Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 256/2020

Pilotprojekt Reppischtal "Gemeinsam gegen Neophyten", Zwischenbericht, Kenntnisnahme, Auftrag

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. März 2020

256. Pilotprojekt «Gemeinsam gegen Neophyten»

Erwägungen

(Zwischenbericht) Mit Beschluss Nr. 905/2016 beauftragte der Regierungsrat die Baudirektion, im Reppischtal ein Pilotprojekt umzusetzen, mit dem Ziel, zu prüfen, ob eine auf vier Jahre befristete, flächendeckende Bekämpfung invasiver gebietsfremder Pflanzen (Neophyten) organisatorisch möglich, biologisch sinnvoll und finanziell vertretbar ist und auch langfristig zur Zielerreichung beitragen kann. Mit den im Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnissen soll das Neophytenmanagement im gesamten Kanton verbessert werden. Die Umsetzung der Massnahmen begann 2017. Nach drei Jahren flächendeckender Bekämpfung konnten bereits wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden, namentlich zur Organisation, zur biologischen Machbarkeit sowie zu den zu erwartenden Kosten. Diese Erkenntnisse werden durch den weiteren Projektverlauf kaum mehr beeinflusst und können bereits in das weitere Vorgehen im Kanton Zürich einfliessen. Die abschliessende Auswertung des Pilotprojekts erfolgt 2025 und wird insbesondere die längerfristige Wirkung der getroffenen Massnahmen überprüfen. Bereits jetzt kann festgestellt werden, dass es möglich ist, auch viele Beteiligte so zu koordinieren, dass in einer Geländekammer von rund 40 km2 sämtliche invasiven Neophyten in der erforderlichen Intensität mit den wirkungsvollsten Methoden bekämpft werden. Dazu notwendig ist eine Person mit umfassenden koordinativen Aufgaben, welche die Flächenverantwortung klärt, als fachlich kompetente Ansprechperson zur Verfügung steht und das Gelände regelmässig absucht und kontrolliert. Gleichzeitig ist sie verantwortlich dafür, dass die Organisationsform im Feld der Bestandesdichte angepasst wird, um ein möglichst wirkungsvolles Vorgehen sicherzustellen. Ausserdem hat sich gezeigt, dass eine flächendeckende, koordinierte Bekämpfung invasiver Neophyten insbesondere dort sinnvoll ist, wo heute eine kleine bis mittlere Bestandesdichte vorliegt. In diesen Gebieten ist es möglich, je nach Ausgangssituation die Bestände in zwei bis vier Jahren auf das angestrebte «akzeptable Restniveau» zu bringen. Ist dieses erreicht, können auch grosse Flächen mit geringem Aufwand langfristig von invasiven Neophyten freigehalten und damit Schäden vermieden werden. Dies trifft auf grosse Teile des Kantons zu. Aus ökologischer Sicht

besteht ein grosses Interesse, diese Gebiete auch in Zukunft von Neophyten freizuhalten. Hierzu sollen die betroffenen Gemeinden durch die kantonalen Fachstellen unterstützt werden. In denjenigen Gebieten, in denen sich bereits heute viele grosse Bestände befinden, ist insbesondere sicherzustellen, dass keine weitere Ausbreitung stattfindet. In solchen Gebieten wird mit vertretbarem Aufwand ein Restniveau erreicht, das über jenem von Gebieten mit kleiner bis mittlerer Bestandesdichte liegen wird. Besonders herausfordernd sind hierbei Arten wie das Berufkraut, das Schmalblättrige Greiskraut oder der Japanische Staudenknöterich. Eine besondere Bedeutung kommt der Vorbeugung zu. Vor allem bei Bauprojekten besteht die Gefahr, dass durch die Zufuhr belasteten Materials oder auf Brachflächen Bestände entstehen, die später sehr hohe Kosten verursachen. Knapp ein Viertel aller im Pilotprojekt bisher angefallenen Bekämpfungskosten sind unmittelbar auf die Baustellen der Westumfahrung Zürich zurückzuführen. Entsprechend ist es notwendig, durch geeignete Massnahmen dafür zu sorgen, dass sich im Zuge von Bauprojekten keine solche Bestände bilden können. Im Siedlungsraum, der besonders stark mit invasiven Neophyten belastet ist, stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit. Allgemeine Informationen und die Aufklärung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer über die Schäden, die invasive Neophyten verursachen können, kann bewirken, dass viele problematische Bestände freiwillig entfernt werden. Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass von der Bevölkerung zusätzliche Informationen ausdrücklich gewünscht werden. Entsprechend sollen für den Umgang mit Neophyten innerhalb des Siedlungsraums Empfehlungen formuliert werden. Auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt «Gemeinsam gegen Neophyten» im Reppischtal sind Handlungsempfehlungen für alle Zürcher Gemeinden, Infrastrukturträger und weiteren Akteure auszuarbeiten. Dies betrifft insbesondere Vorschläge zum Schutz noch wenig belasteter Gebiete, zur Koordination von Anliegen der Neophytenbekämpfung, des Naturschutzes und der Landwirtschaft sowie Vorschläge zum Vorgehen im stark belasteten Siedlungsraum, entlang von Verkehrsachsen und Gewässern. Insgesamt soll ein wirkungsvolles und verhältnismässiges Vorgehen im gesamten Kanton sichergestellt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Zwischenbericht des Pilotprojekts «Gemeinsam gegen Neophyten» vom 5. Februar 2020 wird Kenntnis genommen.

II. Die Baudirektion wird beauftragt, Handlungsempfehlungen auszuarbeiten und dazu bis Ende 2020 entsprechend Antrag zu stellen.

III. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli