Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 235/2018

Strassen, Winkel, A51, Neubau Wildtierüberführung, Projektierung, Ausgabenbewilligung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. März 2018

235. Strassen (Winkel, A 51, Neubau Wildtierüberführung, Projektierung, Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Im Richtplan des Kantons Zürich sind bestehende und geplante Landschaftsverbindungen bezeichnet, mit denen die Fragmentierung und Isolierung von Lebensräumen für Wildtiere vermindert werden sollen. Im Raum Bachenbülach/Winkel ist eine Landschaftsverbindung (LV Nr. 49) über den Autobahnabschnitt K10 /A 51 vorgesehen, da dieser den Wildtierkorridor unterbricht. Mittels einer Wildtierüberführung sollen die beiden Korridore verbunden werden. Die im März 2013 erarbeitete Vorstudie zur Landschaftsverbindung Nr. 49 in der Gemeinde Winkel dient als Grundlage für die Projektierung der geplanten, 100 m langen Wildtierüberführung. Im Rahmen der Projektierung fallen die folgenden Planerleistungen an: – Gesamtplaner für die Phasen 31–50; – Planer für die Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen; – Planer für die Energieversorgung; – Erstellung des Umweltberichts; – Landschaftsarchitekt; – Erstellung des geologischen Gutachtens; – Erhebung und Vorabklärung Landerwerb; – Vermessung und Aufnahme Topografie.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Projektierungskosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 26. Januar 2018 wie folgt veranschlagt: in Franken Technische Arbeiten 2 300 000 Rund 16,7% Reserve und Unvorhergesehenes 382 900 7,7% MWSt 177 100 Total 2 860 000 Für die Planerleistungen ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. d CRG gebundene Ausgabe von Fr. 2 860 000 zulasten der Investitionsrechnung, Konto Nr. 8400.50110 00000, Verkehrseinrichtungen, Objekt-Nr. 072-008, Projekt-Nr. 84S-81158, zu bewilligen.

Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 92 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz      Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen 100% 2 860 000 21 500 2,5% 71 000 Zwischentotal 21 500 71 000 Total 100% 2 860 000 92 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-81158, Wild, Überführung Winkel, Autobahnabschnitt K10 /A 51 aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2018 enthalten und im KEF 2018–2021 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Planerleistung im Zusammenhang mit dem Neubau der Wildtierüberführung in Winkel wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 860 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 26. Januar 2018)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli