RRB Nr. 232/2018
Bildungszentrum Zürichsee Horgen BZZ, Alte Landstrasse 40, 8810 Horgen, Erweiterung und Gesamtsanierung, Tiefbau, Vergabeerhöhung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. März 2018
232. Bildungszentrum Zürichsee, Horgen, Gesamtsanierung und
Erwägungen
Erweiterung (Spezialtiefbau/Baugrubenaushub, Vergabeerhöhung) Mit Beschluss des Kantonsrates vom 24. August 2015 (Vorlage 5160) wurde für die Erweiterung des Bildungszentrums Zürichsee in Horgen eine neue Ausgabe von insgesamt Fr. 61 307 000 bewilligt. Überdies hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1373/2014 für die Gesamtsanierung eine gebundene Ausgabe von Fr. 18 881 000 bewilligt. Mit RRB Nr. 789/2016 wurden die Arbeiten Spezialtiefbau/Baugrubenaushub zu Fr. 6 060 000 an die ARGE BZZ Horgen, c/o Strabag AG, Schlieren, vergeben. Das Grundstück des Erweiterungsbaus befindet sich in innerstädtischer Lage und in der Nähe des Zürichsees. Der Baugrund setzt sich unter anderem aus nicht tragfähigen Seeablagerungen und hartem Molassefels zusammen. Die Baugrubensohle befindet sich bis zu sechs Meter unter der Höhe des Zürichsees. Das Grundstück ist im Kataster der belasteten Standorte vermerkt. Das Aushubmaterial muss damit fachgerecht entsorgt werden. Während der Bauarbeiten wurde festgestellt, dass die Felsoberfläche härter ist, als dies mit den beiden Baugrunduntersuchungen vom 23. August 2013 und 17. Januar 2009 angenommen werden konnte. Anstelle der geplanten Auflockerungsbohrungen mussten deshalb Austauschbohrungen vorgesehen werden, um die notwendige Einbindung des Spundwandfusses im Fels gewährleisten zu können. Zudem mussten anstelle der geplanten Grossbohrpfähle neu Mikropfähle geplant werden, um die Auftriebssicherheit des Turnhallentraktes sicherstellen zu können. Hinzu kommt schliesslich, dass das nasse Aushubmaterial der oberen Schichten (Seeablagerungen) von den Deponien teilweise als zu schlammig klassifiziert und wieder zurückgewiesen wurde. Das Aushubmaterial muss deshalb vor Ort mit zusätzlichen Filterbrunnen entwässert und mit ungelöschtem Kalk vorbehandelt werden. Infolge dieser Projektanpassung, die im Grundauftrag nicht vorgesehen war, müssen Mehrkosten berücksichtigt werden. In Form von Zusatzleistungen werden diese der ARGE BZZ Horgen in Auftrag gegeben. Die Aufwendungen für die Arbeiten betragen Fr. 773 000. Die Zusatzarbeiten müssen durch dieselbe Auftragnehmerin ausgeführt werden, damit die Austauschbarkeit mit den bisher erbrachten Leistungen gewährleistet ist. Deshalb ist gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003 die Vergabesumme für den Spezialtiefbau
und den Baugrubenaushub von Fr. 6 060 000 um Fr. 773 000 auf Fr. 6 833 000 zu erhöhen.
Die Kosten sind in dem mit Beschluss des Kantonsrates vom 24. August 2015 (Vorlage 5160) bewilligten Objektkredit enthalten und gehen zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Betrag der Vergabe an die ARGE BZZ Horgen, c/o Strabag AG, Schlieren, gemäss RRB Nr. 789/2016 wird für die Arbeiten Spezialtiefbau/Baugrubenaushub für die Erweiterung und Gesamtsanierung des Bildungszentrums Zürichsee Horgen von Fr. 6 060 000 um Fr. 773 000 auf Fr. 6 833 000 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 7 400 000 erhöhen.
II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion.
III. Mitteilung an die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli