Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 289/2021

Anfrage Monika Wicki, Zürich, und Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, betreffend Stärkung der Volksschule im Umgang mit zunehmender Heterogenität, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 480/2020

Sitzung vom 24. März 2021

289. Anfrage (Stärkung der Volksschule im Umgang mit zunehmender Heterogenität) Kantonsrätin Monika Wicki, Zürich, und Kantonsrat Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, haben am 15. Dezember 2020 folgende Anfrage eingereicht: Die schulische Realität ist geprägt durch eine immer grösser werdende individuelle, soziale und kulturelle Vielfalt und Heterogenität. Die Lebensformen und Lebenslagen, die Familienmodelle und die Bildungs- und Berufsbiographien werden immer unterschiedlicher, auch Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen werden seit rund 20 Jahren vermehrt in der Regelschule unterrichtet. Die Vielfalt stellt sowohl Chance wie Herausforderung dar. Immer wieder zeigen Umfragen ein hochselektives Schulsystem in der Schweiz sowie grosse Belastungen der Lehrpersonen, und dies trotz hohem Ressourceneinsatz. Im Jahr 2020 werden gemäss dem konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan in der Zürcher Volksschule 151 962 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, 3375 von ihnen werden mit einem integrierten Sonderschulsetting geschult, zusätzliche 2961 Schülerinnen und Schüler werden separiert geschult. Die Schülerinnen und Schüler der Regelschulen werden von insgesamt 11 684 Vollzeiteinheiten an Lehrpersonal unterrichtet und unterstützt. Die Stärkung des öffentlichen Bildungssystems ist wichtig, um allen Kindern unabhängig von ihrer Herkunft gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und ihnen Perspektiven für die Zukunft zu eröffnen. Diesbezüglich bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie setzen sich die angegebenen Vollzeiteinheiten Lehrpersonen zusammen? Regellehrpersonen, Lehrpersonen integrative Förderung (VZE SHP, Assistentinnen und Assistenten), sowie Logopädinnen und Logopäden und Psychomotoriktherapeutinnen und Psychomotoriktherapeuten, Lehrpersonen in Einschulungs-, Klein- und Aufnahmeklassen und Sonderschulen (je VZE).

2. Wie viele der Lehrpersonen, welche im Jahr 2019 als Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen tätig waren, hatten ein Diplom als SHP, wie viele waren in Ausbildung und wie viele haben noch keine Ausbildung als SHP begonnen?

3. Welche Massnahmen hat die Bildungsdirektion ergriffen, um einem allfälligen Mangel an heilpädagogischen Fachpersonen zu begegnen?

4. Welche Massnahmen hat die Bildungsdirektion ergriffen, um die Schulen im Kanton Zürich im Umgang mit der Heterogenität zu unterstützen?

5. Wie hoch war der Anteil an Teamteaching-Lektionen an den Zürcher Volksschulen im Schuljahr 2019 und welche Überlegungen seitens der Bildungsdirektion, die ein durchgehendes Teamteaching in allen Klassen ermöglichen würden, wurden bereits getätigt?

6. Sind im Rahmen des Entwicklungsschwerpunktes 7200 2j «Projekt Mittelzuteilung» der Bildungsdirektion auch Anpassungen an der Finanzierungsbeteiligung des Kantons in Abklärung, die das System Volksschule im Umgang mit Heterogenität stärken und die Schulen der Gemeinden und ihre Lehrpersonen in ihren entsprechenden Bemühungen unterstützen könnten? Wenn ja, wie sehen diese aus?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Monika Wicki, Zürich, und Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die 11 684 Vollzeiteinheiten (VZE) gemäss dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) umfassen neben den kantonal angestellten Lehrpersonen auch die Schulleitenden sowie die Vikarinnen und Vikare aus dem Schuljahr 2019/20 (zu 7⁄12) und aus dem Schuljahr 2020/21 (zu 5⁄12). Assistentinnen und Assistenten sowie Logopädinnen und Logopäden und Psychomotoriktherapeutinnen und -therapeuten sowie Lehrpersonen an Sonderschulen, in Sonderschulheimen oder in integrierter Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule sind kommunal Angestellte bzw. Angestellte von privatrechtlichen Trägerschaften und deshalb nicht Teil des KEF. Die per Stichtag 15. September 2020 angestellten kantonalen Lehrpersonen (ohne Schulleitende und ohne Vikarinnen und Vikare) können wie folgt aufgeteilt werden: Regelunterricht 9599 VZE Einschulungsklassen 12 VZE Kleinklassen 12 VZE Aufnahmeklassen 43 VZE Integrative Förderung (IF) und Integrierte Sonderschule 1229 VZE in der Verantwortung der Regelklasse (ISR)

Zu Frage 2: Die Aufteilung der 1253 VZE der an Einschulungsklassen, an Kleinklassen und im Rahmen der IF und der ISR tätigen Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (SHP) sieht per Stichtag 15. September 2020 wie folgt aus: Mit Diplom oder Anerkennung als SHP 59% Mit Zulassung als SHP 6% In Ausbildung zur oder zum SHP 15% Ohne Ausbildung als SHP 20%

Zu Frage 3: Die Platzzahlen an der Hochschule für Heilpädagogik wurden seit 2006 von 60 auf 150 erhöht. Mit einer Quereinsteigerausbildung (16 Plätze) können auch geeignete Personen ohne Ausbildung als Lehrperson mit entsprechenden Vorleistungen ins Studium einsteigen. Seit dem Schuljahr 2020/21 kann das Volksschulamt einer Gemeinde die Herabsetzung des IF-Mindestangebots bewilligen, wenn ein Mangel an Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen vorhanden ist. Die Bewilligung wird für ein Schuljahr erteilt, kann mit Auf‌lagen verbunden werden und höchstens zweimal um je ein Schuljahr verlängert werden (vgl. RRB Nr. 84/2020). Die Bildungsdirektion empfiehlt den Gemeinden, SHP nur für Aufgaben einzusetzen, für die ihre hohe fachliche Qualifikation notwendig ist. Für andere Aufgaben (z. B. Begleitung von Kindern mit Behinderungen im Schulalltag, Unterstützung der Kindergartenlehrpersonen nach dem Schulstart) werden Klassenassistenzen eingesetzt. Im Rahmen des Projekts «Fokus Starke Lernbeziehungen» wurde erprobt, wo im Bereich integrierte Förderung ohne Qualitätsverlust Lehrpersonen statt SHP eingesetzt werden können. Zu Frage 4: Neben der Pädagogischen Hochschule und der Hochschule für Heilpädagogik organisiert das Volksschulamt regelmässig Veranstaltungen und unterstützt Weiterbildungen für Lehrpersonen, Schulleitende und weitere Interessierte zu den Themen Heterogenität und Verhaltensauffälligkeiten. Dies geschieht unter anderem auch über die Kurse der Zürcher Arbeitsgemeinschaft für die Weiterbildung der Lehrpersonen zum Thema Verhalten, Schulentwicklung sowie gelingendes Lehren und Lernen, die von der Voraussetzung heterogener Schulklassen ausgehen.

Das Volksschulamt berät die Schulen bei der Möglichkeit, lokal auf die Heterogenität in Klassen zu reagieren mit dem Einsatz von integrativer Förderung, integrierter Sonderschulung, Therapien, Schulsozialarbeit, Teamteaching und Klassenassistenz, Unterricht in Begabungs- und Begabtenförderung sowie Unterricht in Deutsch als Zweitsprache. Erkenntnisse aus dem abgeschlossenen Projekt Aktive Lernzeit für Alle, dem Schulversuch Fokus Starke Lernbeziehungen (FSL) sowie dem Programm Qualität in Multikulturellen Schulen (QUIMS) tragen dazu bei, die Volksschule im Umgang mit der Heterogenität zu stärken. So erhalten zurzeit 140 Schulen in 38 Gemeinden des Kantons Zürich im Rahmen von QUIMS zusätzliche finanzielle und fachliche Unterstützung zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Aus dem Schulversuch FSL wurden etwa das «Fachkonzept integrierte Sprachförderung auf der Kindergarten- und Primarstufe» und die Fachbroschüre «Lernorientierte Zusammenarbeit – Beispiele aus dem 1. und 2. Zyklus mit dem Fokus Sprachförderung» entwickelt. Eine sehr gute Grundlage für den Unterricht in heterogenen Schulklassen bietet zudem der ab Schuljahr 2018/19 eingeführte Zürcher Lehrplan 21 mit seinem Aufbau in Kompetenzstufen vom Kindergarten bis zum Ende der Sekundarschule. Der Lehrplan berücksichtigt, dass die Schülerinnen und Schüler die Kompetenzstufen in individuellem Tempo durchlaufen, und zielt in allen Fachbereichen auf eine Didaktik, die dem Umgang mit Vielfalt Rechnung trägt. Im 1. Zyklus (Kindergarten bis 2. Primarklasse) legt der Lehrplan mit neun «Entwicklungsorientierten Zugängen» einen Schwerpunkt auf die individuelle Entwicklung. Aktuelle Lehrmittel nehmen die heterogene Situation in den Schulen ebenfalls auf und bieten Materialien an, um differenziert unterrichten zu können. In der Ausbildung und Weiterbildung der Lehrpersonen wird die heterogene Situation in Klassen und Schulen in den verschiedenen pädagogischen und fachdidaktischen Angeboten als Grundlage eines professionellen Unterrichts thematisiert. Das Institut Unterstrass bietet den MAS «Inklusive Pädagogik und Kommunikation» an, der Lehrpersonen weiterqualifiziert, um der Verschiedenheit im Schulalltag durch einen differenzierten Unterricht begegnen zu können und alle Kinder in ihrer Schullaufbahn zu unterstützen. Zu Frage 5:

Der Anteil des Halbklassen- und Teamteaching-Unterrichts im Rahmen der Regelklasse (ohne integrative Förderung) beträgt: Kindergarten 4 von 24 Wochenlektionen Primarschule 42 von 204 Wochenlektionen Sekundarschule (ohne 3. Klassen) 6 von 75 Wochenlektionen

Ein durchgehendes Teamteaching in allen Klassen würde zu erheblichen Mehrkosten führen (z. B. +59% in der Primarschule). Zudem könnte auch der zusätzliche Personalbedarf nicht gedeckt werden. Aus diesen Gründen wurde auf eine Ausdehnung des Halbklassen- und Teamteaching-Unterrichts verzichtet. Zu Frage 6: Diese Frage kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Die Bearbeitung von Fragestellungen im Zusammenhang mit der Mittelzuteilung erfolgt im Rahmen des Projektes «ME flex» (vgl. RRB Nr. 112/2021). Der Projektstart erfolgte Anfang 2021.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli