RRB Nr. 228/2009
Dringliches Postulat Rene Isler, Winterthur, und Hans Egli, Steinmaur, betreffend keine Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 22/2009
Sitzung vom 11. Februar 2009
228. Dringliches Postulat (Keine Aufnahme
Erwägungen
von Guantánamo-Häftlingen) Die Kantonsräte René Isler, Winterthur, und Hans Egli, Steinmaur, haben am 26. Januar 2009 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird gebeten, sich bei den Bundesbehörden dafür einzusetzen, dass keine Guantánamo-Häftlinge aufgenommen werden. Begründung: Gemäss verschiedenen Medienberichten erwägt der Bundesrat die Aufnahme von Guantánamo-Häftlingen. Evelyne Widmer-Schlumpf äusserte sich in einem Interview der «Tagesschau» vom 23. Januar 2009 dahingehend, dass diese Frage eingehend geprüft werde. Sie meinte ferner, dass man auch abklären müsse, ob die Sicherheit gewährleistet werden könne. Dabei dachte sie aber erstaunlicherweise nicht an die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung, sondern an die Sicherheit von solchen Häftlingen in der Schweiz. Guantánamo wurde von den amerikanischen Behörden ins Leben gerufen und wird nun nach dem Willen des neuen Präsidenten aufgehoben. Die Lösung, was mit den Inhaftierten geschehen soll, kann nicht das Problem der Schweiz sein. Gibt es tatsächlich unschuldige Inhaftierte, welche nicht mehr in ihre Herkunftsländer zurückgeschoben werden können, so können die Vereinigten Staaten diese als Flüchtlinge selber aufnehmen. Das Land ist wesentlich grösser. Bezeichnenderweise haben die USA die Schweiz aber gar nie angefragt, ob wir Guantánamo-Häftlinge aufnehmen sollen. Das Vorpreschen des Bundesrates war deshalb völlig unnötig. Das Asylwesen ist bereits heute eine grosse Belastung für den Kanton Zürich. Es ist deshalb unnötig, noch weitere Personen aufnehmen zu wollen, welche ein Sicherheitsrisiko für unser Land darstellen. Der Kanton Zürich muss sich deshalb entschieden dagegen wehren, da er als bevölkerungsstärkster Kanton am meisten betroffen wäre. Der Kantonsrat hat das Postulat am 2. Februar 2009 dringlich erklärt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum dringlichen Postulat René Isler, Winterthur, und Hans Egli, Steinmaur, wird wie folgt Stellung genommen: Seit Januar 2002 betreiben die USA auf ihrem militärischen Stützpunkt Guantánamo auf Kuba ein Gefangenenlager. Fehlende rechtsstaatliche Verfahren, Übergriffe gegenüber den Gefangenen und ihr unklarer Rechtsstatus führten während Jahren international zu heftiger Kritik gegenüber den USA und diesem Gefängnis. Der neu gewählte amerikanische Präsident hat angekündigt, dass er das Gefängnis schliessen will. Soweit dem Regierungsrat bekannt ist, liegt seitens der USA kein Ersuchen an die Schweiz vor, Guantánamo-Gefangene aufzunehmen. Dennoch ist die Frage, ob die Schweiz allenfalls ehemalige Häftlinge aus Guantánamo aufnehmen sollte, in der Öffentlichkeit bereits diskutiert worden. Wie aus Medienberichten bekannt ist, hat sich auch der Bundesrat mit der Frage befasst. Ebenfalls wurde sie zwischen der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements und dem Vorstand der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) thematisiert. Eine offizielle Stellungnahme der KKJPD ist bisher nicht erfolgt. Ungeachtet der Frage, wann das Gefangenenlager Guantánamo geschlossen wird und ob sich die Frage einer Aufnahme von Gefangenen durch die Schweiz überhaupt konkret stellen wird, besteht im Vorstand der KKJPD grosse Zurückhaltung, was vom Präsidenten und der Vizepräsidentin auch öffentlich gemacht wurde. Das Gefangenenlager Guantánamo wird von den USA betrieben und es fällt in ihre Verantwortung, was sie mit den Gefangenen nach deren Entlassung machen. Eine blosse «Schliessung» des Lagers schafft bestehendes Unrecht und verursachtes Leid nicht aus der Welt. Die in Guantánamo unrechtmässig Inhaftierten haben ein Recht darauf, dass man sie rehabilitiert. Das können nur die USA in einem rechtsstaatlichen Verfahren tun. Ist anschliessend eine Rückkehr in das Herkunftsland nicht möglich, ist der betroffenen Person grundsätzlich eine Existenz in den USA zu ermöglichen. Erst wenn in einem rechtsstaatlichen Verfahren rehabilitierte Häftlinge aus persönlichen Gründen nicht in jenem Land leben wollen oder können, das ihnen derart Unrecht angetan hat, könnte die Schweiz allenfalls prüfen, ob sie zusammen mit anderen europäischen Staaten Hand bieten kann. Dabei müssten die USA garantieren können, dass aufzu-
nehmende Gefangene kein Sicherheitsrisiko darstellen. Es könnte nicht angehen, Personen aufzunehmen, die für die USA selbst ein Sicherheitsrisiko darstellen. Im heutigen Zeitpunkt ist es angesichts der vielen offenen Fragen verfrüht, sich zur Frage der Aufnahme von Guantánamo-Häftlingen abschliessend zu äussern. Der Regierungsrat beantragt daher dem Kantonsrat, das dringliche Postulat KR-Nr. 228/2009 nicht zu überweisen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi