Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 25/2021

Denkmalpflegefonds, Illnau-Effretikon, Schloss Kyburg, Betriebsbeiträge 2021-2024, Subvention, Zusicherung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Januar 2021

25. Denkmalpflegefonds (Verein Museum Schloss Kyburg, Betriebsbeitrag 2021–2024)

Erwägungen

1. Ausgangslage Mit Schreiben vom 26. November 2019 ersucht der Verein Museum Schloss Kyburg (VMSK), vertreten durch dessen Präsidentin, Susanne Sorg-Keller, den Kanton um einen Betriebsbeitrag von Fr. 1 800 000, um den Museumsbetrieb auf Schloss Kyburg von 2021 bis 2024 weiterführen zu können.

2. Das Museum Schloss Kyburg Die Kyburg ist ein herausragendes Baudenkmal von nationaler Bedeutung. Das Schloss zieht jährlich rund 40 000 Besucherinnen und Besucher aus dem Inland und dem angrenzenden Ausland an. Als Herrschaftszentrum der Kyburger (um 1200), als Teil des Habsburgerreichs (im 14. Jahrhundert), als Zentrum der wichtigsten Landvogtei Zürichs (1424–1798) und als erstes Burgmuseum der Schweiz (seit 1865) erzählt die Kyburg von der wechselvollen Geschichte der Zürcher Landschaft. Die Kyburg ist seit 1917 im Eigentum des Kantons Zürich. Bis 1999 betrieb er darin ein Museum, die Ausstellung und die Exponate waren vom Schweizerischen Landesmuseum betreut worden. Anfang der 1990er-­ Jahre wurde in Zusammenarbeit mit der Finanzdirektion, der kantonalen Liegenschaftenverwaltung und der kantonalen Denkmalpflege sowie weiteren Beteiligten das Modell einer privaten Trägerschaft umgesetzt. Ziel war es, die Ausstellung grundlegend zu erneuern und die Kosten dafür zumindest teilweise auf die private Trägerschaft abzuwälzen. Eine solche Trägerschaft könne nicht nur auf freiwillige Mitarbeit zählen, «sondern auch Mitgliederbeiträge erheben und Spenden entgegennehmen» (RRB Nr. 386/1991). Seit 1999 betreibt der VMSK das Museum Schloss Kyburg. Die vergangene Beitragsperiode stand ganz im Zeichen der Neugestaltung der Ausstellung von 1999. Diese war 2002 mit dem europäischen Museumspreis ausgezeichnet worden, hatte aber in den letzten Jahren merklich an Aktualität und Attraktivität verloren, was sich in sinkenden Besucherzahlen niederschlug. Mit dem Projekt «Kyburg 2014+» nahm der VMSK die umfassende Neugestaltung der Dauerausstellung und der Besucherinfrastruktur in Angriff. Das Konzept sah vor, dass die Kyburg

«burgiger, kyburgiger, gastfeundlicher» werde; die Ausstellung sollte sich auf weniger Themen fokussieren, der Besucherbereich und der Garten sollten einladender werden. Der Kantonsrat bewilligte am 12. Januar 2015 einen Beitrag aus dem Lotteriefonds zugunsten des VMSK für das Projekt «Kyburg 2014+» von rund 9 Mio. Franken (Vorlage 5110). Die etappenweise Umsetzung des Projekts «Kyburg 2014+» geht inzwischen dem Ende entgegen. 2016 wurde der Ringmauerweg fertiggestellt, 2017 war der Umbau des Ökonomiegebäudes mit Gastraum, Kasse, Laden, Garderobe, Betriebsinfrastruktur und Musikwerkstatt abgeschlossen. Im selben Jahr konnte der erste Teil der neuen Dauerausstellung zur Baugeschichte der Burg eröffnet werden. Zur Saisoneröffnung 2019 wurde der zweite Teil der neuen Dauerausstellung eingeweiht; er stellt die Herrscherinnen und Herrscher, die auf der Kyburg ihre Macht ausübten, ins Zentrum. 2020 folgte schliesslich die Fertigstellung des Audioguides in vier Sprachen. Noch ausstehend sind die erste semipermanente Ausstellung im Dachgeschoss des Ritterhauses und der erste Themenweg durch die Schlossumgebung (2021) sowie weitere Themenwege (2022). Ob sich die neue Ausstellung bewährt und den Trend sinkender Besucherzahlen der vergangenen Jahre umkehren kann, wird sich in den kommenden Jahren zeigen müssen. Die Besucherzahlen für das Jahr 2019 stimmen zuversichtlich.

3. Leistungen des Kantons zugunsten des VMSK Seit seiner Gründung 1992 wird der VMSK vom Kanton einerseits mit Investitionsbeiträgen, anderseits mit Betriebsbeiträgen unterstützt. Bis heute wurden folgende Beiträge ausgerichtet: Jahr Betrag Zweck Fonds Beschluss in Franken 1992   400 000 Planungsbeitrag für Fonds für gemein­ RRB Nr. 2869/1992 die Ausarbeitung eines nützige Zwecke Museumskonzepts 1996 4 450 000 Investitionsbeitrag zu­ Fonds für gemein­ KRB Vorlage 3442 gunsten der Neugestaltung nützige Zwecke des Museums 1996   800 000 Starthilfebeitrag für Fonds für gemein­ KRB Vorlage 3442 den Betrieb nützige Zwecke 2006   850 000 Betriebsbeitrag für Lotteriefonds KRB Vorlage 4286 die Jahre 2005–2008 2009 1 180 000 Betriebsbeitrag für Denkmalpflege- RRB Nr. 838/2009 die Jahre 2009–2012 fonds

Jahr Betrag Zweck Fonds Beschluss in Franken 2011   400 000 Planungsbeitrag für Lotteriefonds RRB Nr. 249/2011 das Erneuerungsprojekt «Kyburg 2014+» 2013 1 320 000 Betriebsbeitrag für Denkmalpflege­ RRB Nr. 124/2013 die Jahre 2013–2016 fonds 2015 9 043 100 Investitionsbeitrag für Lotteriefonds KRB Vorlage 5110 das Projekt «Kyburg 2014+» 2017 1 900 000 Betriebsbeitrag für Denkmalpflege­ RRB Nr. 57/2017 die Jahre 2017–2020 fonds

4. Finanzen Neben den Beiträgen des Kantons deckt der VMSK die Betriebskosten durch Eintritte, Einnahmen aus der Raumvermietung, der Gastronomie, durch Mitgliederbeiträge und durch Beiträge der umliegenden Gemeinden. Mit RRB Nr. 57/2017 stellte der Regierungsrat fest, dass mehrere umliegende Gemeinden ihre Mitgliedschaft gekündigt hatten. In der Folge hat der VMSK mit den umliegenden Gemeinden Kontakt aufgenommen und einige dazu bewegen können, ihre Beiträge zu erhöhen. Mit Russikon konnte eine neue Gemeinde als Mitglied gewonnen werden. Die jährlichen Subventionen der umliegenden Gemeinden konnten von Fr. 18 700 im Jahr 2017 auf Fr. 40 000 ab 2019 erhöht werden. Für 2021–2023 budgetiert der VMSK folgende Betriebsdefizite (in Franken): 2021 2022 2023 Einnahmen 511 000 516 000 516 000 Ausgaben 938 500 951 500 958 000 Defizit* 427 500 435 500 442 000 *ohne Beiträge des Kantons Zürich

Gewinne der Vereinsrechnung werden dem Vereinsvermögen zugerechnet und Verluste gehen zu dessen Lasten. Um auf grössere unvorhergesehene Ausgaben vorbereitet zu sein, kann der VMSK das Vereinsvermögen bis zu Fr. 500 000 im Sinne einer Liquiditätsreserve anwachsen lassen (Vorlage 4286, Erwägung 8, Auf‌lagen). Sobald der Vermögensstand höher liegt, ist der VSMK verpflichtet, den jährlichen Reingewinn für den Museumsbetrieb einzusetzen. Dies wird in absehbarer Zeit kaum der Fall sein. Per 31. Dezember 2019 beläuft sich das Vereinsvermögen auf Fr. 236 670.

5. Beurteilung des Gesuchs durch das Staatsarchiv und die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege Das Staatsarchiv und die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege haben das Gesuch im Sinne des Auftrags gemäss Vorlage 5125a geprüft. Sie halten fest, dass das Museum eines der wichtigsten im Kanton ist und sich durch Qualität und Professionalität auszeichnet. Würde der Betrieb aus finanziellen Gründen inskünftig nicht mehr in gleichem Ausmass und mit der gleichen Sorgfalt weitergeführt werden können, wäre dies ein grosser Verlust für die Museumslandschaft des Kantons. Ohne die Weiterführung der finanziellen Unterstützung durch den Kanton ist eine Fortführung des Museums Schloss Kyburg nicht möglich. Der Kanton als Eigentümer des bedeutenden Baudenkmals und vieler der Ausstellungsstücke hat ein grosses Interesse an der Fortführung des Museumsbetriebs. Aus diesem Grund erweist sich ein Betriebsbeitrag von Fr. 1 800 000, das heisst jährlich höchstens Fr. 450 000, als angezeigt. Damit können dem VMSK auch für die nächsten vier Jahre diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die eine innovative und zukunftsgerichtete kulturhistorische Institution wie das Museum Schloss Kyburg benötigt. Mit dem erfolgreich umgesetzten Projekt «Kyburg 2014+» ist das Museum für die kommenden Jahre gut aufgestellt. Die Beteiligung der umliegenden Gemeinden an den Betriebskosten ist in den letzten Jahren zwar gestiegen, mit rund 4% der Gesamtkosten ist der Anteil aber immer noch vergleichsweise niedrig. Deshalb sollen die Anstrengungen des Vereins, die umliegenden Gemeinden stärker in die Finanzierung des Museums einzubinden, aufrechterhalten werden.

6. Beitragsgewährung und Auf‌lagen Gemäss § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 lit. d des Lotteriefondsgesetzes vom 2. November 2020 (LFG, LS 612) werden die Mittel des Denkmalpflegefonds für gemeinnützige Zwecke im Bereich Denkmalpflege verwendet. Dabei müssen die unterstützten Vorhaben gemeinnützig sein, nicht der Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen, einen Bezug zum Kanton Zürich aufweisen und in erster Linie dessen Bevölkerung zugutekommen sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirkung sein (§ 6 Abs. 1 LFG). Darunter fallen insbesondere auch Betriebsbeiträge zugunsten ausgewählter kulturhistorischer Organisationen, welche jedoch für längstens fünf Jahre gewährt werden können; über eine Verlängerung ist neu zu entscheiden (§ 6 Abs. 2 LFG).

Durch einen jährlichen Betriebsbeitrag an den VMSK ist das Schloss Kyburg samt kulturhistorischer Ausstellung weiterhin für die Bevölkerung zugänglich, weshalb sämtliche Voraussetzungen für einen Betriebsbeitrag aus dem Denkmalpflegefonds vorliegen. An die Betriebskosten des VMSK ist somit für die Jahre 2021–2024 ein jährlicher Beitrag von Fr. 450 000 zu gewähren. Gemäss § 9 Abs. 2 LFG entscheidet über Beiträge bis 1 Mio. Franken die Baudirektion und über Beiträge bis 2 Mio. Franken der Regierungsrat abschliessend. Die Beiträge gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds. Im Budget 2021 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 sind diese Beiträge eingestellt. Die Beitragsleistung ist ab 2021 jährlich abzurechnen. Der Verein VMSK hat die Auszahlung des gewünschten Betrags bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege das Budget des Vereins für das entsprechende Beitragsjahr und die Rechnung des Vorjahres geprüft und genehmigt hat. Die Anstrengungen des Vereins, die umliegenden Gemeinden mehr in die Finanzierung des Betriebs einzubinden, sollen weitergeführt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Verein Museum Schloss Kyburg (VMSK) wird an die Betriebskosten für den Zeitraum 2021–2024 ein jährlicher Beitrag von Fr. 450 000, insgesamt höchstens Fr. 1 800 000, zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds, gewährt unter den Auf‌lagen gemäss Dispositiv II und III.

II. Beträgt das Vereinsvermögen am Ende des Rechnungsjahres mehr als Fr. 500 000, ist der darüber liegende Betrag für den Museumsbetrieb zu verwenden.

III. Die Beitragsleistung ist jährlich abzurechnen. Der VMSK hat die Auszahlung des gewünschten Betrags bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des Budgets für das entsprechende Beitragsjahr und der Rechnung des Vorjahres des VMSK durch die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an den Verein Museum Schloss Kyburg VMSK (Ueli Stauffacher, Museumsleiter, Schloss 1, 8314 Kyburg [E]) sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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