Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 234/2021

Dringliche Interpellation Lorenz Habicher, Zürich, Tobias Weidmann, Winterthur, und Benjamin Fischer, Volketswil, betreffend Erfolgreiche Corona Exit Strategie, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 44/2021

Sitzung vom 10. März 2021

234. Dringliche Interpellation (Erfolgreiche Corona Exit Strategie) Die Kantonsräte Lorenz Habicher, Zürich, Tobias Weidmann, Hettlingen, und Benjamin Fischer, Volketswil, haben am 22. Februar 2021 folgende dringliche Interpellation eingereicht: Die Corona-Massnahmen in Form eines Lockdowns haben sich auf einen sehr grossen Teil des Gewerbes zerstörerisch ausgebreitet und führen vermehrt zu einer enormen staatlichen Abhängigkeit mit unabsehbaren finanziellen Schäden für kommende Generationen. Wir möchten dem Regierungsrat den Rücken stärken, damit er den Kanton Zürich erfolgreich aus dem staatlich verordneten Lockdown führen kann. In diesem Zusammenhang fragen wir den Regierungsrat an:

Erwägungen

1. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die angestrebte Öffnung aus dem Lockdown im Kanton Zürich gelingen kann?

2. Sind genügend Testkapazitäten vorhanden, um freiwillige Massentests / Pool Testing in Gemeinden, Schulen und Unternehmungen zu gewährleisten, und wer würde die Kosten tragen?

3. Welche Erleichterungen der Quarantäne sind aufgrund der Kombination verlässlicher Schutzkonzepte und durchgeführter Massentests / Pool Testing aus Sicht des Regierungsrates möglich?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die dringliche Interpellation Lorenz Habicher, Zürich, Tobias Weidmann, Hettlingen, und Benjamin Fischer, Volketswil, wird wie folgt beantwortet:

Der Kanton Zürich steht zurzeit im interkantonalen Vergleich relativ gut da. In den letzten Wochen hat sich die Situation sowohl bezüglich Fallzahlen als auch bezüglich der Anzahl der Hospitalisationen und der Personen, die auf einer Intensivpflegestation eines Spitals behandelt werden müssen, positiv entwickelt. Seit einigen Tagen ist allerdings wieder eine leichte Zunahme bei den Fallzahlen und den Hospitalisationen zu verzeichnen. Ob das nur Schwankungen sind oder ein Trend, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Unberechenbar sind insbesondere die neuen Virusmutationen.

Der Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat auf den 1. März 2021 beschlossenen Lockerungen der Covid-19-Massnahmen und erachtet das vorgesehene, schrittweise Vorgehen als zielführend. Er befürwortet auch, dass der Bundesrat bei einer weiteren positiven Entwicklung der Situation bereits per 22. März 2021 zusätzliche Erleichterungen erlassen will. Der Bundesrat wird dazu an seiner Sitzung vom 12. März 2021 eine erste Aussprache führen, ein definitiver Entscheid ist am 19. März 2021 zu erwarten. Dazwischen werden die Kantone Gelegenheit haben, sich im Rahmen einer Kurzvernehmlassung zu den nächsten Lockerungsschritten zu äussern. Zu Frage 1: Eine zentrale Begleitmassnahme der angestrebten Öffnung ist die Ausweitung der Teststrategie. Nur wenn rasch identifiziert werden kann, wer das Virus in sich trägt, können Infektionsketten gezielt unterbrochen werden. Auch vor dem Hintergrund, dass sich vermehrt ansteckendere Virusvarianten ausbreiten, kommt der Prävention und Früherkennung von lokalen Ausbrüchen eine zentrale Bedeutung zu. Mit Medienmitteilung vom 5. März 2021 hat der Bundesrat angekündigt, dass der Bund gestützt auf das Covid-19-Gesetz (SR 818.102) ab dem 15. März 2021 die Kosten sämtlicher Tests übernehmen will. Die mobile Bevölkerung in Unternehmen und Schulen soll wiederholt mittels gepoolten Speichelproben getestet werden. Zudem will der Bund den Zugang zu Selbsttests erleichtern und jeder Person monatlich fünf Selbsttests zur Verfügung stellen. Definitiv entscheidet der Bundesrat am 12. März 2021. Der Regierungsrat begrüsst die geplante Ausweitung der Teststrategie. Diese ist aber auch mit gewissen Risiken verbunden, da jedes Testresultat nur eine Momentaufnahme ist. Deshalb ist insbesondere das repetitive Testen, allen voran die Mitarbeit von Unternehmen und der Bevölkerung an den freiwilligen Testungen, wesentlich. Diese repetitiven Testungen in Betrieben und Schulen sind jedoch kein Ersatz für Schutzkonzepte, sondern dienen als zusätzliche Sicherheit. Wichtig ist zudem, dass Personen mit einem positiven Resultat eines Schnell- oder Selbsttests dieses zusätzlich durch einen PCR-Test verifizieren lassen und sich umgehend in Isolation begeben. Nach wie vor kommt dem Contact Tracing eine grosse Bedeutung für die Unterbrechung von Ansteckungsketten zu. Im Kanton Zürich ist das

Contact Tracing mit den Standorten am Flughafen Zürich und in Pfäffikon solide aufgestellt. Viele Prozesse konnten automatisiert werden, sodass positiv getestete Personen und deren Kontakte rasch erreicht werden können. Es ist genügend Infrastruktur und ausgebildetes Personal vorhanden, um auf einen allfälligen, erneuten Anstieg der Fallzahlen sofort reagieren zu können. Ein besonders erfahrenes Team bearbeitet

Fälle mit mehreren positiv getesteten Personen am selben Ort, beispielsweise in einem Unternehmen, einem Alters- oder Pflegeheim oder einer Schule. Im Bereich der Schulen wird das Contact Tracing zudem durch die Bildungsdirektion ergänzt, welche den Verein Lunge Zürich engagiert hat, um schulärztliche Aufgaben für alle Gemeinden zu übernehmen, die keinen eigenen Schulärztlichen Dienst haben. Abgesehen vom Testen und Contact Tracing muss vorderhand die Einhaltung der Schutzmassnahmen wie Handhygiene, Abstandhalten und Maskentragen aufrechterhalten und von der Bevölkerung konsequent eingehalten werden. Neben diesen Begleitmassnahmen kommt schliesslich der kantonalen Impfstrategie eine besondere Bedeutung bei der Unterstützung der angestrebten Öffnungsschritte zu. Je mehr Menschen sich in der Schweiz und im Kanton Zürich impfen lassen, desto schneller kann zur Normalität zurückgekehrt werden. Erfreulicherweise standen überraschend schnell Impfstoffe gegen Covid-19 zur Verfügung. Allerdings weckte der Bund nach der Zulassung der ersten Impfstoffe im Dezember letzten Jahres bei der Bevölkerung zu hohe Erwartungen. Die verfügbaren Impfstoffmengen waren sehr beschränkt und sind es nach wie vor. Die Lieferungen der Impfstoffhersteller erfolgten teilweise verzögert und in kleineren Mengen als vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ursprünglich angekündigt. Alle Kantone mussten ihre Impfkampagnen drosseln. Beim Kanton Zürich kommt hinzu, dass sein zugeteiltes Kontingent kleiner ist, als es seinem Bevölkerungsanteil entspricht. Die Gesundheitsdirektion steht diesbezüglich in Kontakt mit dem BAG, um darauf hinzuwirken, dass der Kanton Zürich künftig ein Kontingent an Impfdosen proportional zu seiner Bevölkerung erhält. Der Kanton Zürich konzentrierte sich aufgrund der beschränkten Verfügbarkeit des Impfstoffs im Rahmen seiner Impfstrategie in der ersten Phase auf das Impfen in Alters- und Pflegeheimen sowie von Hochrisikopatientinnen und -patienten. Das Ziel ist es, Todesfälle und schwere Verläufe zu vermeiden, um das Gesundheitswesen zu entlasten. Bis Ende März 2021 werden die Zweitimpfungen in den Alters- und Pflegeheimen abgeschlossen sein.

Parallel dazu wurde die Impfkapazität für die Durchimpfung der breiten Bevölkerung geschaffen. Zusammen mit den Spitälern sind elf Impfzentren in Vorbereitung. Zudem haben über 900 Hausärztinnen und Hausärzte sowie rund 150 Apotheken ihre Impfbereitschaft angemeldet. Mit diesem Netzwerk wird ab Mai 2021 eine Kapazität von bis zu 20 000 Impfungen pro Tag zur Verfügung stehen. Die Inbetriebnahme der Impfzentren ist für April 2021 geplant.

Eine Beschleunigung der Impfkampagne ist mit der zurzeit vom BAG zur Verfügung gestellten Impfstoffmenge nicht möglich. Das Impfen der Risikogruppe 1, d. h. Personen ab 65 Jahren und Personen unabhängig des Alters mit Vorerkrankungen, die im Kanton Zürich rund 370 000 Personen umfasst, wird voraussichtlich im April abgeschlossen werden können. Für Mai und Juni 2021 hat das BAG grössere Impfstoffmengen in Aussicht gestellt. Ab diesem Zeitpunkt wird sich auch die breite Bevölkerung impfen lassen können. Wichtig ist, dass Bund und Kantone bei der geplanten Öffnung gemeinsam in die gleiche Richtung arbeiten. Der Kanton Zürich steht diesbezüglich in regem und engem Austausch mit den anderen Kantonen und dem Bund. Zu Frage 2: Wie bereits ausgeführt, ist die niederschwellige und breitflächige Testung ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Strategie im Kampf gegen die Covid-19-Epidemie und insbesondere bei der Begleitung der Öffnungsschritte. Der Kanton Zürich hat in den vergangenen Monaten sukzessive ein grosses Netz an verschiedenen Testmöglichkeiten aufgebaut. Neben den Spitälern und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten können auch die Apotheken im Kanton Coronatestungen vornehmen. Zusätzlich wurden drei auf die Kantonsfläche verteilte Testzentren aufgebaut. Die vorhandenen Kapazitäten sind also entsprechend gross. Durch laufend neue Tests und Testverfahren werden die verfügbaren Kapazitäten weiter steigen. Der Bundesrat hat angekündigt, dass er jeder Person fünf Selbsttests pro Monat abgeben will, sobald verlässliche Tests zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass für die Auswertung von gepoolten Tests deutlich weniger Laborkapazitäten benötigt werden, da mehrere Proben auf einmal analysiert werden können. Da Labore ihre Leistungen zudem kantonsübergreifend anbieten, kann der Kanton Zürich auf eine Vielzahl von Möglichkeiten zurückgreifen. Kapazitätsgrenzen sind je nach gewähltem Testverfahren unterschiedlich und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Antigen-Schnelltests müssen beispielsweise durch spezifisch dafür geschultes Personal durchgeführt werden. Eine Herausforderung wird insbesondere bei gepoolten Analysen die Logistik darstellen.

An den Volksschulen werden zurzeit nur im Rahmen von Ausbruchskontrollen Tests durchgeführt. In Kombination mit den strengen Schutzkonzepten und dem spezialisierten Contact Tracing können Infektionsketten so schnell, gezielt und nachhaltig aufgespürt und unterbrochen werden.

Die Gemeinden befürworten gemäss Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich die Durchführung von Massentests in Schulen und Unternehmen, «sofern sich dazu ein handfester Grund (nicht nur Vermutung oder Hinweis) ergibt». Für die Durchführung von Massentests für die ganze Gemeindebevölkerung seien die Strukturen der Gemeinden hingegen nicht ausgerichtet. Zudem möchten die Gemeinden keine aktive Rolle im Rahmen der Teststrategie übernehmen. Die Koordination und die Gesamtverantwortung für das Testen sollen nach wie vor beim Kanton liegen. In Unternehmen war die Nachfrage zur Durchführung von regelmässigen Tests bislang eher gering. Bisher wurden erst rund 75 Bewilligungen erteilt. Es findet aber ein intensiver Austausch mit den entsprechenden Wirtschafts- und Branchenverbänden statt. Die vom Bund angekündigte Übernahme von mehr Testkosten wird wohl einen zusätzlichen Anreiz schaffen. Der Bund sieht zudem gemäss Erläuterungen zum Entwurf der Änderung der Covid-19-Verordnung 3 (SR 818.101.24) vom 5. März 2021 vor, den Kantonen eine nicht rückzahlbare Anschubfinanzierung zum Aufbau der gezielten und repetitiven Testung zur Verfügung zu stellen. Zu Frage 3: Gezielte und repetitive Testungen dienen nicht primär dazu, die Quarantäne zu erleichtern, sondern um symptomlose Virusträgerinnen und Virusträger zu identifizieren. Damit sollen besonders gefährdete Personen geschützt und Ausbrüche frühzeitig erkannt bzw. verhindert werden. Eine Quarantäne wird nach einem engen und ungeschützten Kontakt zu einer positiv getesteten Person angeordnet, damit die Ansteckungsketten unterbrochen werden können. Die Dauer der Quarantäne kann gemäss Anweisungen des BAG verkürzt werden, indem frühestens am siebten Tag der Quarantäne ein Test durchgeführt wird. Fällt dieser negativ aus, kann die Quarantäne vorzeitig aufgehoben werden. Mit der geplanten Ausweitung des Testens sieht der Bund aber weitere Erleichterungen vor. So sollen beispielsweise Unternehmen, die häufig testen, von der Quarantänepflicht für Kontaktpersonen befreit werden können. Der Regierungsrat befürwortet zudem die Aufhebung der Einreisequarantäne bei Vorliegen eines negativen Tests oder eines gültigen Impfzertifikates. Da für die Anordnung der Quarantäne jeweils der Wohnkanton zuständig ist, ist es wichtig, dass Quarantäneerleichterungen schweizweit

gleich gehandhabt werden und auf Anweisung des BAG erfolgen. Aufgrund der engen Verflechtungen zwischen der Schweiz und den Nachbarländern wird zudem erwartet, dass sich der Bundesrat für europa- weit möglichst ähnliche Quarantäneregeln einsetzt. In diesem Bereich steht der Kanton Zürich ebenfalls in regem Austausch mit den anderen Kantonen und dem Bund und setzt sich für eine Erleichterung der Quarantäneregelung bei regelmässigem Testen ein.

II. Dieser Beschluss ist bis zur mündlichen Beantwortung der dringlichen Interpellation im Kantonsrat nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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