Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 3 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 223/2020

Nationalstrassen GE VII, Wartungsarbeiten an den Tunnel-Beleuchtungen, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. März 2020

223. Nationalstrassen (Wartungsarbeiten an den Tunnelbeleuchtungen, Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

Die Wartungsarbeiten an den Beleuchtungen sowie den Sicherheitseinrichtungen in den Nationalstrassentunneln im Gebiet der GE VII müssen während der Tunnelsperrungen im Frühjahr und im Herbst ausgeführt werden. Da aus Kapazitätsgründen die Beleuchtungswartungen nicht nur mit eigenen Mitarbeitenden ausgeführt werden können, wird ein Teil der Arbeiten an Unternehmen vergeben. Die Wartungsarbeiten an den Tunnelbeleuchtungen wurden bisher jeweils für vier Jahre in zwei Losen vergeben. Zur Optimierung (Kontinuität) der Arbeiten und zur Minderung der Administration werden diese neu für vier Jahre in einem Los vergeben. Die Wartungsarbeiten an den Nationalstrassen-Tunnelbeleuchtungen sind Teil des betrieblichen Unterhaltes, der über die Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Strassen abgegolten wird. Gemäss nachfolgender Zusammenstellung ist für die Wartungsarbeiten an den Tunnelbeleuchtungen 2020–2023 mit jährlichen Kosten von Fr. 575 000 zu rechnen: GE VII Nationalstrassentunnel in Franken Gubrist, Stelzen, Bubenholz, Schöneich, Milchbuck, Eggrain, Hafnerberg, Ristet, Aescher, Uetliberg, Bauwerk 713, Islisberg, Eigi, Rüteli, Honeret, Entlisberg, Blatt, Altendorf, Katzensee, Galerie Morgental, Eichrain Jährliche Kosten 575 000 Total Wartungsarbeiten 2020–2023 (4 Jahre) 2 300 000 Für die Wartungsarbeiten an den Nationalstrassen-Tunnelbeleuchtungen im Gebiet der GE VII ist für die Leistungen Dritter für die Jahre 2020–2023 eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) von Fr. 2 300 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31415 80110, Wartungsarbeiten, zu bewilligen. Die Ausgabe von jährlich Fr. 575 000 ist Budget 2020 enthalten und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 eingestellt. Da dieser Beschluss die Preise der Angebote zuungunsten des Kantons beeinflussen könnte, ist die Veröffentlichung des Beschlusses bis zum Abschluss der Vergabeverfahren hinauszuschieben (vgl. § 23 Abs. 2 lit. a Gesetz über die Information und den Datenschutz [LS 170.4]).

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Wartungsarbeiten an den Nationalstrassen-Tunnelbeleuchtungen im Gebiet der GE VII wird für die Leistungen Dritter für die Jahre 2020–2023 eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 300 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2019)

III. Dieser Beschluss ist bis zum Abschluss der Vergabeverfahren für die Beleuchtungswartungsarbeiten nicht öffentlich.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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