RRB Nr. 234/2010
Strassen, Zürich, Fischerweg reg. R-108 / F-226, Hardturmstrasse Nr. 214 bis Hönggerwehr, Erneuerung / Verbreiterung, Projektgenehmigung, Baupauschale
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Februar 2010
234. Strassen (Zürich, Fischerweg reg. R-108 / F-226)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 8. Juni 2009 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung und Verbreiterung des Fischerweges reg. R-108 / F-226, im Abschnitt Hardturmstrasse Nr. 214 bis Hönggerwehr, Zürich (Bau Nr. 05 016), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, den bestehenden Fischerweg im oben genannten Abschnitt auf einer Länge von rund 1,4 km von 2,0 m auf 3,5 m zu verbreitern, damit er, wie im Richtplan vorgesehen, als kombinierter Rad-/Gehweg genutzt werden kann. Der Oberbau des Fischerweges wird so verstärkt, dass er durch Unterhaltsfahrzeuge befahren werden kann. Wo es notwendig ist, werden Massnahmen für den Hochwasserschutz getroffen. Mit dem Projekt werden Aufwertungsmassnahmen mit grösseren Sitzplätzen und Zugängen zum Wasser gemäss Landschaftsentwicklungskonzept Limmatraum Stadt Zürich umgesetzt. Die Bäume der bestehenden Pappelreihe sind zum Teil morsch und aus Sicherheitsgründen im Abschnitt Schulpavillon bis Europabrücke zu ersetzen. Im Zuge der Bauarbeiten werden auch verschiedene Werkleitungen im Weg verlegt. Zum Teil sind Leerrohre für zukünftige Nutzungen vorgesehen. Die Bauarbeiten sind ab Frühling 2010 geplant und dauern voraussichtlich bis Frühling 2011. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat das Projekt in Bezug auf die wasserbaulichen Massnahmen mit Verfügung Nr. 0488 vom 19. März 2009 nach Wasserwirtschaftsgesetz vom 2. Juni 1991 (LS 724.11) festgesetzt. Das Strassenbauprojekt hat der Stadtrat von Zürich mit Stadtratsbeschluss Nr. 592 vom 6. Mai 2009 festgesetzt. Die Gesamtkosten für die Erneuerungs- und Ausbauarbeiten am Fischerweg betragen Fr. 8 540 000 (inkl. Verwaltungskosten aller Dienstabteilungen). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 3 339 000. Der Genehmigung des Projektes im Sinne von § 45 Abs. 3 StrG steht nichts entgegen.
Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann (§ 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008; LS 611.2).
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung und die Verbreiterung des Fischerweges reg. R-108 / F-226, im Abschnitt Hardturmstrasse Nr. 214 bis Hönggerwehr, Zürich, wird im Sinne von § 45 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi