projektfestsetzung

B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 4. Februar 2020 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Erwerb von Grund und Rechten 560 000 40 000 600 000 Bauarbeiten 2 940 000 635 000 3 575 000 Nebenarbeiten 505 000 80 000 585 000 Technische Arbeiten 750 000 140 000 890 000 Total 4 755 000 895 000 5 650 000 Für die Mehrkosten werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 625 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) und eine neue Ausgabe von Fr. 270 000, insgesamt Fr. 895 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 340 000 zulasten der Erfolgsrechnung und Fr. 555 000 zulasten der Investitionsrechnung. Die neue Ausgabe ist als zusätzliche Bruttoausgabe zu bewilligen. Der Beitrag der Gemeinde Hombrechtikon wurde mit der Projektfestsetzung pauschalisiert und bleibt daher unverändert. In der Staatsbuchhaltung wird die zusätzliche Ausgabe von Fr. 895 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Bewilligte Gebundene Neue Total Ausgaben Ausgaben Ausgaben in Franken in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung 8400.31410 80050 38% 971 000 340 000 1 311 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung 8400.50111 00000 32% 1 249 000 285 000 1 534 000 Erneuerung Staatsstrassen 8400.50100 00000 20% 1 864 000 180 000 2 044 000 Fussgängeranlagen (federführend) 8400.50110 80020 5% 440 000 45 000 485 000 Staatsstrassen Anteil öV 8400.50110 80010 5% 231 000 45 000 276 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Total 100% 4 755 000 625 000 270 000 5 650 000

Die zusätzliche Ausgabe verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 19 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz      Betrag Fr. Fr. Fr. Erneuerung Staatsstrassen 51% 285 000 2 000 2,5% 7 000 Fussgängeranlagen 33% 180 000 1 500 2,5% 5 000 Staatsstrassen Anteil öV 8% 45 000 500 2,5% 1 000 Staatsstrassen 8% 45 000 500 5,0% 2 000 Beleuchtungsanlagen Zwischentotal 4 500 15 000 Total 100% 555 000 19 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-80522, Hombrechtikon, 728 Etzelstrasse, aufzunehmen. Die Anteile für Erneuerung Staatsstrassen, Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, Staatsstrassen Anteil öV, Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2020 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Projekt Gehweg, Bushaltestellen, Erneuerung Fahrbahn, an der 728 Etzelstrasse, Gemeinde Hombrechtikon, werden zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1087/2017 von insgesamt Fr. 4 755 000 zusätzliche Ausgaben von Fr. 895 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, wie folgt bewilligt: 1. zur neuen Ausgabe von Fr. 2 535 000 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 270 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 2 805 000, und 2. zur gebundenen Ausgabe von Fr. 2 220 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 340 000 zulasten der Erfolgsrechnung und eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 285 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 2 845 000. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 5 650 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2016)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — gelesen in der Fassung vom 1. März 2018; der Erlass wurde am 1. Januar 2021, 1. Januar 2022, 1. Juli 2022 und 1. Juli 2022 erneut konsolidiert.

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