Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 249/2012

Rahmenkredit für Integrationsprojekte, SAHProjekt "Anschluss", Objektkredit, Freigabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. März 2012

249. Rahmenkredit für Integrationsprojekte

Erwägungen

(SAH-Projekt «Anschluss»)

Ausgangslage Seit dem 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) in Kraft. Gemäss Art. 12 lit. b und c der Verordnung vom 24. Oktober 2007 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205) kommen anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in den Genuss von Integrationsleistungen. 2008 richtete der Bund den Kantonen für Personen, die am 31. Dezember 2007 vorläufig aufgenommen waren, einen einmaligen Betrag von insgesamt rund 30 Mio. Franken aus. Davon gingen 16,7 Mio. Franken an den Kanton Zürich und wurden beim Kantonalen Sozialamt (Leistungsgruppe Nr. 3500) verbucht. Diese einmalige Abgeltung des Bundes von 16,7 Mio. Franken soll für einen neuen, koordinierten und bestmöglichen Mitteleinsatz im kantonalen Integrationsbereich genutzt werden. Dazu wurde gestützt auf das frühere Finanzhaushaltrecht (vgl. Übergangsbestimmungen zum Inkraftsetzungsbeschluss des CRG [OS 63, 134]) ein Rahmenkredit in diesem Umfang für kantonale Integrationsprojekte zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, bewilligt (RRB Nr. 1714/2008). Gemäss RRB Nr. 1714/2008 sind die Beitragsgesuche für Integrationsprojekte der Fachstelle für Integrationsfragen einzureichen. Der Runde Tisch Integration beurteilt die Beitragsgesuche und spricht Empfehlungen aus. Der Regierungsrat entscheidet auf gemeinsamen Antrag der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion über die Beitragsgesuche. An der Sitzung des Runden Tisches Integration vom 23. Mai 2011 wurde beschlossen, diesen bis zur Einführung des kantonalen Integrationsprogramms auszusetzen. Die Beurteilung der Anträge für die Unterstützung von Projekten für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene werde bis dahin die Fachstelle für Integrationsfragen in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Sozialamt übernehmen. Bei Bedarf würden die anderen Direktionen bzw. Ämter beigezogen. Die Mitglieder des Runden Tischs Integration würden über die Anträge und die Unterstützungsentscheide informiert werden.

Beitragsgesuch für ein Integrationsprojekt Die Fachstelle für Integrationsfragen und das Kantonale Sozialamt haben folgendes Projekt geprüft und am 1. bzw. 7. Dezember 2011 zur Unterstützung empfohlen: Projekt «Anschluss» des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks (SAH) Das Projekt Anschluss ist Teil des Programms Move On des SAH und wird 2012 erstmals durchgeführt. Das Programm Move On besteht seit sieben Jahren und hat zum Ziel, im Auftrag des Amtes für Wirtschaft und Arbeit sowie der Zürcher Gemeinden erwerbslose, junge Erwachsene in Fest- oder Lehrstellen zu integrieren. Mit «Anschluss» bietet die SAH ein neues Programm mit 18 Teilnehmerplätzen an, das sich auf die Bedürfnisse anerkannter Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommener im Alter von 16 bis 25 Jahren richtet. Die Mehrheit dieser Personengruppe konnte in ihrem Herkunftsland keine Berufsbildung abschliessen und muss in der Schweiz ihren beruflichen Werdegang neu angehen. Die Zielsetzung besteht darin, diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen anhand gezielter Potenzial- und Neigungsabklärungen sowie Deutsch- und Kernkompetenzförderung an eine Lehrstelle oder eine Attestlehre heranzuführen. Zusätzlich leisten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf sie angepasste Arbeitseinsätze und erhalten ein intensives Bewerbungscoaching. Der Unterstützungsbeitrag soll für 2012 Fr. 371 250 betragen. Damit soll die Durchführung im ersten Jahr ermöglicht werden. Über die weitere Unterstützung des Projekts in den kommenden Jahren werden die Fachstelle für Integration und das Kantonale Sozialamt jeweils eine neue Empfehlung abgeben, das nächste Mal anhand des Projektzwischenberichts im Herbst 2012. Die Fortführung der Unterstützung ist durch den Rahmenkredit gemäss RRB Nr. 1714/2008 gesichert. Vom Rahmenkredit von ursprünglich rund 16,7 Mio. Franken wurden 2008 bis 2011 rund 9,4 Mio. Franken freigegeben, womit unter Berücksichtigung der Erträge noch rund 12 Mio. Franken übrig bleiben. Die Kosten sind im Budget 2012 enthalten. Das Controlling erfolgt im Rahmen eines BBIP-Programms (Bildungs-, Beschäftigungs- und Integrationsprogramme) durch das Kantonale Sozialamt. Die Unterstützung des Projekts soll mit der Auflage verbunden werden, dass das SAH die Kriterien, die für eine Begleitung während der beruflichen Grundbildung ausschlaggebend seien, sowie die Begleitung selber mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt abstimme.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Beitrag für kantonale Integrationsprojekte wird aus dem Rahmenkredit gemäss RRB Nr. 1714/2008 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, für das Projekt «Anschluss» des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks ein Objektkredit von Fr. 371 250 freigegeben.

II. Die Unterstützung des Projekts «Anschluss» des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks wird mit der Auflage verbunden, dass die Kriterien, die für eine Begleitung während der beruflichen Grundbildung ausschlaggebend sind, sowie die Begleitung selber mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt abgestimmt werden.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion, die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern sowie die Mitglieder des Runden Tisches Integration durch die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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