RRB Nr. 279/2015
Anfrage Alex Gantner, Maur, Rolf R. Zimmermann, Erlenbach, und Andreas Geistlich, Schlieren, betreffend Passkontrollen am Flughafen Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 363/2014
Sitzung vom 25. März 2015
279. Anfrage (Passkontrollen am Flughafen Zürich) Die Kantonsräte Alex Gantner, Maur, Rolf Robert Zimmermann, Erlenbach, und Andreas Geistlich, Schlieren, haben am 15. Dezember 2014 folgende Anfrage eingereicht: Der Flughafen Zürich glänzt unter anderem durch seine betrieblichen Abläufe für die Passagiere (Check-in, Sicherheitskontrollen, Gepäckabgabe, Zollkontrollen, kurze Wege) und wird auch deswegen seit Jahren entsprechend ausgezeichnet. Bei den Passkontrollen aber gibt es immer wieder Engpässe (und daher Wartezeiten), obwohl, vorbehältlich pünktlicher Abflüge und Ankünfte, ziemlich genau bekannt ist, wann wie viele Passagiere erwartet werden. Störend ist auch, dass es, vor allem bei der Ankunft, für Schweizer Staatsbürger keine eigenen Reihen gibt. Die Beschilderung ist derzeit «EU, EWR, CH», umkreist von 12 gelben Sternen auf blauem Hintergrund. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wer ist abschliessend für die Passkontrollen am Flughafen Zürich verantwortlich? 2. Wer macht die Einsatzplanung?
3. Wieso sind vielfach nicht alle Passkontrollboxen während der sich täglich wiederholenden Perioden vieler abfliegender bzw. ankommender Passagiere besetzt?
4. Gibt es Projekte, die die Passkontrolle künftig mittels mehr Technologie (Foto, Fingerabdrücke, individuelles scannen des Passes) anders gestalten wird? Falls ja, wer hat die Federführung und Umsetzungskompetenz, und auf wann ist ein Wechsel zu erwarten?
5. Weshalb wird auf Passkontrollen für nur Personen mit Schweizer Bürgerrecht verzichtet? Gibt es gesetzliche Grundlagen dazu oder Verträge mit der EU/EFTA oder anderen Organisationen? Oder gäbe es schon jetzt einen Handlungsspielraum, der nicht genutzt wird? Falls ja, weshalb?
6. Wäre der Regierungsrat bereit, sich dafür einzusetzen, dass es bei den Passkontrollen (Abflug / Ankunft) Linien nur für Schweizerinnen/ Schweizer mit entsprechender Beschilderung gibt?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Alex Gantner, Maur, Rolf Robert Zimmermann, Erlenbach, und Andreas Geistlich, Schlieren, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Die Passkontrollen am Flughafen Zürich werden ausschliesslich von der Flughafenpolizei der Kantonspolizei nach den Vorschriften des Schengener Abkommens durchgeführt. Die Flughafenpolizei ist auch für die Einsatzplanung an den Grenzkontrollschaltern zuständig. Zu Frage 3: Die Flughafenpolizei verfügt am Flughafen Zürich über insgesamt 63 Grenzkontrollschalter (Airside Center, Dock B, GAC, BAC, OPC und Grüezi A). Die Grenzübertritte, deren Höchstwerte in der Ferienzeit bis zu 40 000 pro Tag bzw. an Spitzenzeiten 4500 pro Stunde betragen können, erfolgen nicht gleichmässig über den Tag verteilt. Der Personaleinsatz wird bedarfsgerecht so geplant, dass auch die Spitzenzeiten bewältigt werden können, wobei die Transferpassagiere wegen der kurzen Umsteigezeiten Priorität geniessen. Ausserdem werden die Schalter bei besonderen Umständen (z. B. bei unvorhergesehenen, wetterbedingten Flugplanänderungen, flugtechnischen Problemen) sofort personell verstärkt. Die durchschnittlichen Wartezeiten betragen in der Regel die Lokaleinreise sechs Minuten, für die Transfereinreise vier und für die Ausreise fünf Minuten und halten sich damit auch in Spitzenzeiten in zumutbaren Grenzen. Zu beachten ist, dass die Einreisekontrolle über die Schengen-Aussengrenze für Drittstaatsangehörige mehr Zeit in Anspruch nimmt als für EU-/ EWR-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger, für welche die Personenfreizügigkeit gilt. Zu Frage 4: Seit der Umsetzung des Visa-Information-Systems (VIS II) im Oktober 2014 muss gemäss dem Schengener Abkommen bei visapflichtigen Passagieren eine Fingerprint-Verifikation bzw. -Identifikation erfolgen. Mit Blick darauf hat die Kantonspolizei ihre informatikgestützte Grenzkontrollinfrastruktur vollständig erneuert und modernisiert. Sie verfolgt im Übrigen die Entwicklung neuer Technologien laufend. Komplexe Technologien werden im Bedarfsfall in gemeinsamen Projekten von Flughafenbetreiberin und Kantonspolizei evaluiert und beschafft.
Zu Fragen 5 und 6: Das System von Schengen sieht vor, dass bei Personen, die sich innerhalb des Schengen-Raums bewegen, keine Grenzkontrolle zu erfolgen hat. Bei Personen, welche die Schengen-Aussengrenze überschreiten, weil sie aus einem Nicht-Schengen-Staat einreisen bzw. in einen solchen ausreisen, muss dagegen eine Grenzkontrolle durchgeführt werden. Bei der Grenzkontrolle an der Schengen-Aussengrenze sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger den übrigen EFTA- und den EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürgern gleichgestellt. Ein Handlungsspielraum besteht in diesem Bereich somit nicht.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi