Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 289/2017

Postulat KR-Nr. 25/2015 betreffend Lehrkräfte in zweiter Landessprache stärken, Bericht und Antrag an den Kantonsrat

Rubrum

Antrag des Regierungsrates vom 29. März 2017 KR-Nr. 25/2015 Beschluss des Kantonsrates zum Postulat KR-Nr. 25/2015 betreffend Lehrkräfte in zweiter Landessprache stärken (vom . . . . . . . . . . . .)

Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 29. März 2017, beschliesst: I. Das Postulat KR-Nr. 25/2015 betreffend Lehrkräfte in zweiter Landessprache stärken wird als erledigt abgeschrieben. II. Mitteilung an den Regierungsrat.

Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat am 27. April 2015 das von den Kantonsräten Moritz Spillmann, Ottenbach, Andreas Erdin, Wetzikon, und Rochus Burtscher, Dietikon, am 26. Januar 2015 eingereichte Postulat zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen: Der Regierungsrat wird gebeten, folgende zwei Massnahmen zu prüfen und dem Kantonsrat Bericht zu erstatten: 1. Angehende Lehrkräfte sollen im Verlaufe ihres Studiums an der PHZH mindestens ein Semester an einer Pädagogischen Hochschule in einem anderen schweizerischen Sprachraum studieren.

Erwägungen

2. Angehende Lehrkräfte sollen im Verlauf ihres Studiums an der PHZH mindestens sechs Monate als Klassenassistenz in einer Schule in einem anderen schweizerischen Sprachraum arbeiten. Bei den Varianten ist auch im Sinne des Gegenrechts aufzuzeigen, wie angehende Lehrkräfte aus anderen Sprachräumen an der PHZH studieren oder als Assistenzen an den Schulen eingesetzt werden können. Der Bericht soll die praktischen, rechtlichen und finanziellen Aspekte dieser beiden Möglichkeiten darstellen. Er soll die beiden Varianten gegeneinander abwägen, indem er die Vor- und Nachteile näher beschreibt.

Der Regierungsrat erstattet hierzu folgenden Bericht:

1. Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich

1.1 Theoretischer Teil der Ausbildung

Die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) verlangt für den Studienabschluss auf der Primarstufe den Nachweis von Sprachkompetenzen auf Niveau C1 und für die Sekundarstufe I auf Niveau C2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Hinzu kommen für die Studierenden der Sekundarstufe I Vorlesungen in Literatur und Linguistik an der Universität Zürich. Die Studierenden der Primarstufe müssen den Nachweis des Niveaus C1 mit dem Ablegen einer externen Prüfung für die folgenden international anerkannten Zertifikate erbringen: – Englisch: Cambridge CAE (Certificate in Advanced English) – Französisch: DALF C1 (Diplôme Approfondi de Langue Française) Diese Zertifikate weisen fachkundige Sprachkenntnisse aus. Die Studierenden der Sekundarstufe I müssen zum Nachweis des Niveaus C2 ebenfalls eine externe Prüfung ablegen und folgende international anerkannte Zertifikate erwerben: – Englisch: Cambridge CPE (Certificate of Proficiency in English) – Französisch: DALF C2 (Diplôme Approfondi de Langue Française) Diese Zertifikate weisen annährend muttersprachliche Kenntnisse aus. Im Einzelnen sind die sprachlichen Kompetenzen, welche die Inhaberinnen und Inhaber der Zertifikate C1 und C2 aufweisen, aus der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 325/2016 betreffend Qualitätssteigerung des Fremdsprachenunterrichts an der Volksschule ersichtlich. Diese Kenntnisse werden ergänzt durch Fremdsprachendidaktik.

1.2 Praktischer Teil der Ausbildung

Alle Studierenden des Studiengangs Primarstufe und alle Studierenden des Studiengangs Sekundarstufe I, die in ihrem Profil eine Fremdsprache gewählt haben, absolvieren ein Unterrichtspraktikum im englischen bzw. französischen Sprachraum (Assistent Teachership / Stage professionnel; Dauer: drei bzw. vier Wochen). Die Praktika dienen dazu: – die Sprachkompetenz der Studierenden zu verbessern, – die besondere Sprache für den Unterricht im Klassenzimmer zu erwerben, – in der Fremdsprache einzelne Unterrichtsteile zu planen und durchzuführen sowie – Kultur, Gesellschaft und Schulsystem des Sprachgebietes kennenzulernen. Die Studierenden der Sekundarstufe I haben zudem einen Fremdsprachenaufenthalt im Zielsprachgebiet von drei Wochen zu absolvieren. Zusätzlich zur Ausbildung in der gewählten Fremdsprache haben die Studierenden die Möglichkeit, ein Semester in der Schweiz oder im Ausland zu absolvieren (Mobilitätssemester). Die PHZH verfügt über ein umfassendes Netz an Partner-Hochschulen in der Schweiz, Europa, den USA und Asien und beteiligt sich an verschiedenen Mobilitätsprogrammen. Damit stehen den Studierenden der PHZH verschiedene Möglichkeiten für ein Mobilitätsstudium offen: innerhalb der Schweiz, mit dem Swiss-European Mobility Programme in Europa und weltweit durch bilaterale Austauschabkommen mit anderen Hochschulen. Das Mobilitätssemester wird von etwa 20% bis 25% der Studierenden der Primar- und der Sekundarstufe I genutzt. In den letzten vier Jahren (2013–2016) haben rund 70 Studierende ein Mobilitätssemester im französischen Sprachraum (Westschweiz oder Ausland) absolviert. Umgekehrt sind nur sechs Studierende aus dem französischen Sprachraum für ein Austauschsemester an die PHZH gekommen. Im Rahmen der Reform 2017 des Studiengangs Sekundarstufe I kann eine zweite Fremdsprache studiert werden, die später im Rahmen eines Ergänzungsstudiums zu einer Lehrbefähigung ausgebaut werden kann; in diesem Wahlbereich werden auch Italienisch und Rätoromanisch angeboten. Sodann wird die Dauer des obligatorischen Sprachaufenthalts für alle Studierenden der Sekundarstufe I von drei auf sechs Wochen verlängert, womit sich zusammen mit der Schulpraxis insgesamt zehn Wochen im Sprachgebiet ergeben.

2. Obligatorische Semester im Zielsprachraum

2.1 Organisatorisches

Die Umsetzung des vorgeschlagenen Austauschs für ein oder zwei Semester wäre sehr komplex und mit erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten verbunden, die zu Mehrkosten führen würden. Das Problem besteht hauptsächlich darin, dass die Studiengänge der verschiedenen pädagogischen Hochschulen in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht unterschiedlich ausgestaltet sind. So wäre beim Studiensemester an einer anderen Hochschule ebenso wie bei der Klassenassistenz in aufwendiger Weise abzuklären, ob der Lerninhalt des Studiums oder die als Klassenassistenz zu bearbeitenden Unterrichtsinhalte denjenigen an der PHZH entsprechen. Unterschiede im Vergleich zur Ausbildung an der PHZH müssten deshalb aufgearbeitet werden, was zu einer Verlängerung des Studiums führen könnte. Auf jeden Fall würde sich das Semester als Klassenassistenz studienverlängernd auswirken. Die Praktika dauern an der PHZH drei Wochen (Primarstufe) bzw. vier Wochen (Sekundarstufe I). Das ist wesentlich weniger als ein Semester; die entsprechenden Lehrinhalte müssten im Anschluss an das Studium nachgeholt werden. Mit einer Verlängerung des Studiums würden nicht nur die Ausbildungskosten für den Kanton steigen, sondern die Ausbildungsdauer an der PHZH würde diejenige der anderen Pädagogischen Hochschulen übertreffen, was sowohl die Attraktivität der PHZH als auch die des Lehrerberufs schmälern würde. Auch für die Studierenden ergäben sich Mehrkosten, weil sie für Unterkunftskosten während des Praktikums aufkommen müssten.

2.2 Rechtliche Gesichtspunkte und Gegenrecht

Der Einbezug eines Studiums in einem anderen Sprachraum bzw. einer Klassenassistenz während eines Semesters würde bedingen, dass die Grundlagen des Unterrichts an der PHZH neu gestaltet werden müssten, was einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand zur Folge hätte. Die Vernetzung der PHZH mit Partner-Hochschulen bedeutet zudem nicht, dass das Gegenrecht gesichert wäre. Da gesamtschweizerisch zurzeit der Ausbau des Studiums oder der Einsatz im Unterricht im fremden Sprachgebiet nicht zur Diskussion steht, kann ein obligatorischer Austausch von Studierenden nicht im Alleingang umgesetzt werden. Pädagogische Hochschulen im Fremdsprachgebiet, die selbst keinen obligatorischen Austausch von Studierenden von mindestens einem Semester planen, würden nur schon wegen der eigenen Aufnahmekapazitäten und Studienformen vor Probleme gestellt, die voraussichtlich zu einem Scheitern der gegenseitigen Mobilität führen würden.

3. Zusammenfassung

An der PHZH besteht eine bewährte und anspruchsvolle Ausbildung in den Fremdsprachen. Die Anforderungen, die an die Studierenden in Bezug auf die Sprachkompetenzen gestellt werden, sind hoch. Der Praxisanteil ist überdurchschnittlich hoch und die praktische Ausbildung setzt früh im Studium ein. Mit dem Assistant Teachership / Stage Professionel und den obligatorischen Sprachaufenthalten leistet die PHZH – im schweizweiten Vergleich – bereits einen wesentlichen Teil für den Austausch zwischen den Sprachregionen in der Schweiz. Müssten angehende Lehrkräfte sechs Monate als Klassenassistenz in einer Schule in einem anderen Sprachraum arbeiten bzw. studieren, hätte das für die Struktur des Curriculums, die Studiendauer, aber auch für die der PHZH entstehenden Kosten sowie für die Studierenden Auswirkungen. Die Umsetzung der Massnahmen des Postulats würde letztlich ein gesamtschweizerisch koordiniertes System für die Ausbildung der Lehrinnen und Lehrer voraussetzen. Im Einzelnen müssten die Lehrpläne der einzelnen pädagogischen Hochschulen harmonisiert werden, damit die Ausbildungsmodule verglichen und unabhängig vom Ausbildungsort der Studierenden absolviert werden könnten. Ein solches System aufzubauen, würde eine jahrelange Aufbauarbeit, die zahlreiche sehr unterschiedliche Partner zusammenbringen müsste, erfordern. Nur schon für das Fach Französisch wären grosse Probleme zu lösen. Durch das Miteinander von Französisch und Deutsch als schweizerische Landessprachen wäre zwar eine nationale Lösung denkbar. Allerdings stösst der Austausch von Studierenden innerhalb der Schweiz auf die strukturelle Problematik, dass die Zahl der französisch- und der deutschsprachigen Studierenden sehr ungleich ist.

4. Antrag

Gestützt auf diesen Bericht beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 25/2015 als erledigt abzuschreiben.

Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der Staatsschreiber: Mario Fehr Beat Husi